NABU-Verbandsklagen in NRW
Letztes Mittel, um Natur vor Eingriffen zu schützen



Immer wenn die Natur unter die Räder zu kommen droht, ist der NABU gefordert, sei es bei der Ausweisung von Baugebieten auf der grünen Wiese, strittigen Straßenbauvorhaben, der geplanten Erweiterung von Flughäfen oder je nach Standort und naturschutzfachlichen Voraussetzungen auch beim Bau von Windenergieanlagen. In schwerwiegenden Fällen scheut sich der NABU auch nicht, mit einer Verbandsklage für die Rechte der Natur zu kämpfen. Dabei gehen wir diesen Weg nur, wenn alle anderen Mittel versagen. Dass der NABU NRW verantwortungsbewusst mit diesem Instrument des Naturschutzes umgeht, zeigt auch die Anzahl der in den vergangenen Jahren eingereichten Klagen: Seit 2000 (Das Verbandsklagerecht wurde in Nordrhein-Westfalen zwei Jahre früher als auf Bundesebene eingeführt.) hat der NABU NRW lediglich 27 Klagen eingereicht - im Schnitt also knapp 1,5 Klagen pro Jahr!
Oftmals sind es Fehler im Planungsverfahren, die den NABU veranlassen, gerichtlich gegen das Vorhaben vorzugehen. Von Beginn an bringt sich der NABU dabei mit fachlichen Stellungnahmen in die einzelnen Verfahren ein. Zum Ende eines solchen Verfahrens wird dann vom NABU analysiert, ob die Eingriffe in Natur und Landschaft aus Naturschutzsicht richtig bewertet wurden und umfassend kompensiert werden. Ist dies nicht der Fall, wird abgewogen, ob eine Klage gegen das Vorhaben sinnvoll ist oder nicht. Hin und wieder wird dann der Klageweg beschritten.
Übersicht über laufende Klageverfahren in NRW
Errichtung von 3 Windkraftanlagen in Horn-Bad Meinberg (Kreis Lippe)
Vorhaben: Bau von 3 Windrädern
Ziel der Klage: Aufhebung der Genehmigung. Am 7.2.2019 wurde gegen den Genehmigungsbescheid Klage eingereicht.
Jahr der Klageerhebung: 2019
Gerichtsentscheidung: noch offen
Jahr der Entscheidung: noch offen
Errichtung und Betrieb einer Riesenseilrutsche in Winterberg (Hochsauerlandkreis)
Vorhaben: Errichtung und Betrieb einer Riesenseilrutsche
Ziel der Klage: Aufhebung der Genehmigung. Mit der fast 1 km langen Freizeitanlage wird ein FFH-Gebiet massiv beeinträchtigt. Die im September 2017 genehmigte Anlage wurde im August 2018 in Betrieb genommen. Am 25.10.2018 wurde vom Verwaltungsgericht Arnsberg der Antrag auf aufschiebende Wirkung abgelehnt. Dagegen wurde am 9.11.2018 beim OVG Münster Beschwerde eingereicht.
Jahr der Klageerhebung: 2018
Gerichtsentscheidung: noch offen
Jahr der Entscheidung: noch offen
Windpark Rotes Land in Marsberg (Hochsauerlandkreis)
Vorhaben: Bau von 6 Windrädern
Ziel der Klage: Schutz der Brutvorkommen geschützter Arten wie Rotmilan, Wiesenweihe und Wachtel; Schutz von Rastgebieten unter anderem des Mornellregenpfeifers. Der genehmigte Windpark steht in räumlichen und argumentativen Zusammenhang mit den Klagen „Himmelreich“ und „Dreps“.
Jahr der Klageerhebung: 2017
Gerichtsentscheidung: Die Genehmigung in Gestalt des Ergänzungsbescheides wurde durch Beschluss des VG Arnsberg am 20.2.2018 aufgehoben. Die Berufung zum OVG Münster wurde zugelassen.
