Landesnaturschutzgesetz kraftvoll voranbringen
Verbesserungen im Natur- und Artenschutz nicht den Interessen von Nutzer- und kommunalen Spitzenverbänden opfern
2. März 2016 - Anlässlich des Internationalen Tag des Artenschutzes (3.3.) fordert der NABU NRW die Landtagsfraktionen auf, die Novelle des Landesnaturschutzgesetzes in diesem Jahr kraftvoll voranzubringen. „Den Ankündigungen der Koalition muss nun konsequentes Handeln folgen, will man die ´Festplatte der Natur´ noch retten“, erklärte Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW. Schon der erste Entwurf der Landesregierung sei deutlich hinter den Erwartungen des NABU zurückgeblieben. In der nun vorliegenden Fassung sei die Landesregierung der Kritik aus Nutzerverbänden und kommunalen Spitzenverbänden sehr weit gefolgt.
„Angesichts dramatischer Bestandsrückgänge vieler Arten unserer Kulturlandschaft ist der Landtag nun gefordert, das Gesetz an wichtigen Stellen nachzubessern“, so Tumbrinck weiter. Der NABU NRW appelliere daher an die Parteien, sich für den Natur- und Artenschutz in Nordrhein-Westfalen stark zu machen und den Entwurf der Landesregierung entsprechend zu verbessern. So dürfe es nicht zu der geplanten Streichung des Landschaftsprogramms als planerische Grundlage für das gesamte Land kommen. Auch die Wiedereinführung einer Naturschutzverbandsbeteiligung bei wesentlichen Befreiungen und Ausnahmen in Landschaftsschutzgebieten sei dringend erforderlich.
Der NABU forderte insbesondere, dass auch zukünftig der Erhalt von ausgewiesenen Schutzgebieten oberste Priorität vor anderen Nutzungsinteressen hat und Streuobstwiesen unabhängig von ihrer Größe außerhalb eines Radius von 100 m zur Hofstelle von Vollerwerbslandwirten geschützt werden. Die Landschaftswacht sollte zu einem modernen flächendeckenden System von Naturschutzbeauftragten entwickelt werden.
Aus Sicht des NABU völlig indiskutabel seien die geplanten Neuerungen zur Stärkung der Windkraftlobby im Gesetzesentwurf. Die vorgesehene Schwächung der Naturschutzbeiräte in ihrer Funktion als „unabhängige Vertretung der Belange von Natur und Landschaft“ durch einen zusätzlichen Vertreter des Landesverbandes Erneuerbare Energien (LEE) in diesen Gremien ist ein Frontalangriff auf das jahrzehntelange Bemühen der ehrenamtlichen Naturschützerinnen und Naturschützer in den Beiräten. Widerstand kündigte der NABU auch gegen die vorgesehene Einführung des Regelfalls, Eingriffen in das Landschaftsbild durch Mast- und Turmbauten von mehr als 20 Meter Höhe durch Festsetzung eines Ersatzgeldes zu begegnen. „Der NABU erwartet bei der Novellierung des Kernstücks der rot-grünen Naturschutzpolitik ein wirkungsvolles Naturschutzgesetz für NRW“, kritisierte der NABU-Landeschef.
Als letzten zentralen Baustein der rot-grünen Naturschutzpolitik in dieser Legislaturperiode forderte der NABU NRW die Landesregierung auf, noch im Jahr 2016 den Grundstein für die schon im Koalitionsvertrag angekündigte „Stiftung für das Naturerbe“ zu legen und eine erste Tranche von NRW-Naturerbeflächen der NRW-Stiftung für Naturschutz, Heimatpflege und Kultur zur dauerhaften Sicherung vor einem Verkauf und zur sachgerechten Pflege und Entwicklung zu übertragen. „An der Umsetzung dieses wichtigen Vorhabens wird sich die Landesregierung vor Ablauf dieser Legislaturperiode messen lassen müssen“, so Tumbrinck.
Die in der vergangenen Woche vom NRW-Arbeitergeberverband massiv geäußerte Kritik am Entwurf des Landesnaturschutzgesetzes wies der NABU entschieden zurück. „Bisher hat sich der Arbeitgeberverband nicht in die Diskussion um das Naturschutzgesetz eingebracht. Die jetzt vorgebrachte Kritik daran bedient lediglich wieder überkommene Freund-Feind-Bilder“, sagte Tumbrinck. Die alten Reflexe funktionierten aber nicht mehr.
Für Rückfragen:
Josef Tumbrinck, Vorsitzender NABU NRW, mobil: 0171 3867379
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