Die Rabenkrähe
Corvus corone
Schutzstatus
International
Die Rabenkrähe unterliegt wie alle europäischen Vogelarten dem allgemeinen Schutz der EU-Vogelschutzrichtlinie. Seit einer Änderung 1994 ist sie allerdings in Anhang II/B als eine der Arten gelistet, die in Deutschland bejagt werden dürfen. Einzuhalten ist dabei allerdings das Tötungsverbot während der Brutzeit.
National
Gemäß § 7 Absatz 2 Nr. 13 des Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) gehört die Rabenkrähe zu den besonders geschützten Arten.
Rote Liste BRD (2009): nicht gefährdet
Rote Liste NRW (2008): nicht gefährdet
Jagdrecht
Bundesjagdgesetz
Der Bundesgesetzgeber hat von der Aufnahme in Anhang II/B der EU-Vogelschutzrichtlinie - nicht zuletzt dank der massiven Proteste des NABU und anderer Naturschutzverbände - bislang keinen Gebrauch gemacht; die Rabenkrähe ist daher nicht in § 2 des Bundesgesetzes als jagdbare Art gelistet. Über die Landesgesetzgebung unterliegt die Rabenkrähe in NRW aber dem Jagdrecht und gehört in Nordrhein-Westfalen zu den meist geschossenen Arten.
Landesjagdgesetz
Rabenkrähen unterliegen in NRW dem Jagdrecht und dürfen vom 1. August bis 20. Februar gejagt werden. Im Rahmen der Novellierung des Landesjagdgesetzes 2014 hat der NABU die Streichung aller Rabenvögel aus der Liste der jagdbaren Arten gefordert.
Jagdstrecke NRW
Rabenkrähen werden bei der Jagdstrecke zu den Aaskrähen gezählt, die Jagdstrecke der Aaskrähen in NRW sah in den letzten Jahren wie folgt aus:
2001/2002: 79.671 (davon Fallwild: 469)
2002/2003: 77.008 (davon Fallwild: 493)
2003/2004: 86.217 (davon Fallwild: 508)
2004/2005: 88.423 (davon Fallwild: 703)
2005/2006: 96.761 (davon Fallwild: 793)
2006/2007: 96.310 (davon Fallwild: 739)
2007/ 2008: 107.691 (davon Fallwild: 578)
2008/2009: 111.146 (davon Fallwild: 654)
2009/2010: 115.713 (davon Fallwild: 549)
2010/2011: 129.692 (davon Fallwild: 675)
2011/2012: 126.510 (davon Fallwild: 633)
2012/2013: 126.746 (davon Fallwild: 576)
2013/2014: 113.932 (davon Fallwild: 556)
Brutvogelbestand in NRW
Der Brutvogelbestand in Nordrhein-Westfalen liegt zurzeit bei 68.000 - 87.000 Brutpaaren. Der aktuelle Bestand liegt damit fast zwei Drittel über dem der 1990er Jahre.
NABU-Position zur Landesjagdgesetznovelle 2014
In den letzten 13 Jahren wurden ohne vernünftigen Grund pro Jahr durchschnittlich 150.000 Rabenkrähen und Elstern geschossen. Hinzu kommen zahlreiche Fehlabschüsse von Dohlen, Saatkrähen und Kolkraben. Auch nach dem neuen Landesjagdgesetz soll die Rabenkrähe weiterhin geschossen werden, weil sie angeblich erhebliche Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen verursacht. Hierfür fehlen jedoch nach wie vor jegliche nachprüfbare Übersichten. Sollten im Einzelfall Abschüsse zur Vermeidung nachgewiesener "erheblicher Schäden an Kulturen" etc. tatsächlich erforderlich sein, stehen hierfür die Ausnahmeregelungen des Art. 9 der EU-Vogelschutzrichtlinie zur Verfügung! Zudem wird die Bejagung mit dem Schutz anderer Vogelarten begründet. Ein Nachweis, für welche heimischen Tierarten die Rabenvögel eine Gefahr darstellen sollen, liegt jedoch auch hier nicht vor.
Auch aus Gründen des Schutzes seltener und leicht zu verwechselnder Arten (Kolkrabe, Saatkrähe, Dohlen) der Roten Liste wäre dringend ein völliger Jagd- und Tötungsverzicht für Rabenkrähen erforderlich. Zudem ist die vorgesehene Jagdzeit vom 1. August bis 20. Februar EU-rechtswidrig, da sie Teile der Brut- und Aufzuchtszeit umfasst. Der NABU fordert daher die Streichung aller Rabenvögel aus dem Jagdrecht sowie ein Ende der weitreichenden Genehmigungspraxis zur Bejagung in der Brutzeit.
Kurzporträt
Beschreibung
Das Gefieder der Rabenkrähe ist vollkommen schwarz, nur bei guter Beleuchtung glänzend. Mit etwa 47 cm Größe ist sie deutlich kleiner als der Kolkrabe. Die Rabenkrähe verfügt im Gegensatz zu der Saatkrähe, mit der sie verwechselt werden kann, nicht über ein nacktes Gesicht und hat einen kräftigen, schwarzen Schnabel. Sie tritt gewöhnlich paarweise oder gesellig auf, am Schlafplatz auch mit Saatkrähe und Dohle.
Die Nebelkrähe mit grauem Rücken und grauem Unterkörper, tritt bei uns nur noch selten in Erscheinung. Lediglich während des Winters lassen sich vereinzelte Wintergäste beobachten. Ihre Brutverbreitung liegt östlich der Elbe.
Verbreitung und Lebensraum
Die Rabenkrähe gehört zu den am weitesten verbreiteten Vogelarten und ist in NRW in fast allen Lebensräumen anzutreffen. Die Rabenkrähe war zwar schon immer ein recht häufiger Brutvogel in NRW. Seit den 1980er Jahren steigen die Bestände aber kontinuierlich an. Während sie in der offenen Landschaft ihr Bestandesmaximum erreicht haben dürfte, hält der Einzug in die Städte weiter an. Ihre Nahrung sucht sie großteils auf dem Boden auf Grünländern, an Wegen und Säumen.
Nahrung
Krähen sind Allesfresser, sie ernähren sich von Insekten, Würmern, Schnecken, Eiern anderer Vogelarten, Fröschen, Mäusen und weiteren kleinen Säugetieren. Sie fressen aber auch Abfall und Aas jeder Größe.
Einfluss auf andere Arten
Zahlreiche Untersuchungen belegen, dass das Vorkommen anderer (Vogel)-Arten nicht durch Rabenvögel gefährdet sind. Neue Arbeiten zeigen auf, dass etwa die Gelege von Wiesenvögeln zum großen Teil nachts verloren gehen, also wahrscheinlich vor allem Raubsäugern wie Fuchs und Wiesel zum Opfer fallen.
Quellen
Rote Liste der gefährdeten Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens, 5. Fassung Dez. 2008
Grüneberg, C., S.R. Sudmann, sowie J. Weiss, M. Jöbges, H. Königs, V. Laske, M.Schmitz & A. Skibbe (2013): Die Brutvögel Nordrhein-Westfalens. NWO & LANUV (Hrsg.), LWL-Museum für Naturkunde, Münster
Bundesamt für Naturschutz:
Artenschutzbestimmungen der Vogelschutzrichtlinie
Stand: November 2014