Jahr der Entscheidung: noch offen
Errichtung einer Windkraftanlage in Horn-Bad Meinberg (Kreis Lippe)
Vorhaben: Bau einer Windkraftanlage in einem artenschutzrechtlich sensiblen Gebiet.
Ziel der Klage: Schutz von Vorkommen des Schwarzstorches und des Rotmilans, Schutz eines Hotspots der Biodiversität sowie die Freihaltung von Zug- und Wanderkorridoren. Rechtliche Klärung: Die Nebenbestimmungen der Genehmigung sind so weitreichend, dass die Anlage nicht wirtschaftlich zu betreiben ist. Zu klären ist, wie verhindert werden kann, dass diese Nebenbestimmungen sukzessive aufgehoben werden.
Jahr der Klageerhebung: 2017
Gerichtsentscheidung: Auf dem Vergleichswege wurde die Klage vor Gericht im März 2019 zurückgenommen. Gegen eine am 13.2.2019 erteilte Genehmigung einer Änderung des alten Genehmigungsbescheides in puncto Abschaltzeiten wurde am 19.3.2019 Klage eingereicht.
Jahr der Entscheidung: noch offen
Errichtung von 5 Windkraftanlagen im Dahlemer Wald (Kreis Euskirchen)
Vorhaben: Bau von 5 Windkraftanlagen in der Eifel.
Ziel der Klage: Schutz insbesondere der Brutvorkommen des Schwarzstorches und des Rotmilans wowie die Freihaltung von Zug- und Wanderkorridoren.
Jahr der Klageerhebung: 2017
Gerichtsentscheidung: Das Verwaltungsgericht Aachen hat am 21.7.2017 dem Eilantrag des NABU NRW gegen den Bau von 5 weiteren Windkraftanlagen im Dahlemer Wald stattgegeben und die aufschiebende Wirkung der Klage wiederhergestellt. Damit galt zunächst ein Baustopp für die geplanten fünf Windkraftanlagen. Im Hauptsacheverfahren wurde der Klage mit Urteil vom 29.10.2019 stattgegeben und die Genehmigung aufgehoben. Es wurde Berufung beim OVG Münster eingelegt.
Jahr der Entscheidung: 2019?
Errichtung eines gewerblichen Schweinebetriebes (Kreis Borken)
Vorhaben: Bau eines neuen gewerblichen Schweinemastbetriebes mit Abferkelstall für 160 Sauen, Stall für 370 Sauen, 4 Eber und 36 Zuchtläufer, Ferkelstall für 3276 Absatzferkel, 2 Güllehochsilos sowie 2-3 Futtersilos.
Ziel der Klage: Verhinderung des Neubaus in der freien Landschaft, Schutz angrenzender nährstoffarmer Lebensräume und gefährdeter Arten.
Jahr der Klageerhebung: 2016
Gerichtsentscheidung: Mit Urteil vom 12.4.2018 wurden die Genehmigung für rechtwidrig erklärt, da keine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde und die umliegenden gesetzlich geschützten Biotope durch Stickstoffeinträge geschädigt zu werden drohen. Eine Berufung beim OVG wurde von allen Beteiligten Parteien eingelegt. Wir erwarten uns vom OVG, dass weitere wichtige Punkte (z.B. das „rausrechnen von Ferkel- und Zuchtläuferplätzen) in die Urteilsfindung einfließen.
Jahr der Entscheidung: noch offen
Windrad Dreps in Marsberg (Hochsauerlandkreis)
Vorhaben: Bau von einem Windrad.
Ziel der Klage: Schutz der Brutvorkommen geschützter Arten insbesondere des Rotmilans; Schutz von Rastgebieten, Schutz von Schlafplätzen (Rotmilan); Rechtliche Klärung: Genehmigung ohne gültigen Flächennutzungsplan.
