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Schonzeit für Hecken und Bäume beginnt heute

NABU fordert Straßen NRW auf, ´Gehölzpflege´ an Bundesfern- und Landesstraßen sofort einzustellen

Das Fällen von Bäumen außerhalb des Waldes sowie das Roden von Hecken ist ab 1. März nach dem Bundesnaturschutzgesetz nicht mehr möglich. Der NABU forderte Straßen NRW deshalb auf, die ´Gehölzpflege´ an Bundesfern- und Landesstraßen sofort einzustellen.

Gehölz am Straßenrand - Foto: Birgit Königs

Gehölz am Straßenrand - Foto: Birgit Königs

1. März 2016 - Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen von Bäumen außerhalb des Waldes sowie das Roden von Hecken nach dem Bundesnaturschutzgesetz nicht mehr möglich. Allerdings liegen an unzähligen Autobahnen NRWs noch jede Menge abgesägtes Holz und Äste aus den letzten Monaten, die bisher nicht abgeholt worden sind. Wegen seines Umgangs mit der "Gehölzpflege" an den Autobahnrändern kritisiert der NABU NRW deshalb den Landesbetrieb Straße NRW. "Der Landesbetrieb verstößt wiederholt gegen die von den beiden Landesministerien für Verkehr und für Umwelt erlassenen Hinweise für die Gehölzpflege an Bundesfern- und Landesstraßen in NRW", bemängelt der stellvertretende NABU-Landesvorsitzende Heinz Kowalski.

Nach diesen verbindlichen Hinweisen für den Landesbetrieb sei das geschnittene Material bis zum Beginn der Brutzeit zu entfernen. Sobald es jetzt etwas wärmer werde, werden die ersten Vögel mit dem Nestbau in den Reisighaufen beginnen und Igel sowie andere Säugetiere ihren Unterschlupf dort suchen. Der NABU fordert den Landesbetrieb daher auf, die Reisighaufen jetzt nicht mehr zu entfernen, sondern als Biotopstrukturen im Bestand zu belassen, so wie es auch in den genannten Hinweisen für die Gehölzpflege vorgesehen ist. Kowalski: "Es muss endlich Schluss damit sein, dass der Landesbetrieb seine ´Pflege´ nicht bis zum 28. Februar abschließt."

Bei Rückfragen:
Heinz Kowalski, stellv. Vorsitzender NABU NRW, mobil: 0160 8856 396


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