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Ein Jahr ökologisches Jagdgesetz in NRW

NABU und Ökologischer Jagdverband ziehen Bilanz

Vor rund einem Jahr ist das Ökologische Jagdgesetz in Kraft getreten. Der NABU NRW und der ÖJV zogen heute in Düsseldorf Bilanz: Der Arten- und Tierschutz seien deutlich gestärkt und das Jagdmonopol des Landesjagdverbandes aufgebrochen worden.

Fischotter - Foto: Christoph Bosch

Fischotter - Foto: Christoph Bosch

19. Mai 2016 - Vor gut einem Jahr trat das novellierte Landesjagdgesetz in Nordrhein-Westfalen in Kraft. Die Landesregierung hat mit der damaligen Entwicklung hin zu einem ökologischen Jagdgesetz auch bundesweit einen Meilenstein gesetzt. Beim Landesjagdverband (LJV) stieß diese Entwicklung auf wenig Verständnis und löste massive Proteste aus. Der NABU NRW und der Ökologische Jagdverband NRW (ÖJV) zogen heute in Düsseldorf Bilanz: Der Arten- und Tierschutz seien deutlich gestärkt und das Jagdmonopol des Landesjagdverbandes durch die Anerkennung des ÖJV aufgebrochen worden.

„Von herausragender Bedeutung aus Sicht des Natur- und Artenschutzes ist sicherlich die massive Reduzierung der Liste der jagdbaren Arten“, erklärte Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW. Sie wurde von weit über 100 Arten auf 27 reduziert. Was sich auf den ersten Blick gewaltig anhöre, werde sich bei den Abschusszahlen mit großer Wahrscheinlichkeit kaum bemerkbar machen, da alle jagdlich relevanten Arten auch weiterhin geschossen werden dürfen. Auch die Jagdzeiten hätten sich nur marginal geändert. Wichtig sei jedoch, dass sich die Jagd auf die auch aus Sicht des NABU relevanten Arten wie Reh oder Wildschwein konzentriere und Arten, die eher als Schießobjekte genutzt worden sind wie das Blässhuhn oder unsere Möwen, nicht mehr geschossen werden dürfen.

Neu für Nordrhein-Westfalen sei mit In-Kraft-Treten des neuen Landesjagdgesetzes auch die Möglichkeit für Privatleute, Eigentumsflächen von der Jagd auszunehmen. Tumbrinck: „Der vom LJV prophezeite Flickenteppich ist dabei ausgeblieben. Nur wenige von der Sache überzeugte Menschen stellen in NRW entsprechende Anträge.“ Eine Anfrage der Piraten Ende 2015 ergab, dass mit Stand Oktober 2015 insgesamt 151 Anträge landesweit vorlagen. Sie betrafen 0,02 % der Jagdfläche von NRW. Was diesen Menschen allerdings zugemutet werde, sei ein Spießrutenlauf sondergleichen. Hier sei das Ministerium dringend gefordert per Erlass den Jagdbehörden klare Regelungen zu Gunsten der Antragsteller vorzugeben. Zudem müsse der Gesetzgeber bei der nächsten Novellierung hier zwingend nachbessern, den Kreis der Berechtigten wie in Baden-Württemberg auf juristische Personen ausweiten und die jetzt praktizierte Gewissensprüfung abschaffen.


Viele weitere Regelungen, die vor einem Jahr noch umstritten waren, seien zudem in der Praxis kein Thema mehr und werden breit akzeptiert. Zu nennen sind da das Verbot von Totschlagfallen, die Baujagd im Naturbau, die Regelungen zur Aussetzung von jagdbaren Arten, der untersagte Katzenabschuss oder die Demokratisierung der Jagdbeiräte. „Die Debatte samt eindrucksvoller Demonstration des Landesjagdverbandes vor einem Jahr hat eines gezeigt: der Widerstand war gut organisiert. Der Stellenwert und der Rückhalt des Landesjagdverbandes in der Gesellschaft gerade hier in NRW ist jedoch eher verschwindend gering. Da ist es gut, dass der Ökologische Jagdverband als eine zukunftsfähig ausgerichtete Landesvereinigung der Jäger angetreten ist, dies ein Stück weit zu ändern“, erklärte der NABU-Landeschef.

„Ganz entscheidend ist, dass der Ökologische Jagdverband in NRW über Jahre hinweg – eher unbemerkt von der Öffentlichkeit – bereits wesentlich in den Gremien des Umweltministeriums als Beirat vertreten war und ist. Der ÖJV war und ist für die Landesgemeinschaft Naturschutz- und Umwelt (LNU) für die Belange der Jagd zuständig und kann sich somit zu Recht auch als Teil einer Naturschutzvereinigung bezeichnen“, sagte Prof. Dr.Hartmut Weigelt, Vorsitzender des Ökologischen Jagdverbandes NRW. Seit November 2015 sei der ÖJV nunmehr auch eine staatlich anerkannte Landesvereinigung der Jäger und habe somit die gleichen Rechte wie der Landesjagdverband.

Diese Rechte bestünden zum Beispiel in der Benennung von Prüfern für die Jägerprüfung in NRW, aber auch bei Gutachten zu rechtlichen Fragen im Hinblick auf Verstöße gegen das Jagdgesetz. „Bei der Ausbildung der Jäger kann jetzt Einfluss genommen werden auf Ziele, die dem Tierschutz und dem Artenschutz dienen. Damit verbunden ist auch das Ziel der Erhaltung der Jagd in einer angemessenen Ökologie orientierten Form“, so Weigelt weiter. Die mit der staatlichen Anerkennung des ÖJV zusammenhängende stetig wachsende Mitgliederzahl spreche für die Akzeptanz des neuen jagdlichen Leitbildes in der Öffentlichkeit. Dem ÖJV geht es wesentlich darum einen Ausgleich zwischen Naturschützern und Naturnützern zu schaffen.

Für Rückfragen:
Josef Tumbrinck, Vorsitzender NABU NRW, mobil: 0171 38 67 379
Prof. Dr. Hartmut Weigelt; Vorsitzender Ökologischer Jagdverband NRW, mobil: 0172 273 38 89


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