Artensterben in NRW nicht gestoppt
NABU fordert konkrete Schutzmaßnahmen für den Feldhamster
17. Juli 2015 - Das NRW-Klimaschutzgesetz ist bundesweit beispielhaft. Mit der Novelle des Landesjagdgesetzes haben SPD und Grüne ein deutliches Ausrufezeichen gesetzt und nach Vorlage der Biodiversitätsstrategie Anfang des Jahres rückt mit den ambitionierte Entwürfen für die Novellierung des Landesnaturschutz- sowie des Landeswassergesetzes nun der Natur- und Artenschutz mehr in den Fokus der Landesregierung. Doch dramatische Artenrückgänge und das Aussterben von Arten sind in Nordrhein-Westfalen nach wie vor nicht gestoppt, so die Bilanz des NABU NRW nach fünf Jahren rot-grüner Landesregierung.
„Wenn nicht umgehend entschlossen gehandelt wird, kommen die zahlreichen Leitlinien, Strategien und Gesetzgebungsverfahren zur Verbesserung des Natur- und Artenschutzes in NRW für Arten wie den Feldhamster, die Grauammer und das Kleine Knabenkraut womöglich zu spät“, erklärte der NABU-Landesvorsitzende Josef Tumbrinck. Hier müsse das Land mit konkreten Artenschutzprogrammen und -maßnahmen sofort gegensteuern, um zu retten, was noch zu retten ist.
Fast die Hälfte aller Tierarten, Pflanzengattungen und Pilze seien in NRW ausgestorben oder gefährdet. Ganz besonders schlecht gehe es den Arten der Feldflur. „Feldhamster und Grauammer stehen unmittelbar vor dem Aussterben, sie sind aber nur die Spitze des Eisberges“, so Tumbrinck weiter. Maßnahmen, die diesen beiden Arten helfen, kämen auch vielen anderen Arten der Feldflur zu Gute, die in den letzten Jahren stark zurückgegangen seien, wie Weihen, Feldhase, Rebhuhn und Feldlerche. Eine entsprechende Betreuung und Finanzierung der Landwirte, ohne die sich solche Artenschutzmaßnahmen nicht umsetzen ließen, sei dazu jedoch unerlässlich.
Gerade beim Feldhamster würde aktuell wieder einmal deutlich, wie absurd es im Artenschutz zudem manchmal zugehe. Die mühsam mit EU- sowie landes- und kommunalen Mitteln erhaltene, letzte Hamsterpopulation in der Zülpicher Börde soll nach dem Willen der Stadt Zülpich nun umgesiedelt werden und damit Platz für die im Hamsterlebensraum geplante Bebauung schaffen. Tumbrinck: „Diesen Plänen muss die Landesregierung ein klares „Nein“ entgegensetzen. Das Aussterben des Hamsters in NRW muss verhindert und der letzte ursprüngliche Hamsterstandort an Ort und Stelle langfristig gesichert werden.“
Doch es drohen noch andere Gefahren: Die Naturschutzgesetz- gebung der EU soll auf den Prüfstand. Die zwei wichtigsten EU-Gesetze für den Natur- und Artenschutz die Fauna-Flora-Habitat- (FFH-) -und die Vogelschutzrichtlinie bilden auch in Nordrhein-Westfalen die Basis für konsequenten Natur- und Artenschutz. Auch der Hamster ist als FFH-Art diesem besonderen Schutz unterstellt. Ohne diesen und ohne die finanziellen Mittel aus Brüssel wäre er in NRW vermutlich schon ausgestorben.
Deshalb unterstützt der NABU NRW die Aktion „NatureAlert“ und ruft alle Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen dazu auf, die Chance zu nutzen und sich noch bis 24. Juli zur Bedeutung und zu einer möglichen „Modernisierung" der zwei wichtigsten EU-Gesetze für den Natur- und Artenschutz zu äußern. Damit die Naturschätze Nordrhein-Westfalens und Europas auch zukünftig erhalten werden können, jetzt noch unter www.NABU.de/naturschaetze für den Naturschutz in Europa stimmen.
Für Rückfragen:
Josef Tumbrinck; Vorsitzender NABU NRW, mobil: 0171 38 67 379
Mit Ihrer Stimme Naturschätze retten!
EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und seine Kommissare sind dem Vorschlag von EU-Umweltkommissar Karmenu Vella gefolgt, die EU-Naturschutzrichtlinien zu erhalten und von einer Änderung der bestehenden Regelungen abzusehen. Mehr →
Mehr zum ARtenschutz in NRW
Die Rückgang der Artenvielfalt hält auch in NRW weiter an. Neben Leitlinien und verbindlichen rechtlichen Vorgaben wie das Landesnaturschutzgesetz und entsprechende Schutzgebietsverordnungen, muss einzelnen Arten mit konkreten Schutzprogrammen geholfen werden. Mehr →