Nordrhein-Westfalen.NABU.de Themen Umweltpolitik Verbandsbeteiligung
Verbandsbeteiligung
FMO-Ausbau
Klage gegen die Zerstörung des FFH-Gebietes Eltingmühlenbach
Im August 2005 hatte der NABU NRW gegen den geplanten Ausbau des Flughafens Münster-Osnabrück eine Verbandsklage eingereicht. Begründet wurde dies mit der Verletzung von europäischem Naturschutzrecht. Neben der drohenden Zerstörung des FFH-Gebietes Eltingmühlenbach wird im Zuge der Ausbaumaßnahmen mit der Versiegelung von mehr als 80 ha gerechnet. Anschlussplanungen wie der AirportPark FMO verschlingen weitere 120 ha. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster wies jedoch die Klage des NABU gegen den geplanten Ausbau ab. Eine Revision ließ das OVG Münster in seinem Urteil nicht zu.
Dagegen legte der NABU NRW erfolgreich Beschwerde ein. Im Juli 2009 entschied dann das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig in Sachen Flughafen Münster Osnabrück, dass das Verfahren erneut vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster verhandelt werden müsse. Der NABU NRW sieht sich in der nun vom BVG veröffentlichten Urteilsbegründung in seiner Kritik an der geplanten Verlängerung der Startbahn voll und ganz bestätigt. Das Urteil selbst hatte der NABU bereits als Erfolg für den Naturschutz gewertet, denn das Gericht habe damit klargestellt, dass die Abwägung zwischen öffentlichen und Naturschutzinteressen aufgrund belastbarer Daten und Fakten erfolgen müsse.
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Bebauungsplan Giersberg-Ost
Stadt Siegen wollte ökologisch und klimatisch wichtige Grünzunge bebauen
Der Giersberg- und Kirschbergrücken stellen eine der landschaftsökologisch und klimatisch wichtigen Grünzungen der Stadt Siegen dar und verbinden die offene Landschaft mit dem dicht bebauten Stadtgebiet. Die Grünzungen besitzen eine wichtige Ausgleichsfunktion für die Erholung der Stadtbewohner und das Kleinklima. Außerdem befinden sich in dem Gebiet nach dem Landschaftsgesetz schützenswerte Biotope, die nicht zerstört oder beeinträchtigt werden dürfen. Dies sind zum einen ein zentral gelegener Quellsiefen mit einer Feuchtweide und zum anderen über den Hang verstreute Magerwiesen und -weiden.
Der NABU hat schon in den 1990ern das geplante Baugebiet "Giersberg-Ost" als einen ökologisch schädlichen Landschaftseingriff abgelehnt und seinerzeit die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet gefordert, was wiederum vom Regierungspräsidenten abgelehnt wurde. Seit Februar 2000, mit dem Bürgermeisterwechsel in der Stadt Siegen, ist die Bebauung nun doch wieder im Gespräch, und seit Februar 2001 werden die Bestrebungen dazu von Seiten der Stadt vehement vorangetrieben. Das Plangebiet wurde zwar vorab zur Planungserleichterung von 55 ha auf 37 ha verkleinert, die Dichte der Bebauung jedoch auf 570 Wohneinheiten erhöht.
Hiergegen reichte der NABU Siegen-Wittgenstein unterstützt vom Landesverband Klage ein. Gegen die vom NABU gewonnene Verbandsklage legte die Stadt Siegen wiederum Revision ein. Schließlich wurde zum Bebauungsplan Giersberg-Ost ein Vergleich geschlossen, den der Rat der Stadt beschlossen und mit Verabschiedung des Landschaftsgesetzes unterzeichnet hat. Das Ziel des NABU, die Sicherung einer bunten Magerwiese in Siegen-Burbach wurde damit erreicht.
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Bergwerk Walsum
Steinkohleabbau unter dem Rhein beendet
Seit dem Jahr 2000 wehrten sich Naturschützer und Rheinanwohner im Kreis Wesel am Niederrhein gegen die geplante Ausweitung des Bergbaus der Zeche Walsum. Unter dem Rhein sollte hier für weitere 20 Jahre Steinkohle abgebaut werden. Die zu erwartenden großflächigen Bodenabsenkungen von mehr als fünf Metern gefährdeten die Standsicherheit der Deiche. In Teilen der Stadt Duisburg wäre die Absenkung derart stark, dass bei Hochwasser mit Deichbruch mit Hochwasserständen von 15 Metern gerechnet werden müsste. Darüber hinaus wären durch die Absenkungen mindestens 40.000 Menschen mehr als bisher von einem erhöhten Hochwasserrisiko am Rhein betroffen. FFH- und Naturschutzgebiete in der Rheinniederung würden vernichtet, das Grundwasser würde stärker mit Rheinuferfiltrat belastet und die Grundwasserneubildungsrate wäre gleich Null.
