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NABU begrüßt Entwurf des neuen Naturschutzgesetzes für NRW

Tumbrinck: Nur eine ambitionierte Novellierung wird helfen, den Artenschwund in NRW endlich zu stoppen

Der NABU NRW begrüßt ausdrücklich, dass die Landesregierung den Entwurf für ein neues Naturschutzgesetz beschlossen hat und damit das Herzstück der NRW-Naturschutzpolitik in dieser Legislaturperiode endlich angepackt wird.

Buntspecht bei der Fütterung- Foto: Hans -Martin Kochanek

Buntspecht bei der Fütterung - Foto: Hans-Martin Kochanek

24. Juni 2015 - Der NABU NRW begrüßt ausdrücklich, dass die Landesregierung einen Entwurf für ein neues Naturschutzgesetz beschlossen hat und damit das Herzstück der NRW-Naturschutzpolitik in dieser Legislaturperiode endlich angepackt wird. "Wir haben viele Jahre auf diese Novelle gewartet. Sie ist lange überfällig, weil sich in der Zwischenzeit auf der Bundesebene vieles in der Gesetzgebung geändert hat und dem anhaltenden Artenschwund in NRW mit einem verbesserten Gesetz Einhalt geboten werden muss", so Josef Tumbrinck, Landesvorsitzender des NABU NRW.

Mit der jetzigen Novelle werde aus dem "Landschaftsgesetz" erstmalig in NRW ein "Landesnaturschutzgesetz". Der NABU sehe darin nach einer ersten vorläufigen Sichtung der Änderungsvorschläge auch keinen Etikettenschwindel. Tumbrinck: "Wir erkennen, dass sich die Landesregierung beim Grünlandschutz, bei der Verbandsbeteiligung bis hin zum Vorkaufsrecht in Schutzgebieten substanzielle Verbesserungen vorgenommen und Negativentwicklungen der Vorgängerregierung rückgängig gemacht hat." Der NABU kündigte aber auch an, im Rahmen der jetzt anlaufenden Verbandsbeteiligung weitere notwendige Verbesserungen vorzuschlagen und mit allem Nachdruck für ihre Umsetzung zu kämpfen.


Für Rückfragen:
Josef Tumbrinck, Vorsitzender NABU NRW, 0171 3867379




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