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Kreis musste weitere Windkraftanlage stilllegen

NABU klagt erneut erfolgreich gegen Bau einer WKA bei Marsberg

Aufgrund der fragwürdigen Genehmigungspraxis des Hochsauerlandkreises wurde nun bereits das zweite Windkraftprojekt gestoppt. Das Verwaltungsgericht Arnsberg bestätigte die Ansicht des NABU, dass bei WKA-Planungen bestehende Flächennutzungspläne zugrundezulegen seien.

Windrad Dreps - Foto: NABU Hessen

Windrad Dreps - Foto: NABU Hessen

16. November 2016 - Dem Antrag des NABU auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes im Rahmen der Klage gegen die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage „im Stadtgebiet von Marsberg hat das Verwaltungsgericht (VG) Arnsberg kürzlich stattgegeben. Damit wurde die aufschiebende Wirkung der sich gegen die Genehmigung des Hochsauerlandkreises richtenden Klage wiederhergestellt und der weitere Betrieb der mittlerweile errichteten Anlage gestoppt.

Bei seinem Beschluss hat sich das VG Arnsberg dabei entscheidungstragend darauf gestützt, dass die Windenergieanlagen außerhalb der im geltenden Flächennutzungsplan der Stadt Marsberg festgelegten Konzentrationszonen genehmigt wurden. "Der NABU NRW begrüßt diese Entscheidung , zeigt sie doch deutlich, dass geltende Flächennutzungspläne als Grundlage für Planungen von Windenergievorhaben zugrundezulegen sind“, erklärte Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW. Auf die vielfältigen Mängel in artenschutzrechtlicher Hinsicht, die der Genehmigung des Hochsauerlandkreises anhaften, mussten die Arnsberger Richter daher gar nicht eingehen.

Damit wurden aufgrund der fragwürdigen Genehmigungspraxis des Hochsauerlandkreises bereits zwei Windkraftprojekte gestoppt. Erst im Juli hatte der NABU NRW den im Bau befindlichen Windpark „Himmelreich“ aus vergleichbaren Gründen durch einen Eilbeschluss des selben Gerichtes stoppen können. Aktuell sind weitere 6 Windkraftanlagen im Stadtgebiet von Marsberg geplant. Hier zeichnet sich gerade ab, dass der Kreis trotz der beiden Niederlagen vor Gericht an seiner bisherigen Genehmigungspraxis weiter festhalten wolle. Der NABU könne davon nur dringend abraten, so Tumbrinck weiter.

Im März dieses Jahres hatte der NABU NRW Klage gegen den Bau der Windkraftanlage erhoben. Die Planung sei aus immissions-, arten- und landschaftsschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig. Bereits im Vorfeld der Antragstellung des Windenergiebetreibers hatten die Naturschutzverbände in ihren Stellungnahmen zur 60. Änderung des Flächennutzungsplans insbesondere auf die Gefährdung des Rotmilan hingewiesen. Diese naturschutzfachlichen Hinweise wurden nicht hinreichend beachtet und der Bau der Windkraftanlage vom Hochsauerlandkreis genehmigt. Der NABU war daher gehalten, gleichzeitig den nunmehr positiv beschiedenen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz zu stellen.

Der Inhaber der Genehmigung hat gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt. Die Beschwerde ändert aber nichts daran, dass zumindest vorerst der Betrieb eingestellt bleiben muss.

Für Rückfragen:
Josef Tumbrinck, Vorsitzender NABU NRW, mobil: 0171 3867379


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