Anfang August 2002 reichte der NABU NRW beim Düsseldorfer Verwaltungsgericht eine Verbandsklage gegen die kurz zuvor erfolgte Genehmigung des Rahmenbetriebsplanes der Zeche Walsum ein. Die über 100 Seiten starke Klagebegründung stellte der NABU Mitte Mai 2004 vor. "Nach unserer Auffassung sind die Auswirkungen des Bergbaues unter dem Rhein auf den Naturhaushalt, das Landschaftsbild und die dort lebenden Menschen entgegen der Darstellungen der Deutschen Steinkohle (DSK) als nicht kompensierbar einzustufen", so Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW.
Nach etlichen Erörterungsverfahren, Anhörungen und Monitoring-Terminen hofften 2007 die Gegner des Rahmenbetriebsplan Walsum auf eine weise Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht in Leipzig. Dort hatte die Stadt Voerde und die Bürgerinitiative BIB geklagt. Nach dem Ausgang sollte dann über die Fortführung der NABU Klage entschieden werden. Schon während der Verhandlung wurde schnell klar, dass die Klagen abschlägig behandelt würden.
Trotz der Niederlage ist das Ergebnis gewissermaßen als Erfolg zu werten: Die bisher unverbindliche "Walsumer Verständigung" ist festgezurrt worden, so dass von den 17 Jahren Laufzeit des Rahmenbetriebsplanes zwei Drittel nicht mehr ausgeschöpft werden. Zuletzt hat die RAG die Schließung des Bergwerks Walsum für den 1.Juli 2008 beschlossen. Damit wird die Verbandsklage des NABU hinfällig.
Zum gesamten Hintergrund Zeche Walsum
Landesbüro der Naturschutzverbände NRW
Seit 25 Jahren unterstützt das Team die ehrenamtlichen Naturschützer
Die von den Naturschutzverbänden BUND, LNU und NABU getragene Einrichtung ist die zentrale Koordinationsstelle in Nordrhein-Westfalen für die Beteiligung der rund 400.000 in den drei Naturschutzverbänden organisierten Bürgerinnen und Bürger. Gegenstand der Beteiligungen sind Planungen der öffentlichen Verwaltung aus den Bereichen Straßenbau, Gewässerausbau, Abgrabungen, aber auch Planungen zum Schutz von Natur und Landschaft. Das Team des Landesbüros aus den Fachrichtungen Biologie, Landespflege, Geographie und Jura unterstützt die ehrenamtlich tätigen Naturschützerinnen und Naturschützer im ganzen Land bei deren Stellungnahmen zu geplanten Eingriffen in Natur und Landschaft.
Gegründet wurde das Landesbüro der Naturschutzverbände am 01.09.1982 in Essen. Seit 1997 befindet es sich im Haus Ripshorst des Regionalverbandes Ruhr (RVR) in Oberhausen. 2007 feierte das Landesbüro sein 25jähriges Jubiläum. Die Bilanz zeigt, dass durch das im Landesbüro vorhandene Fachwissen die Qualität der Planungen vor Ort wiederholt erheblich verbessert wurde. Konflikte konnten vielfach im Vorfeld ausgeräumt, Klagen auf ein Minimum beschränkt werden. "Das Landesbüro ist eine hervorragende Instanz, um zur Versachlichung von Planungsprozessen beizutragen", so Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW. "Für die Umweltverbände im Land ist das Landesbüro eine unverzichtbare Einrichtung, da es neben Information und Beratung auch Zusammenarbeit und Koordination der anerkannten Naturschutzverbände untereinander intensiv befördert." Mit dem Landesbüro der Naturschutzverbände verfügt NRW über eine bundesweit einzigartige Einrichtung, die Hunderten von Ehrenamtlichen in NRW hilft sich qualifiziert in die örtlichen Planungen einzubringen und die Belange von Natur und Landschaft zu vertreten.
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Wieder da: Handbuch Verbandsbeteiligung
Band I und II des überarbeiteten Handbuchs können ab sofort bestellt werden beim Landesbüro der Naturschutzverbände . Mehr