Jahr der Klageerhebung: 2016
Gerichtsentscheidung: Am 17.10. 2016 wurde durch Gerichtsbeschluss des VG Arnsberg die aufschiebende Wirkung der Klage wiederhergestellt. Damit konnte zunächst nicht weitergebaut und betrieben werden. Dagegen legte der Kreis beim OVG Münster Beschwerde ein. Das OVG Münster bestätigte mit Beschluss vom 23.6.2017 die Entscheidung des VG Arnsberg. Damit durfte das Windrad nicht weitergebaut bzw. in Betrieb genommen werden. Der Kreis hat mit Bescheid vom 16.2.2018 den Genehmigungsbescheid abgeändert und weitere Nebenbestimmungen verfügt. Gegen den Sorfortvollzug dieser Änderung wurde Klage erhoben. Der hat das OVG am 1.4.2019 entsprochen. Das Hauptsacheverfahren ist noch nicht entschieden.
Jahr der Entscheidung: noch offen
Windpark Himmelreich in Marsberg (Hochsauerlandkreis)
Vorhaben: Bau von 11 Windrädern
Ziel der Klage: Schutz der Brutvorkommen geschützter Arten wie Rotmilan, Wiesenweihe und Wachtel; Schutz von Rastgebieten unter anderem des Mornellregenpfeifers.
Jahr der Klageerhebung: 2016
Gerichtsentscheidung: Mit einer einstweiligen Anordnung konnte der Weiterbau der Anlagen gestoppt werden. Dagegen hatten der Hochsauerlandkreis und die Betreibergesellschaft Beschwerde beim OVG Münster eingereicht. Das OVG Münster bestätigte mit Beschluss vom 22.6.2017 die Entscheidung des VG Arnsberg. Damit dürfen die 11 Windräder nicht weitergebaut bzw. in Betrieb genommen werden. . Der Kreis hat mit Bescheid vom 23.1.2018 den Genehmigungsbescheid abgeändert und weitere Nebenbestimmungen verfügt. Das Hauptsacheverfahren ist noch nicht entschieden.
Jahr der Entscheidung: noch offen
Errichtung von 2 Windkraftanlagen in Preußisch-Oldendorf (Kreis Minden-Lübbecke)
Vorhaben: Bau von 2 Windrädern
Ziel der Klage: Aufhebung der Genehmigung. Die Anlagen liegen in unmittelbarer Nähe der beklagten 5 Anlagen.
Jahr der Klageerhebung: 2018
Gerichtsentscheidung: noch offen
Jahr der Entscheidung: noch offen
Errichtung und Betrieb von 5 Windkraftanlagen in Preußisch-Oldendorf
Vorhaben: Bau von 5 Windkraftanlagen über 3 verschiedene Genehmigungen im Kreis Minden-Lübbecke.
Ziel der Klage: Schutz insbesondere der Brutvorkommen des Weißstorches sowie der Rohrweihe.
Jahr der Klageerhebung: 2013
Gerichtsentscheidung: Am 18.5.2017 hat das OVG Münster entschieden, dass in die standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls auch artenschutzfachliche Belange einzubeziehen sind. Die Einschätzung der Genehmigungsbehörde, wonach aufgrund der vorgesehenen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen sowie der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen und Kompensationsmaßnahmen keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen für die Rohrweihe zu erwarten seien, hielt das OVG Münster für nicht plausibel. Auch ein Verstoß gegen artenschutzrechtliche Zugriffsverbote zulasten der Fledermäuse sei nicht sicher ausgeschlossen.
Die Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht war erfolgreich. Das BVerwG hat die Entscheidung des OVG Münster mit Urteil vom 26.09.2019 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.
Bundesrecht verlange nicht grundsätzlich die Einbeziehung von artenschutzrechtlichen Belangen in die standortbezogene Vorprüfung.
