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Zukünftig mehr Naturschutz für NRW

NABU NRW begrüßt Änderungen von SPD und Grünen zum neuen Naturschutzgesetz als akzeptablen Kompromiss

Die dem Umweltausschuss des Landes vorliegenden rot-grünen Änderungen zum neuen Naturschutzgesetz für NRW wertet der NABU als akzeptablen Kompromiss. Insgesamt mache der Naturschutz in NRW mit dieser Gesetzesnovelle einen großen Schritt nach vorn.

Herbstliche Streuobstwiese - Foto: Frank Derer

Herbstliche Streuobstwiese - Foto: Frank Derer

26. Oktober 2016 - Der Umweltausschuss des Landes beschäftigt sich heute erneut mit dem neuen nordrhein-westfälischen Naturschutzgesetz. Grund ist die jetzt anstehende Ausschussberatung samt Änderungsanträgen. SPD und Grüne sind mit ihrem Änderungsantrag noch einmal einen Schritt auf die Naturnutzerverbände zugegangen, während der CDU-Antrag einen erfolgreichen Naturschutz in NRW komplett aushebeln soll. Mit Blick auf die Regierungsfraktionen begrüßt der NABU NRW den eingereichten rot-grünen Änderungsantrag dennoch als akzeptablen Kompromiss. "Insgesamt macht der Naturschutz in NRW mit dieser Gesetzesnovelle einen großen Schritt nach vorn“, erklärte Josef Tumbrinck, Landesvorsitzender des NABU NRW. Dies sei angesichts des immer rasanteren Artensterbens bei uns im Lande auch bitter nötig.

Aus Sicht des Naturschutzes positiv zu werten sei, dass die 1 ha-Untergrenze beim Vorkaufsrecht gefallen ist. So wird es auch möglich sein, in Naturschutzgebieten kleinere Kernflächen im Falle eines Verkaufes für den Naturschutz zu erwerben. Auch das Pestizidverbot auf Dauergründlandflächen in Naturschutzgebieten ab 2022 und die Selbstverpflichtung für die Eigentumsflächen des Landes seien wichtige Signale für den Natur- und Artenschutz.


Apfelbaumzweig - Foto: Helge May

Apfelbaumzweig - Foto: Helge May

Bundesweit einmalig sei die Regelung beim Streuobstschutz: Diese Flächen werden künftig erst geschützt, wenn ihr Gesamtbestand um 5% absinkt. Parallel haben sich Naturschutzverbände, Landwirtschaftsverbände und das Umweltministerium im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung mit vielen verabredeten Maßnahmen geeinigt, dafür zu sorgen, dass es zu einem Rückgang gar nicht erst kommt. Die NRW-Landwirtschaftsverbände und der NABU NRW stehen zu der in dieser Form erzielten Einigung. Eine vergleichbare Regelung gebe es bisher in der bundesweiten Naturschutzgesetzgebung nicht.

Tumbrinck: "Landwirtschaft und NABU sind so zum Erfolg verpflichtet und ich wage die Prognose, dass für diesen wertvollen Kulturlebensraum mit dem neuen Naturschutzgesetz der Hebel in Richtung besserer Schutz umgelegt wird.“ Naturschutzpolitisch werde damit Neuland betreten und das Ergebnis werde deutschlandweit von Interesse sein. Die Regelung sei aber auch ein Signal dafür, dass anders als beim Jagdgesetz verschiedene Interessensverbände gemeinsam gute Lösungen für NRW erarbeiten können. Wer hier nun lautstark protestiere, müsse sich fragen lassen, ob er an guten Kompromissen wirklich interessiert sei.

Grundsätzlich hätte sich der NABU NRW ein noch mutigeres Naturschutzgesetz gewünscht. So müsste ein Pestizidverbot bei den in NRW bekannt gewordenen Insektenrückgängen sehr viel schneller und umfassender in den Naturschutzgebieten umgesetzt werden. Und die Streichung von Beteiligungsrechten für die Naturschutzverbände führe letztlich nicht zu einer Planungsbeschleunigung, sondern eher zu einer schlechteren Planung.

Für Rückfragen:
Josef Tumbrinck, Vorsitzender NABU NRW, mobil: 0171 38 67 379


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