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NABU NRW klagt gegen ´Himmelreich´

Geplante Windkraftanlagen bei Marsberg gefährden Rotmilan, Wiesenweihe und Mornellregenpfeifer

Der NABU klagt gegen den Bau von 11 Windkraftanlagen im Stadtgebiet von Marsberg. Die Planung sei aus immissions-, arten- und landschaftsschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig. Unter anderem würde der Mornellregenpfeifer durch die Planung bedroht.

Windräder in der Hellwegbörde - Foto: Ralf Joest

Windräder in der Hellwegbörde - Foto: Ralf Joest

11. März 2016 - Der NABU NRW hat Klage gegen den Bau von 11 Windkraftanlagen im Stadtgebiet von Marsberg erhoben. „Die Planung ist aus immissions-, arten- und landschaftsschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig“, erklärte Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW. Bereits im Vorfeld der Antragstellung des Windenergiebetreibers hätten die Naturschutzverbände in ihren Stellungnahmen zur 60. Änderung des Flächennutzungsplans auf den besonderen Wert der für die Errichtung der Windkraftanlagen vorgesehenen Fläche hingewiesen. Leider seien diese naturschutzfachlichen Hinweise völlig ignoriert worden.

Die Paderborner Hochfläche zwischen Marsberg, Meerhof und Essentho gehöre zu den wenigen noch nicht mit Windkraftanlagen verbauten Bereichen dieses Land-schaftsraums. Zudem sei das Gebiet als Bruthabitat verschiedener gefährdeter Vogelarten des Offenlandes wie Rotmilan, Wiesenweihe, Feldlerche und Wachtel sowie wegen seiner Bedeutung als wichtiges Rast- und Nahrungshabitat für gefährdete Limikolenarten wie dem Mornellregenpfeifer von herausragendem avifaunistischen Wert. „Das öffentliche Interesse an der Erhaltung dieses bedeutenden Landschaftsraums ist derart gewichtig, dass es nicht der geringen Vorteile eines einzelnen Windparks wegen aufgeopfert werden darf“, so Tumbrinck weiter.


Mornellregenpfeifer - Foto: Frank Derer

Mornellregenpfeifer - Foto: Frank Derer

Obwohl das erhebliche artenschutzrechtliche Konfliktpotenzial dem antragstellenden Anlagenbetreiber also bereits frühzeitig bekannt gewesen sein dürfte, wurde darauf in keiner Weise angemessen reagiert. „So ist das zugrundeliegende Datenmaterial des damit beauftragten Gutachters mangelhaft“, kritisierte Tumbrinck. Zum Teil seien einige Vogelarten laut Gutachter überhaupt nicht existent, Raumnutzungsanalysen insbesondere der vom Bau der Windkraftanlagen betroffen Greifvogelarten fehlten vollständig, Vorgaben des NRW-Leitfadens Windkraft und Artenschutz wurden ignoriert, drei Windkraftanlagen befänden sich gänzlich außerhalb des Untersuchungsraumes des artenschutzrechtlichen Gutachtens und auch die Untersuchungen zu den vorhandenen Fledermausarten seien unzulänglich. Tumbrinck: „Die Mängelliste lässt sich beliebig verlängern.“

Da der Bau der 11 Windkraftanlagen vom Hochsauerlandkreis bereits genehmigt wurde, stellte der NABU gleichzeitig Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz. Die Klage des NABU NRW gegen die 11 Windenergieanlagen erfolgt in enger Abstimmung und mit Unterstützung des Vereins für Natur- und Vogelschutz im Hochsauerlandkreis e.V., dem Kooperationspartner des NABU im Hochsauerlandkreis.

Für Rückfragen:
Josef Tumbrinck, Vorsitzender NABU NRW, mobil: 0171 3867379
Johannes Schröder, Verein für Natur- und Vogelschutz im Hochsauerlandkreis e.V, mobil: 0170 1829548


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