Illegale Verladestelle im Vogelschutzgebiet
NABU fordert Landrat Spreen zum Handeln auf
24. August 2015 - NABU-Kreisverband Kleve und NABU-Landesverband NRW haben Landrat Spreen zum sofortigen Handeln aufgefordert, um die weitere Zerstörung des Naturschutzgebietes Reeser Eyland durch den illegalen Betrieb einer Verladestelle für Futtermittel zu beenden. Zunehmende Algenblüte und Fischsterben belegen die fortschreitende Verschlechterung des Gebietes und die Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen. „Die Untere Landschaftsbehörde ist eigentlich gesetzlich zum Handeln verpflichtet, um die Gefährdung des EU-Vogelschutzgebietes und des FFH-Gebietes abzuwenden – aber wir haben den Eindruck, seit Jahren passiert nichts.“ so Adalbert Niemers, 2. Stellvertretender Vorsitzende des NABU-Kreisverbandes Kleve.
Für den NABU-Landesvorsitzenden Josef Tumbrinck hat der Fall sogar landesweite Bedeutung: „Die Auflösung der Gewerbeaufsichtsämter vor acht Jahren und die Verlagerung deren Aufgaben auf die Landkreise hat dazu geführt, dass keine effektive Überwachung von umweltbelastenden Unternehmen mehr stattfindet. Mit dem Totschlagargument „Arbeitsplätze“ lässt man den Unternehmen fast alles durchgehen. Im Kreis Kleve ist das besonders ausgeprägt. Der Kreis Kleve hat in Sachen „Beachtung von Naturschutzgesetzen“ die rote Laterne in NRW“, so Tumbrinck auch in Hinblick auf die laxe Genehmigungspraxis von Ställen zur Massentierhaltung durch den Kreis Kleve.
Hintergrund
Die Kreisverwaltung Kleve duldet seit Jahren den illegalen Betrieb einer Verladestelle für Rohstoffe zur Futtermittelproduktion der Firma ForFarmers-Thesing im EU-Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein bei Rees. Statt der genehmigten 30.000 Tonnen jährlich wurden in den letzten Jahren unter den Augen der Kreisverwaltung Kleve weit mehr als 100.000 Tonnen verladen. Durch die erheblichen Staubemissionen und den LKW-Verkehr werden Mensch und Natur in der Umgebung erheblich belastet. Der Reeser Altrhein ist stark eutrophiert und regelmäßig wird Fischsterben beobachtet.
Mit Schreiben vom 19. Juli 2015 hat der NABU die Kreisverwaltung zum Handeln aufgefordert – aber der Brief wurde noch nicht einmal beantwortet. Wenn sich ein Unternehmen nicht an die Genehmigungsauflagen hält, wird es in der Regel stillgelegt. Nur im Kreis Kleve scheinen Umweltgesetze keine Anwendung zu finden. Auch die Anwohner haben sich seit mehreren Jahren hilfesuchend an die Behörden gewendet, da sie durch den LKW-Verkehr und die Stäube erheblichen Belastungen ausgesetzt sind. Aber immer wieder wurden sie mit Ausflüchten und hinhaltenden Antworten abgespeist. Manch einer hat da den Glauben an den Rechtsstaat verloren.
Weitere Informationen:
NABU NRW, Josef Tumbrinck, Mobil: 0171 / 3867379
NABU-Kreisverband Kleve, Adalbert Niemers, Mobil: 0175 / 6589448