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NABU klagt gegen Windfarm Heddinghäuser Haar

Entwertung des Vogelschutzgebietes Hellwegbörde befürchtet | Zusätzliche Bedrohung für Wachtelkönig und Rotmilan

Kurzfristig hat der Kreis Soest Ende letzten Jahres noch die Planung des Windparks Heddinghäuser Haar am Rande des EU-Vogelschutzgebietes Hellwegbörde genehmigt. Ohne UVP sollen hier sechs Windkraftanlagen entstehen. Dagegen hat der NABU jetzt Klage erhoben.

Windräder Hellwegbörde - Foto: Ralf Joest

Windräder Hellwegbörde - Foto: Ralf Joest

14. Januar 2015 - Kurzfristig hat der Kreis Soest Ende letzten Jahres noch die Planung des Windparks Heddinghäuser Haar am Rande des EU-Vogelschutzgebietes Hellwegbörde genehmigt. Sechs Windkraftanlagen sollen hier ohne vorherige Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) entstehen. Dies, obwohl der NABU im Verlauf des Genehmigungsverfahrens auf die massiven artenschutzrechtlichen Probleme aufmerksam gemacht und deutlich drauf verwiesen hat, dass die sechs Anlagen umfassende Windfarm nicht ohne eine vorherige UVP unter Beteiligung der Öffentlichkeit genehmigt werden dürfe. Der NABU hat deshalb jetzt Klage beim Verwaltungsgericht Arnsberg erhoben.

Das betroffene Areal ist auf drei Seiten vom Vogelschutzgebiet „Hellwegbörde“ umgeben. Die Windkraftanlagen sollen auf einer 77 ha großen Fläche entstehen, die als Populationszentrum des vom Aussterben bedrohten und sich in ungünstigem Erhaltungszustand befindlichen Wachtelkönigs in Nordrhein-Westfalen gilt. Auch der Leitfaden „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen“ des Landesumweltministeriums kennzeichnet das Gebiet als Schwerpunktvorkommen des Wachtelkönigs.


Rotmilan - Foto: Christoph Bosch

Rotmilan - Foto: Christoph Bosch

„Dennoch hat der Kreis Soest keine den Anforderungen genügende FFH-Verträglichkeitsstudie durchgeführt und dies, obwohl fachlich unbestritten ist, das Wachtelkönige die Nähe von Windkraftanlagen meiden. Werden die genehmigten Windkraftanlagen innerhalb dieser Kernzone des Wachtelkönigbestandes errichtet und betrieben, kommt es dort in jedem Fall zu einem vollständigen Verlassen des Lebensraums einschließlich der dortigen Brutreviere“, so Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW. Dies würde dem Auftrag des Landes, dafür Sorge zu tragen, den Erhaltungszustand des Wachtelkönigs zu verbessern, deutlich entgegenstehen.

Zudem gibt es weitere artenschutzrechtliche Konflikte: Im Abstand von weniger als 1.500 m gibt es landesweit bedeutsame Rotmilan-Schlafplätze, an den sich jährlich nach der Brutzeit eine größere Zahl Milane über mehrere Wochen aufhalten. Auch das Tötungsrisiko für weitere Vogelarten wie Rohrweihen, Kornweihen und der Feldlerche wurde nicht berücksichtigt. Die Vogelkundler der Arbeitsgemeinschaft Biologischer Umweltschutz im Kreis Soest e.V. - NABU-Partner im Kreis Soest - weisen schon seit langem darauf hin, dass an dieser Stelle Windkraftanlagen nicht errichtet werden sollten.

Für Rückfragen:
Josef Tumbrinck, Vorsitzender NABU NRW, mobil: 0171 3867379
Ralf Joest, Arbeitsgemeinschaft Biologischer Umweltschutz im Kreis Soest e.V. (ABU), Tel.: 02921 969 8784, mobil: 0176 51090058




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