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Naturschutz stärken, Artensterben stoppen

NABU NRW tagte in Ahlen | Resolution für mehr Natur- und Artenschutz verabschiedet

Auf der LVV 2015 forderten die mehr als 200 NABU-Delegierten klare gesetzliche Vorgaben und konsequentes Handeln für mehr Natur- und Artenschutz von der Landesregierung.

NABU-Delegierte LVV 2015 - Foto: Birgit Königs

NABU-Delegierte LVV 2015 - Foto: Birgit Königs

27. September 2015 - Mehr als 200 Delegierte aus 52 nordrhein-westfälischen Kreis- und Stadtverbänden des NABU NRW trafen sich am Sonntag in der Lohnhalle der Zeche Westfalen in Ahlen zur jährlichen Landesvertreterversammlung und waren sich einig: Die zurzeit erfolgende Novellierung der nordrhein-westfälischen Umweltgesetze gebe Anlass zur Hoffnung, dass der ambitionierte Koalitionsvertrag in Sachen Natur- und Artenschutz nun nach längerer Wartezeit auch umgesetzt werde. Eine Stärkung des Naturschutzes in der nordrhein-westfälischen Naturschutzpolitik sei allerdings auch dringend notwendig, um das nach wie vor dramatische Artensterben in Feld und Flur zu stoppen.

Wie notwendig klare Vorgaben für mehr Natur- und Artenschutz sind, belegte anschaulich der Vortrag zum Insektensterben in ausgewählten Naturschutzgebieten von Martin Sorg vom Entomologischen Verein Krefeld. Sorg belegte bei einer Reihe von Standorten in den bislang untersuchten Regionen einen Rückgang der Fluginsekten von 70 - 80% in den letzten 10 -15 Jahren. „Dieses ´neuartige´ Insektensterben bereitet dem NABU große Sorge und ist deswegen so dramatisch, weil Insekten vielfach am Beginn der Nahrungskette stehen und daher viele andere Artengruppen im Folgenden betroffen sind“, erklärte Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW. Womöglich erkläre dies auch einen Teil der Rückgänge bei insektenfressenden Vögeln und Fledermäusen.


Feldlerche - Foto: Frank Derer

Feldlerche - Foto: Frank Derer

Hinzu komme ein rasanter Rückgang der Arten der offenen Feldflur. So seien Kiebitz und Feldlerche, Uferschnepfe und Feldhamster, durch die intensive landirtschaftliche Nutzung ihrer Lebensräume stark gefährdet oder stünden kurz vor der Ausrottung. Auch der Flächenverbrauch gehe trotz stagnierender Bevölkerungszahlen fast ungebremst weiter. Seit 1996 gingen insgesamt 110.400 Hektar an Acker- und Grünlandflächen verloren. Zunehmend spiele auch der vom NABU grundsätzlich geforderte naturverträgliche Ausbau der Erneuerbaren Energien eine Rolle. Tumbrinck: „Er hat bei der Biomassenutzung zur weiteren Intensivierung der Landwirtschaft beigetragen, er verhindert bei Wasserkraftanlagen die Durchgängigkeit der betroffenen Gewässer und er nutzt bei der Windkraft teilweise Standorte, die aus Artenschutzgründen unverträglich sind.

Deshalb begrüßten die NABU-Delegierten zwar die zurzeit erfolgende Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes als Herzstück einer zukunftsweisenden nordrhein-westfälischen Naturschutzpolitik, forderten in ihrer Resolution aber gerade dort auch deutliche Nachbesserungen: Dazu zählen insbesondere erweiterte Anforderungen an die landwirtschaftliche Praxis wie die Einhaltung einer mindestens dreigliedrigen Fruchtfolge im Ackerbau, die Sicherung von Horst- und Brutstandorten von besonders störungsempfindlichen Eulen-, Greif- und Schreitvögeln sowie eine qualifizierte Mehrheit der anerkannten Naturschutzverbände in den Naturschutzbeiräten.

Für dringend erforderlich hielten die Delegierten zudem die weitere Reduzierung des Flächenverbrauchs. Dazu müsse als erster Schritt das 5 ha-Ziel verbindlich in den Landesentwicklungsplan aufgenommen werden. Um einen naturverträglichen Ausbau der Windenergie in NRW zu gewährleisten und planerische Unsicherheiten zu vermeiden, müsse die Landesregierung zudem das so genannte „Helgoländer Papier“ mit seinen Abstandsempfehlungen zwischen Vogelhorsten und Windkraftanlagen als Planungsgrundlage anerkennen. Und um die Ursachen des neuartigen Insektensterbens umfassend aufzuklären, sollte die Landesregierung kurzfristig ein geeignetes flächendeckendes Monitoring einrichten und Forschungsmittel für die Grundlagenforschung bereitstellen.


Zeche Westfalen - Foto: Thorsten Wiegers

Zeche Westfalen - Foto: Thorsten Wiegers

Verbandsintern gab es einige Erfolge zu vermelden: Der NABU NRW konnte seine Mitgliederzahl im laufenden Jahr auf aktuell über 72.000 Mitglieder steigern. Auf große Resonanz traf auch die projektbezogene Naturschutzarbeit des NABU wie sie beispielsweise mit dem „Fledermausfreundlichen Haus“ in NRW umgesetzt wird. Die vom NRW-Umweltministerium geförderte Aktion richtet sich an alle „fledermausfreundlichen“ Bürger im Lande. Wer Fledermäuse schützt und ihnen am eigenen Haus ein Quartier bietet, kann vom NABU-Landesverband und dem Landesfachausschuss Fledermausschutz für dieses private Engagement ausgezeichnet werden. Aktuell liegt die Zahl bei über 170 Auszeichnungen mit weiterhin steigender Tendenz.

Erfreulich ist zudem die weitere Entwicklung der NABU-Stiftung Naturerbe NRW. So wuchs das Vermögen zum Jahresende 2014 auf fast 1 Million Euro an. Aus den erwirtschafteten Erträgen flossen rund 30.000 Euro als Förderleistung in Projekte des Natur- und Umweltschutzes. Mit dem Kauf von schutzwürdigen Flächen, deren langfristiger Betreuung und Pflege, insgesamt mittlerweile 27 Fonds und mehreren Projektförderungen wie des Umweltbildungshofes Iserlohn leistet die NABU-Stiftung Naturerbe NRW seit 2004 damit einen stetig wachsenden Beitrag für den Naturschutz in NRW.

Für Rückfragen:
Josef Tumbrinck, Landesvorsitzender NABU NRW, mobil: 0171 3867379


Die NABU-NRW Delgierten verabschiedeten die Resolution "Artenverlust zum Stillstand bringen" und den Beschluss "Gesellschaftliche Vielfalt anerkennen - Beteiligungsmöglichkeiten schaffen":


91 KB - Resolution Naturschutzpolitik 2015: "Artenverlust zum Stillstand bringen"
0.2 MB - Beschluss: "Gesellschaftliche Vielfalt anerkennen - Beteiligungsmöglichkeiten schaffen"
 

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