Der Eichelhäher
Garrulus glandarius
Schutzstatus
International
Der Eichelhäher unterliegt wie alle europäischen Vogelarten dem allgemeinen Schutz der EU-Vogelschutzrichtlinie. Seit einer Änderung 1994 ist er allerdings in Anhang II/B als eine der Arten gelistet, die in Deutschland bejagt werden dürfen. Einzuhalten ist dabei allerdings das Tötungsverbot während der Brutzeit.
National
Gemäß § 7 Absatz 2 Nr. 13 des Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) gehört der Eichelhäher zu den besonders geschützten Arten.
Rote Liste BRD (2009): nicht gefährdet
Rote Liste NRW (2008): nicht gefährdet
Jagdrecht
Bundesjagdgesetz
Der Bundesgesetzgeber hat von der Aufnahme in Anhang II/B der EU-Vogelschutzrichtlinie - nicht zuletzt dank der massiven Proteste des NABU und anderer Naturschutzverbände - bislang keinen Gebrauch gemacht; der Eichelhäher ist daher nicht in § 2 als jagdbare Art gelistet, unterliegt also nach dem Bundesgesetz nicht dem Jagddrecht. Über die Landesgesetzgebung unterliegt der Eichelhäher aber in NRW dem Jagdrecht.
Landesjagdgesetz
Die Jagd auf Rabenvögel wurde seit 1994 durch die Rabenvogel-Verordnung geregelt, die einen pauschalen Abschuss von Elster und Rabenkrähe gestattete - für die Tötung von Eichelhähern war bis 2006 eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Mit der Änderung der Landesjagdzeitenverordnung 2006 wurde der Eichelhäher wie Elster und Rabenkrähe in die Liste der jagdbaren Arten für NRW aufgenommen, ist seitdem aber ganzjährig geschont. In begründeten Fällen kann die obere Jagdbehörde die Schonzeit gem. § 24 LJG-NRW aufheben. Im Rahmen der Novellierung des Landesjagdgesetzes 2014 hat der NABU die Streichung aller Rabenvögel aus der Liste der jagdbaren Arten gefordert. Der aktuelle Entwurf der Landesregierung sieht dies für den Eichelhäher vor.
Jagdstrecke NRW
2001/2002: 3.821 (davon Fallwild: 242)
2002/2003: 2.878 (davon Fallwild: 237)
2003/2004: 3.414 (davon Fallwild: 194)
2004/2005: 3.838 (davon Fallwild: 187)
2005/2006: 3.094 (davon Fallwild: 177)
2006/2007: 1.156 (davon Fallwild: 146)
2007/2008: 296 (davon Fallwild: 207)
2008/2009: 179 (davon Fallwild: 176)
2009/2010: 148 (davon Fallwild: 148)
2010/2011: 126 (davon Fallwild: 126)
2011/2012: 114 (davon Fallwild: 112)
2012/2013: 159 (davon Fallwild: 152)
2013/2014: 85 (davon Fallwild: 85)
Brutvogelbestand in NRW
Aktuelle Schätzungen gehen von circa 55.000 - 71.000 Eichelhäherpaaren aus, die in NRW brüten.
NABU-Position zur Landesjagdgesetznovelle 2014
Der NABU hat die Aufnahme des Eichelhähers in das Jagdrecht auf Landesebene bereits 2006 abgelehnt. Zwar hat der Eichelhäher damals keine Jagdzeit erhalten, da er "nur in Ausnahmefällen" Schäden verursachen soll, auf diese Ausnahmefälle wurde jedoch nicht näher eingegangen.
Vielmehr drängte sich der Verdacht auf, dass der Eichelhäher einzig und allein dem Naturschutzrecht entzogen werden sollte, um Verstöße gegen das Abschussverbot bzw. das Besitzverbot nach dem Jagdrecht behandeln zu können. Die bei den Jägern begehrten blauschwarzen Flügeldecken der Art können dann "tot aufgefundenen" Eichelhähern ausgerissen werden. Unterliegt der Eichelhäher dem Naturschutzrecht, ist dies nicht erlaubt. Der NABU begrüßt die vorgesehene Streichung des Eichelhähers aus dem Jagdrecht.
Kurzporträt
Beschreibung
Der Eichelhäher ist gut 34 cm groß. Er hat einen rötlichbraunen Körper, einen weißen, vom schwarzen Schwanz abstechenden Bürzel, einen auffallenden weißen Flügelfleck, blau-schwarz gebänderte Flügeldecken und schwarz-weiß gestreifte, aufrichtbare Scheitelfedern. Der Flug ist schwerfällig, oft sind Eichelhäher in Gruppen vergesellschaftet.
Verbreitung und Lebensraum
Die Benennung "Waldvogel des 20. Jahrhunderts" erfolgte durch den Verein "Klimaschutz durch Wald" weist auf die besondere Bedeutung des Vogels für das Ökosystem Wald hin. Fast alle Waldtypen werden vom Eichelhäher besiedelt - vom Feldgehölz bis zum Nadelwald. Bevorzugt werden lichte Bestände. Seit einigen Jahrzehnten breitet sich der Eichelhäher zunehmend in der Kulturlandschaft und in Grünzonen des Siedlungsbereichs aus. Insbesondere ältere Parkanlagen, große, alte Gärten und Friedhöfe werden gerne genutzt. In großflächig baumfreien Landschaften wie Bördeflächen oder Tagebauen fehlt der Eichelhäher.
Nahrung
Der Eichelhäher bereichert seinen Speiseplan mit pflanzlicher Nahrung wie Eicheln, Bucheckern, Nüssen, Erbsen, Kartoffeln, Beeren und Getreide. Seine tierische Kost besteht aus Mäusen, großen Insekten und deren Larven sowie gelegentlich aus Vogeleiern und Nestlingen. Im Herbst sammelt er Eicheln, Bucheckern und Nüsse und versteckt seinen Vorrat in der Baumrinde, in Baumstümpfen oder im Boden. Vergessene Eicheln in den angelegten Verstecken tragen nachweislich zur Verbreitung der Eiche bei.
Quellen
Rote Liste der gefährdeten Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens, 5. Fassung Dez. 2008
Grüneberg, C., S.R. Sudmann, sowie J. Weiss, M. Jöbges, H. Königs, V. Laske, M.Schmitz & A. Skibbe (2013): Die Brutvögel Nordrhein-Westfalens. NWO & LANUV (Hrsg.), LWL-Museum für Naturkunde, Münster
Bundesamt für Naturschutz:
Artenschutzbestimmungen der Vogelschutzrichtlinie
Stand: November 2014