Die Grundstücke, auf denen die Windenergieanlagen errichtet wurden, liegen im räumlichen Geltungsbereich einer Landschaftsschutzverordnung. Das OVG muss nun u. a. klären, ob die Windenergieanlagen mit der Zielsetzung dieses Landschaftsschutzgebietes vereinbar sind bzw. keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen nach § 12 UVPG a. F. haben können. Hinsichtlich der Frage, ob dem Vorhaben artenschutzrechtliche Verbote entgegen stehen, wird das Oberverwaltungsgericht nunmehr eine Vollprüfung vornehmen müssen, ggf. weitere Sachaufklärung vornehmen und Änderungen des Sach- und Rechtslage zugunsten des Anlagenbetreibers seit dem Zeitpunkt der Genehmigungserteilung berücksichtigen müssen.
Jahr der Entscheidung: unbekannt
Übersicht über bereits abgeschlossene Klageverfahren in NRW
Errichtung einer Windkraftanlage in Porta Westfalica (Kreis Minden-Lübbecke)
Vorhaben: Bau von einem Windrad in räumlich enger Nähe zu weiteren Windkraftanlagen, Berücksichtigung der Belange einen Landschaftsschutzgebietes; Rechtliche Klärung: Es hätte eine UVP durchgeführt werden müssen.
Ziel der Klage: Schutz der Brutvorkommen geschützter Arten insbesondere des Rotmilans, Berücksichtung der Belange einen Landschaftsschutzgebietes; Rechtliche Klärung: Es hätte eine UVP durchgeführt werden müssen.
Jahr der Klageerhebung: 2016
Gerichtsentscheidung: Im Urteil vom 3.7.2018 wurde vom Verwaltungsgericht Minden festgestellt, dass die Genehmigung rechtswidrig ist und nicht vollzogen werden darf. Mit Beschluss vom 20.9.2018 hat das OVG Münster das Verfahren eingestellt nachdem der Antragsteller den Antrag auf Zulassung der Berufung zurückgenommen hat.
Jahr der Entscheidung: 2018
Betriebseinschränkung von 6 Windkraftanlagen in Wülfte-Alme (Hochsauerlandkreis)
Vorhaben: Betriebseinschränkung von 6 schon sich im Betrieb befindenden Windrädern
Ziel der Klage: Schutz der Brutvorkommen geschützter Arten wie Rotmilan, Wachtelkönig und Wachtel. Berücksichtigung der Belange eines FFH-Schutzgebietes. Einhaltung der Nebenbestimmungen.
Jahr der Klageerhebung: 2017
Gerichtsentscheidung: Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat eine bemerkenswerte Entscheidung zum Schutz von Rotmilanen vor den Gefahren des laufenden Betriebs von Windenergieanlagen getroffen. Aufgrund unzureichender Umsetzung artenschutzrechtlicher Maßnahmen wurde der grundsätzlich mit diesen Nebenbestimmungen im Dezember 2016 genehmigte Betrieb der Anlage nun teilweise untersagt. Die Beschwerde des Anlagenbetreibers gegen diesen Beschluss des Verwaltungsgerichts hat das Oberverwaltungsgericht NRW am 26.7.2018 zurückgewiesen.
Jahr der Entscheidung: 2018
Errichtung einer Windkraftanlage in Lemgo (Kreis Lippe)
Vorhaben: Bau einer Windkraftanlage in einem artenschutzrechtlich sensiblen Gebiet.
Ziel der Klage: Schutz der Vorkommen von Uhu und Schwarzstorch in unmittelbarer Umgebung. Beantragt wurde die Anlage von der Abfallbeseitigungs GmbH abseits von Vorrangzonen auf ihrer Eigentumsfläche im Wald. Ziel ist, die Genehmigung zu Errichtung und Betrieb der Anlage aufzuheben. Der Antragsteller hat den Antrag 2017 zurückgezogen.
Jahr der Klageerhebung: 2017
Gerichtsentscheidung: Mit Beschluß vom 10.1.2018 wurde das Verfahren eingestellt.
Jahr der Entscheidung: 2018
Errichtung einer Windkraftanlage (Kreis Soest)
Vorhaben: Bau eines einzelnen Windrades im Vogelschutzgebiet Hellwegbörde
Ziel der Klage: Schutz gefährdeter Vogelarten wie Rotmilan und Rohrweihe durch Abbau der Anlage
Jahr der Klageerhebung: 2012
Gerichtsentscheidung: Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutz wurde zunächst abgelehnt (2012). Dem Antrag auf Änderung dieses Beschlusses gab das VG im Verlauf der Klage zumindest teilweise statt (2013). Die Anlage ist seitdem mit Abschaltzeiten in Betrieb.
