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NABU NRW übt scharfe Kritik an geplantem Pro-Fracking-Gesetz

Tumbrinck: Hendricks und Kraft müssen klare Kante zeigen

„Dieses Gesetz wird die Bürger und ihre Gesundheit, Grundwasser, Trinkwasser und Böden nicht vor den Gefahren des Fracking schützen, sondern ist in Wahrheit ein Fracking-Ermöglichungsgesetz!“, warnte Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU-Landesverbandes NRW.

Fracking-Anlage in den USA - Foto: Bureau of Land Management

Fracking-Anlage in den USA - Foto: Bureau of Land Management

31.03.2015 – Der NABU NRW hat am Tag vor der Sitzung des Bundeskabinetts scharfe Kritik am Regierungsentwurf für ein Fracking-Gesetz geübt. „Dieses Gesetz wird die Bürger und ihre Gesundheit, Grundwasser, Trinkwasser und Böden nicht vor den Gefahren des Fracking schützen, sondern ist in Wahrheit ein Fracking-Ermöglichungsgesetz!“, warnte Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU-Landesverbandes NRW. Während südlichere Bundesländer aufgrund ihrer Geologie weniger für Fracking geeignet wären, hätten sich deutsche, australische und kanadische Öl- und Gaskonzerne in NRW schon umfangreiche Aufsuchungsrechte („Claims“) gesichert.

„Wenn dieses Gesetz kommt, wird den Fracking-Konzernen in Nordrhein-Westfalen von Aachen im Süden bis zum Niederrhein und zum östlichen Westfalen Tür und Tor geöffnet“, so Tumbrinck. Der NABU forderte daher Bundesumweltministerin Barbara Hendricks auf, dem maßgeblich von den Interessen der Industrie beeinflussten Entwurf von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel morgen nicht zuzustimmen. „Barbara Hendricks hat mehrfach betont, der Niederrhein sei nicht der mittlere Westen. Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen. In einem so dicht besiedelten Land wie Nordrhein-Westfalen ist eine solche Hochrisikotechnologie nicht zu verantworten“, so Tumbrinck.

Der NABU lehnt insbesondere die auf Initiative der Erdgasindustrie von Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) vorgeschlagene Expertenkommission kategorisch ab. Diese Kommission könnte – nach dem derzeitigen Gesetzesentwurf – das Verbot, das für die kommerzielle Gewinnung von Erdöl und Erdgas mittels Fracking in Schiefer- und Kohleflözgaslagerstätten vorgesehen ist, mit ihrem Votum überwinden. Zudem sei sie in keiner Weise demokratisch legitimiert. „Selbst wenn der Gesetzentwurf im Bundeskabinett verabschiedet werden sollte, erwarten wir von den nordrhein-westfälischen Bundestagsabgeordneten und von der Landesregierung, dass sie sich dem entgegenstemmen und klare Kante zeigen“, so der NABU-Landeschef weiter. Nicht nur Ministerpräsidentin Hannelore Kraft stünde bei den Wählerinnen und Wählern im Wort, dass es mit ihr kein Fracking in NRW geben werde. Auch Oppositionsführer Armin Laschet als Mitglied des CDU-Präsidiums und die CDU-Landesgruppe im Bundestag müssten ihrer bislang verkündeten Ablehnung von Fracking auch Taten folgen lassen.

Für Rückfragen:
Josef Tumbrinck, NABU-Landesvorsitzender NRW, Tel. mobil: 0171-3867379
Claus Mayr, NABU-Europa-Experte, mobil: 0172-5966098
Ulf Sieberg, NABU-Energieexperte, Tel. +49 (0)30.284984-1521, mobil: +49 (0)173.9001782,
E-Mail: Ulf.Sieberg@NABU.de


Ergänzung: NRW ist von den nördlichen Stadtbezirken der Stadt Aachen bis zum Niederrhein und dann ostwärts über das Münsterland bis nach Ostwestfalen insbesondere durch die Aufsuchungsfelder "Rheinland" (BASF-Tochterunternehmen Wintershall), "Saxon 1 West" (Queensland Gas Company, Australien) und "Saxon 2" (BNK Petrol, Kanada) extrem betroffen: www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/e/erdgasaufsuchung_gewinnung/aufsuchungsfelder/


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