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Vogelgrippe in NRW angekommen

NABU fordert Ursachenforschung zur Verbreitung des Virus in Geflügelhaltungen

Neben einem mit H5N8 infizierten Bussard im Kreis Wesel wurde nun ein zweiter Fund am Hengsteysee bestätigt. Die derzeitige Ausbreitung des Virus ist nach Einschätzung des NABU mit dem Vogelzug und der Ausbreitung durch Wildvögel nicht schlüssig zu erklären.

An Vogelgrippe verendete Reiherenten - Foto: Carsten Pusch, NABU Schleswig-Holstein

An Vogelgrippe verendete Reiherenten - Foto: Carsten Pusch, NABU Schleswig-Holstein

21. November 2016 - Die Vogelgrippe hat Nordrhein-Westfalen erreicht. Das Friedrich-Löffler-Institut bestätigte nun neben einem mit H5N8 infizierten Bussard im Kreis Wesel einen zweiten Fund am Hengsteysee.

Die derzeitige Ausbreitung des hochpathogenen H5N8-Virus ist nach Einschätzung des NABU mit dem Vogelzug und der Ausbreitung durch Wildvögel nicht schlüssig zu erklären. „Materialflüsse innerhalb der Geflügelwirtschaft, etwa Futtermittel oder Abfälle müssen als mögliche Ausbreitungswege stärker in den Fokus rücken“, sagte NABU-Vogelexperte Lars Lachmann. Der NABU fordert, dringend nach den Quellen der Viren in der Geflügelwirtschaft zu suchen, um diese ausschalten zu können. Außer für die Geflügelwirtschaft stelle das Virus auch für Wildvögel eine Gefahr dar.

Zudem sollten laut NABU alle Anstrengungen unternommen werden, die Quelle des aktuellen mitteleuropäischen Ausbruchsgeschehens ausfindig zu machen. Die hochpathogenen Vogelgrippeviren verschwinden in Wildvogelbeständen rasch wieder. Deshalb seien laut NABU-Experten sibirische Zugvögel als Quelle dieser Infektionswelle eher unwahrscheinlich. Vielmehr ließe das gleichzeitige Auftreten zahlreicher erkrankter Reiherenten an drei Orten in Mitteleuropa Ornithologen eher vermuten, dass es eine akute Ansteckungsquelle in Osteuropa gab, von der die Enten während der kurzen Inkubationszeit der Krankheit auf dem Weiterzug nach Westen die hiesigen Rastgebiete erreichten. Hier konnten sich dann weitere Wildvögel infizieren.

„Aufgrund der besonderen Betroffenheit der Reiherente, wäre zum Beispiel ein mit Geflügelkot gedüngtes Fischteichgebiet - beliebte Rastgebiete dieser Art - denkbar, auch wenn diese Praxis zumeist verboten ist. Wäre das Virus dagegen bei sibirischen Zugvögeln weit verbreitet, hätte man höchstwahrscheinlich bereits über einen längeren Zeitraum an vielen verschiedenen Orten infizierte Wildvögel unterschiedlicher Arten finden müssen. Der Vogelzug aus dem Osten beginnt nicht erst im November“, so Lachmann.

Sowohl zum Schutz der Geflügelwirtschaft als auch für das Wohl der Wildvögel fordert der NABU die zuständigen Behörden daher auf, sich bei der Ursachenforschung für die Verbreitung der Vogelgrippe nicht auf die Verbreitung durch Wildvögel zu beschränken. Für eine effiziente Seuchenbekämpfung müssten alle Optionen vorbehaltlos geprüft werden.


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Lars Lachmann - Foto: NABU/Philip Scholl
Lars Lachmann
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