Jahr der Entscheidung: 2012
Das Hauptverfahren wurde beendet, weil der Kreis Soest daraufhin seine Genehmigung teilweise aufgehoben hat. Der NABU und der Kreis Soest unterzeichneten zudem übereinstimmend Erledigungserklärungen. Seitdem darf die Anlage tagsüber in der Zeit vom 01.03. bis zum 31.08. eines jeden Jahres nicht betrieben werden.
Jahr der Entscheidung: 2015
Gegen diese Teilaufhebung durch den Kreis Soest klagt der Betreiber. Die Klage wurde mit Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 26.04.2017 abgewiesen. Dagegen wendet sich der Betreiber und beantragte die Zulassung der Berufung, über die das OVG NRW noch nicht entschieden hat.
Im Sommer 2018 haben sich Betreiber und NABU in einem weiteren Vergleich geeinigt. Die Kreisverwaltung hat den darauf aufbauenden Änderungsbescheid zur Genehmigung erteilt.
Bau von 6 Windkraftanlagen in Saerbeck-Sinningen (Kreis Steinfurt)
Vorhaben: Bau von 6 Windkraftanlagen im Kreis Steinfurt in einem Korridor zwischen Feuchtwiesenschutzgebieten.
Ziel der Klage: Schutz insbesondere der Brutvorkommen von Wiesenvögel wie dem großen Brachvogel, dem Kiebitz oder der Feldlerche.
Jahr der Klageerhebung: 2017
Gerichtsentscheidung: Nachdem das Verwaltungsgericht Münster einen „Baustopp“ verhängte, gelang es den Parteien, in von allen Seiten konstruktiv geführten Gesprächen unter Beteiligung der vor Ort tätigen Landwirte eine Lösung zu entwickeln, die eine Chance bietet, Konflikte zwischen der Windkraftnutzung und dem Schutz der gefährdeten Vogelarten der Agrarlandschaft zu bewältigen. Auf dieser Grundlage wurde die gerichtliche Auseinandersetzung gütlich durch einen gerichtlichen Vergleich beigelegt
Jahr der Entscheidung: 2017
Bau von 2 Putenmastställen (Kreis Kleve)
Vorhaben: Bau von 2 Putenmastställen mit 10.350 Plätzen im EU-Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein
Ziel der Klage: Schutz des EU-Vogelschutzgebietes sowie der Schutzgebietsflächen vor Nährstoffeintrag
Jahr der Klageerhebung: 2013
Gerichtsentscheidung: Im März 2016 hat die mündliche Verhandlung stattgefunden. Unter gerichtlicher Moderation wurde ein Vergleich geschlossen. Danach muss der Betreiber die Anlagen hinsichtlich Stickstoffemissionen nachbessern und dauerhaft weitere Extensivierungsflächen im Umfeld der Düffel schaffen. Eine weitere Ausdehnung an diesem Standort ist ausgeschlossen.
Jahr der Entscheidung: 2016
Errichtung von 6 Windkraftanlagen (Kreis Soest)
Vorhaben: Bau von 6 Windrädern direkt am Rand des Vogelschutzgebietes Hellwegbörde im Schwerpunktvorkommen des Wachtelkönigs sowie weiterer geschützter Arten
Ziel der Klage: Schutz der Brutvorkommen geschützter Arten durch Nichtbau der geplanten Anlagen; Durchführung einer UVP
Jahr der Klageerhebung: 2015
Gerichtsentscheidung: Im Mai 2016 wurde ein gerichtlicher Vergleich geschlossen. Der Umfang der festen Abschaltzeiten wurde erheblich ausgeweitet.
