Verwaltungsgericht stoppt Bau der Windkraftanlagen 'Himmelreich'
NABU-Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wurde stattgegeben
29. Juli 2016 - Dem Antrag des NABU auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes im Rahmen der Klage gegen die Errichtung und den Betrieb von 11 Windkraftanlagen im Stadtgebiet von Marsberg hat das Verwaltungsgericht (VG) Arnsberg heute stattgegeben. Damit wurde die aufschiebende Wirkung der sich gegen die Genehmigung des Hochsauerlandkreises richtenden Klage wiederhergestellt, so dass alle baulichen Maßnahmen eingestellt werden müssen. Das VG Arnsberg hat sich dabei entscheidungstragend darauf gestützt, dass die Windenergieanlagen außerhalb der im geltenden Flächennutzungsplan der Stadt Marsberg festgelegten Konzentrationszonen genehmigt wurden. "Auf die vielfältigen Mängel in arten- und habitatschutzrechtlicher Hinsicht, die der Genehmigung des Hochsauerlandkreises anhaften, mussten die Arnsberger Richter daher gar nicht eingehen", erklärte Josef Tumbrinck.
Im März dieses Jahres hatte der NABU NRW Klage gegen den Bau von 11 Windkraftanlagen im Stadtgebiet von Marsberg erhoben. Die Planung sei aus immissions-, arten- und landschaftsschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig. Bereits im Vorfeld der Antragstellung des Windenergiebetreibers hatten die Naturschutzverbände in ihren Stellungnahmen zur 60. Änderung des Flächennutzungsplans auf den besonderen Wert der für die Errichtung der Windkraftanlagen vorgesehenen Fläche hingewiesen. Diese naturschutzfachlichen Hinweise wurden völlig ignoriert. Da der Bau der 11 Windkraftanlagen vom Hochsauerlandkreis bereits genehmigt wurde, stellte der NABU gleichzeitig Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz.
Die Klage des NABU NRW gegen die 11 Windenergieanlagen erfolgt in enger Abstimmung und mit Unterstützung des Vereins für Natur- und Vogelschutz im Hochsauerlandkreis e.V. (VNV), dem Kooperationspartner des NABU im Hochsauerlandkreis.
Für Rückfragen:
Josef Tumbrinck, Vorsitzender NABU NRW, mobil: 0171 3867379
Der NABU klagt gegen den Bau von 11 Windkraftanlagen im Stadtgebiet von Marsberg. Die Planung sei aus immissions-, arten- und landschaftsschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig. Unter anderem würde der Mornellregenpfeifer durch die Planung bedroht. Mehr →