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Die Elster
Steckbrief Elster
Pica pica
Schutzstatus
International
Die Elster unterliegt wie alle europäischen Vogelarten dem allgemeinen Schutz der EU-Vogelschutzrichtlinie. Seit einer Änderung 1994 ist sie allerdings in Anhang II/2 als eine der Arten gelistet, die in Deutschland bejagt werden dürfen.
National
Nach BNatschG § 10 und § 42 besonders geschützte Art.
Jagdrecht
Bundesjagdgesetz
Der Bundesgesetzgeber hat von der Aufnahme in Anhang II/2 der EU-Vogelschutzrichtlinie - nicht zuletzt dank der massiven Proteste des NABU und anderer Naturschutzverbände - bislang keinen Gebrauch gemacht; die Elster ist daher nicht in § 2 als jagdbare Art gelistet, unterliegt also nicht dem Jagddrecht. Die Länder können aber nach § 2 Abs. 2 BJagdG "weitere Tierarten bestimmen, die dem Jagdrecht unterliegen", soweit dies mit der EU-Vogelschutzrichtlinie vereinbar ist. Davon hat NRW jetzt deutlicher als bisher Gebrauch gemacht.
Landesjagdzeitenverordnung
Laut der Fassung vom 28.11.2006 unterliegt die Elster nun dem Jagdrecht und darf außerhalb befriedeter Bezirke und außerhalb der Brutzeit (1. März bis 31. Juli) gejagt werden. Die bis dahin geltende Rabenvogelverordnung, die den Abschuss von Rabenkrähe und Elster ebenfalls schon pauschal regelte wurde aufgehoben.
Jagdstrecke NRW
2001/ 2002: 51.597 (davon Fallwild: 227)
2002/ 2003: 47.558 (davon Fallwild: 241)
2003/ 2004: 50.638 (davon Fallwild: 162)
2004/ 2005: 48.803 (davon Fallwild: 332)
2005/ 2006: 48.634 (davon Fallwild: 454)
2006/ 2007: 46.193 (davon Fallwild: 340)
2007/ 2008: 48.042 (davon Fallwild: 265)
Brutvogelbestand in NRW
Circa 40.000 Brutpaare in NRW (mdl. Mitteilung LÖBF/NWO 2005)
NABU-Position zur geänderten LJ-VO
Elstern sind aus der freien Landschaft überwiegend verschwunden oder selten. Dort verbietet daher das Jagdrecht eine Bejagung und die Hegepflicht würde greifen. In den von der Elster dichtbesiedelten Städten ist ein Abschuss rechtlich nicht möglich, da die Jagd hier ruht. Also läuft die Aufnahme ins Jagdrecht in Leere. Zudem liegt hierfür keine stichhaltige Begründung vor, wie zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen unabhängiger Wissenschaftler nachgewiesen haben (Mäck & Jürgens 1999). Zudem ist die vorgesehene Jagdzeit vom 1. August bis 28. Februar EU-rechtswidrig, da sie Teile der Brut- und Aufzuchtszeit umfasst.
Nicht nur nach der EU-Vogelschutzrichtlinie dürfen Tiere während der Brutzeit (Art. 7 Abs. 4: "während der Nistzeit oder während der einzelnen Phasen der Brut- und Aufzuchtszeit") nicht bejagt werden, sondern aufgrund des Tierschutzgesetzes auch keine Alttiere, von deren Versorgung Jungvögel abhängig sind, um unnötige Leiden und Schmerzen durch Verhungern oder erfrieren zu vermeiden.
Gleiche Vorschriften finden sich in § 22 Abs. 4 BJG und § 24 Abs. 2 LJG-NW - zudem ist ein solches Vorgehen nicht waidgerecht. Das Landsjagdrecht kann die entsprechende Vorschrift im BJG nicht aufheben, da hierzu keine Ermächtigung vorhanden ist.
Kurzporträt
Beschreibung
Die etwa 46 cm große Elster ist unverkennbar durch ihr kontrastreiches, schwarz-weißes Gefieder und den langen Schwanz. Schultern, Flanken und Bauch sind weiß, das übrige Gefieder schwarz mit blauem, grünen und purpurfarbenem Glanz. Im Winter oft in kleinen und größeren Gesellschaften auftretend.
Verbreitung
Die Elster ist nach der Rabenkrähe der am weitesten verbreitete Rabenvogel. Ursprünglich war die Elster ein Vogel der offenen Kulturlandschaft, doch wurde sie zunehmend auch in unseren Dörfern und Städten heimisch, wo der clevere Vogel Verfolgung nicht zu befürchten braucht.
Nahrung
Elstern ernähren sich von Aas, Abfällen, Spinnen, Insekten, Kleinsäugern und Früchten. Der Anteil, den Eier und Jungvögel ausmachen, wird nach wissenschaftlichen Untersuchungen häufig überschätzt.
Quellen:
M. Wink, Ch. Dietzen, B. Gießing: Die Vögel des Rheinlandes (Nordrhein) - Ein Atlas der Brut- und Winterverbreitung 1990 bis 2000,
NWO: Die Vögel Westfalens - Ein Atlas der Brutvögel 1989 bis 1994
Stand: Dezember 2008

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