Jahr der Entscheidung: 2016
Erweiterung eines Kuhstalls (Kreis Kleve)
Vorhaben: Erweiterung eines Kuhstalls auf 790 Plätze im EU-Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein
Ziel der Klage: Schutz des EU-Vogelschutzgebietes sowie sensibler Lebensraumtypen vor Nährstoffeintrag
Jahr der Klageerhebung: 2013
Gerichtsentscheidung: Das VG Düsseldorf hat die Genehmigung für die Erweiterung eines Mega-Kuhstalls bei Kleve aufgehoben. Die Beschwerde gegen dieses Urteil hat das OVG Münster im Oktober zurückgewiesen. Damit ist das Urteil der ersten Instanz von März 2015 rechtskräftig.
Jahr der Entscheidung: 2015
A 44 zwischen Ratingen und Velbert (Kreis Mettmann)
Vorhaben: Bau der Autobahn A 44 im Kreis Mettmann
Ziel der Klage: Schutz der Kulturlandschaft, verhindern von Beeinträchtigungen des Steinkauz-Vorkommen beim Bau und Betrieb der A44 und Änderung des Bodenbrüter gefährdenden Managements von Ausgleichsflächen (betrifft z.B. Kiebitz, Feldlerche, Wiesenschafstelze)
Jahr der Klageerhebung: 2012
Gerichtsentscheidung: Ablehnung der Klage durch das Bundesverwaltungsgericht Leipzig
Jahr der Entscheidung: 2014
Putenmaststall (Kreis Kleve)
Vorhaben: Erweiterung einer Putenmastanlage um 20.000 auf 55.419 Plätze im EU-Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein
Ziel der Klage: Schutz des Vogelschutzgebietes sowie Schutzgebietsflächen vor Nährstoffeintrag
Jahr der Klageerhebung: 2012
Gerichtsentscheidung: Das VG Düsseldorf verhindert im Eilverfahren den Baubeginn
Jahr der Entscheidung: 2012
2012 Der Antragsteller hat gegen die Entscheidung des VG Düsseldorf Beschwerde beim OVG Münster eingereicht
Gerichtsentscheidung: Im Eilverfahren wurde der Beschluss des VG Düsseldorf durch das OVG Münster bestätigt
Jahr der Entscheidung: 2013
Gerichtsentscheidung: Im Hauptverfahren wurde die Genehmigung zur Erweiterung des Putenstalls durch das VG Düsseldorf aufgehoben
Jahr der Entscheidung: 2013
2013 Der Antragsteller hat Nichtzulassungsbeschwerde beim OVG Münster eingereicht
Gerichtsentscheidung: Das OVG Münster hat die Nichtzulassungsbeschwerde abgelehnt
Jahr der Entscheidung: 2014
Errichtung von Windkraftanlagen (Kreis Wesel)
Vorhaben: Bau von 2 Windrädern am Rande des Vogelschutzgebietes Unterer Niederrhein im Bereich von Vogelzugkorridoren
Ziel der Klage: Schutz des Vogelschutzgebietes und geschützter Arten durch Abbau der schon errichteten Anlagen
Jahr der Klageerhebung: 2011
Gerichtsentscheidung: Ablehnung der Klage im einstweiligen Rechtsschutz
Jahr der Entscheidung: 2012
2013 Abweisung der Klage im Hauptverfahren durch das VG Düsseldorf. Ein Antrag auf Zulassung der Revision beim OVG Münster wurde nicht gestellt.
Bau von „Kampfdörfern“ auf dem Truppenübungsplatz Senne (Kreis Gütersloh)
Vorhaben: Bau von 3 „Kampfdörfern“ sowie weiterer militärischer Einrichtungen zu Übungszwecken auf dem Truppenübungsplatz Senne
Ziel der Klage: Schutz des FFH- und Vogelschutzgebietes vor weiterer Bebauung mit einhergehender Verschlechterung des Lebensraumes unter anderem für Heidelerche, Ziegenmelker und Wiesenpieper.
