Die Elster
Pica pica
Schutzstatus
International
Die Elster unterliegt wie alle europäischen Vogelarten dem allgemeinen Schutz der EU-Vogelschutzrichtlinie. Seit einer Änderung 1994 ist sie allerdings in Anhang II/B als eine der Arten gelistet, die in Deutschland bejagt werden dürfen. Einzuhalten ist dabei allerdings das Tötungsverbot während der Brutzeit.
National
Gemäß § 7 Absatz 2 Nr. 13 des Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) gehört die Rabenkrähe zu den besonders geschützten Arten.
Rote Liste BRD (2008): nicht gefährdet
Rote Liste NRW (2009): nicht gefährdet
Jagdrecht
Bundesjagdgesetz
Der Bundesgesetzgeber hat von der Aufnahme der Elster in Anhang II/B der EU-Vogelschutzrichtlinie - nicht zuletzt dank der massiven Proteste des NABU und anderer Naturschutzverbände - bislang keinen Gebrauch gemacht; die Elster ist daher nicht in § 2 des Bundesjagdgesetzes als jagdbare Art gelistet, unterliegt also nach dem Bundesgesetz nicht dem Jagddrecht. Seit der Änderung der Landesjagdzeitenverordnung 2006 gilt die Elster in NRW aber als jagdbare Art.
Landesjagdgesetz
Die Elster unterliegt in Nordrhein-Westfalen dem Jagdrecht und darf außerhalb befriedeter Bezirke und außerhalb der Brutzeit (1. März bis 31. Juli) gejagt werden. Im Rahmen der Novellierung des Landesjagdgesetzes 2014 hat der NABU die Streichung aller Rabenvögel aus der Liste der jagdbaren Arten gefordert.
Jagdstrecke NRW
2001/2002: 51.597 (davon Fallwild: 227)
2002/2003: 47.558 (davon Fallwild: 241)
2003/2004: 50.638 (davon Fallwild: 162)
2004/2005: 48.803 (davon Fallwild: 332)
2005/2006: 48.634 (davon Fallwild: 454)
2006/2007: 46.193 (davon Fallwild: 340)
2007/2008: 48.042 (davon Fallwild: 265)
2008/2009: 42.010 (davon Fallwild: 183)
2009/2010: 40.010 (davon Fallwild: 161)
2010/2011: 39.044 (davon Fallwild: 242)
2011/2012: 37.289 (davon Fallwild: 204)
2012/2013: 36.268 (davon Fallwild: 211)
2013/2014: 33.889 (davon Fallwild: 227)
2014/2015: 33.940 (davon Fallwild: 196)
2015/2016: 31.328 (davon Fallwild: 182)
2016/2017: 30.377 (davon Fallwild: 186)
2017/2018: 29.249 (davon Fallwild: 216)
Brutvogelbestand in NRW
Nordrhein-Westfaen weist zurzeit 56.000-85.000 Elsternbrutpaare auf.
NABU-Position zur Landesjagdgesetznovelle 2018
2006 wurde die Elster als jagdbare Art mit Jagdzeiten ins Landesjagdrecht überführt. Dabei meiden Elstern Waldlandschaften und auch die Kulturlandschaft wird von ihnen eher dünn besiedelt. Dort verbietet daher das Jagdrecht eine Bejagung und die Hegepflicht würde greifen. In den von der Elster dagegen dichtbesiedelten Städten ist ein Abschuss rechtlich nicht möglich, da die Jagd hier ruht. Also läuft die Aufnahme ins Jagdrecht in Leere. Zudem liegt hierfür nach wie vor keine stichhaltige Begründung vor, wie zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen unabhängiger Wissenschaftler nachgewiesen haben (Mäck & Jürgens 1999).
Zudem ist die Jagdzeit vom 1. August bis 28. Februar EU-rechtswidrig, da sie Teile der Brut- und Aufzuchtszeit umfasst. Nicht nur nach der EU-Vogelschutzrichtlinie dürfen Tiere während der Brutzeit (Art. 7 Abs. 4: "während der Nistzeit oder während der einzelnen Phasen der Brut- und Aufzuchtszeit") nicht bejagt werden, sondern aufgrund des Tierschutzgesetzes auch keine Alttiere, von deren Versorgung Jungvögel abhängig sind, um unnötige Leiden und Schmerzen durch Verhungern oder Erfrieren zu vermeiden. Gleiche Vorschriften finden sich in § 22 Abs. 4 BJG und § 24 Abs. 2 LJG-NW - zudem ist ein solches Vorgehen nicht waidgerecht. Das Landsjagdrecht kann die entsprechende Vorschrift im BJG nicht aufheben, da hierzu keine Ermächtigung vorhanden ist.
Dennoch wurden in den letzten 13 Jahren ohne vernünftigen Grund pro Jahr durchschnittlich 150.000 Rabenkrähen und Elstern geschossen. Hinzu kommen zahlreiche Fehlabschüsse von Dohlen, Saatkrähen und Kolkraben. Auch nach dem neuen Landesjagdgesetz soll die Elster weiterhin gejagt werden. Der NABU fordert die Streichung aller Rabenvögel aus dem Jagdrecht sowie ein Ende der weitreichenden Genehmigungspraxis zur Bejagung in der Brutzeit.
Kurzporträt
Beschreibung
Die etwa 46 cm große Elster ist unverkennbar durch ihr kontrastreiches, schwarz-weißes Gefieder und den langen Schwanz. Schultern, Flanken und Bauch sind weiß, das übrige Gefieder schwarz mit blauem, grünen und purpurfarbenem Glanz. Im Winter oft in kleinen und größeren Gesellschaften auftretend.
Verbreitung
Die Elster ist nach der Rabenkrähe der am weitesten verbreitete Rabenvogel. Ursprünglich war die Elster ein Vogel der offenen Kulturlandschaft, doch wurde sie zunehmend auch in unseren Dörfern und Städten heimisch, wo der clevere Vogel Verfolgung nicht zu befürchten braucht. Heute hat sie hier ihren deutlichen Verbreitungsschwerpunkt. Die umgebende Kulturlandschaft ist deutlich dünner besiedelt, Waldlandschaften meidet die Elster gar.
Nahrung
Elstern ernähren sich von Aas, Abfällen, Spinnen, Insekten, Kleinsäugern und Früchten. Der Anteil, den Eier und Jungvögel ausmachen, wird nach wissenschaftlichen Untersuchungen häufig überschätzt.
Quellen:
Rote Liste der gefährdeten Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens, 5. Fassung Dez. 2008
Grüneberg, C., S.R. Sudmann, sowie J. Weiss, M. Jöbges, H. Königs, V. Laske, M.Schmitz & A. Skibbe (2013): Die Brutvögel Nordrhein-Westfalens. NWO & LANUV (Hrsg.), LWL-Museum für Naturkunde, Münster
Bundesamt für Naturschutz:
Artenschutzbestimmungen der Vogelschutzrichtlinie
Stand: Januar 2019