Jahr der Klageerhebung: 2010
Gerichtsentscheidung: Das VG Minden lehnte die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes und den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ab
Jahr der Entscheidung: 2010
Gerichtsentscheidung: Die Klage wurde im Hauptsacheverfahren vom VG Minden abgewiesen
Jahr der Entscheidung: 2011
Reeser Welle (Kreis Kleve)
Vorhaben: Kiesabgrabung auf 108 ha im Deichvorland (teilweise EU-Vogelschutzgebiet)
Ziel der Klage: Erhaltung der Kulturlandschaft sowie Nahrungs- und Äsungsplatz von Wildgänsen und Wasservögeln
Jahr der Klageerhebung: 2009
Gerichtsentscheidung: Aufhebung der Abgrabungsgenehmigung durch das VG Düsseldorf
Jahr der Entscheidung: 2010
2011 Kiesunternehmen haben Nichtzulassungsbeschwerde beim OVG Münster eingereicht, Gerichtsentscheidung: Abweisung durch das OVG Münster
Jahr der Entscheidung: 2013
Seit 2013 bereiten die Abgrabungsfirmen ein erneutes Genehmigungsverfahren vor.
Einsammeln von Gänseeiern (Kreis Gütersloh)
Vorhaben: Im EU-Vogelschutzgebiet Steinhorster Becken sollten zur Reduktion der Gänsepopulation die Eier wie im Jahr 2008 geschehen (ca. 800 Eier) aus angeblich wissenschaftlichen Zwecken eingesammelt werden.
Ziel der Klage: Einstellung dieser rechtswidrigen Praxis
Jahr der Klageerhebung: 2009
Gerichtsentscheidung: Das VG Minden stoppt in einer Eilentscheidung das Einsammeln
Jahr der Entscheidung: 2009
Die Maßnahme wurde daraufhin eingestellt.
Flughafen Münster-Osnabrück (Kreis Steinfurt)
Vorhaben: Verlängerung der Start- und Landebahn von 2160 m auf 3600 m
Ziel der Klage: Schutz des Eltingmühlenbaches (FFH-Gebiet) vor einer 400 m langen Überbauung
Jahr der Klageerhebung: 2005
Gerichtsentscheidung: Juli 2006 Ablehnung der Klage durch das OVG Münster
2006: Beschwerde wegen der Nichtzulassung beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig
Gerichtsentscheidung: 2009 Entscheidung Bundesverwaltungsgericht Leizpig mit Rückverweis an das OVG
Mai 2011 Wiederaufnahme des Verfahrens vor dem OVG Münster
Gerichtsentscheidung: Stopp der Planung durch das OVG Münster mit der Möglichkeit für den Flughafen zur Plannachbesserung des alten Planfeststellungsbeschlusses
Jahr der Entscheidung: 2011
Noch hat der Flughafen das Verfahren nicht wieder aufgenommen. Er plant eine auf 3000 m verkürzte Start- und Landebahn ohne Überbauung des Eltingmühlenbaches.
Bergwerk Walsum (Kreis Wesel)
Vorhaben: Steinkohleabbau
Ziel der Klage: Schutz des Rheins und der Rheinaue vor Bergsenkungen
Jahr der Klageerhebung: 2002
Gerichtsentscheidung: Rücknahme der Klage wegen Aufgabe des Bergbaus
Jahr der Entscheidung: 2008
Giersberg-Ost (Kreis Siegen)
Vorhaben: Bebauungsplan (Wohnbebauung)
Ziel der Klage: Erhaltung der artenreichen Magerwiesen (geschützter Biotop)
Jahr der Klageerhebung: 2002
Gerichtsentscheidung: Stopp der Bebauungsplanung
Jahr der Entscheidung: 2004
Immer öfter muss der Artenschutz gegen Interessen der Erneuerbare-Energien-Wirtschaft und der Klimaschutzpolitik verteidigt werden. Wenn politische Ziele beim Ausbau der erneuerbaren Energien erreicht werden sollen, werden seltene Arten als störend empfunden. Mehr →