Befürchtungen der Jäger völlig unbegründet
Bisher lediglich 151 Anträge auf Jagdbefreiung aus ethischen Gründen
12. Dezember 2015 - Für Aufregung innerhalb der Jägerschaft sorgte im Rahmen der in diesem Jahr erfolgten Novellierung des Landesjagdgesetzes insbesondere die darin vorgesehene Möglichkeit, zukünftig die Jagd auf privaten Grundstücken aus ethischen Gründen nicht mehr dulden zu müssen. Aus Sicht der Jäger drohte damit ein Flickenteppich, der die Jagd unmöglich macht oder zumindest massiv erschwert. „Dank einer Anfrage der Piraten an die Landesregierung konnte nun geklärt werden, dass das postulierte drohende Ende der Jagd in NRW nicht eintreten wird“, so Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU-Landesverbandes.
Wie das Ergebnis der kleinen Anfrage, die seit dieser Woche dem Landtag vorliegt deutlich macht, wurden seit In-Kraft-Treten des Landesjagdgesetzes landesweit lediglich 151 Anträge von Privatpersonen auf Befreiung von der Jagd aus ethischen Gründen gestellt, davon wurden bisher 34 genehmigt. Die aktuell genehmigten und im Verfahren befindlichen Flächen entsprechen 0,020 Prozent der Jagdfläche in Nordrhein-Westfalen. „Das ist kein Flickenteppich, das ist auf der Landkarte Nordrhein-Westfalens praktisch unsichtbar und belegt wie unsachlich die Jägerschaft in derartigen Auseinandersetzungen argumentiert hat und wie nah wir bei der Wirklichkeit waren“, erklärte der NABU-Landeschef. Regional gebe es allerdings starke Unterschiede: So wurden im Kreis Wesel 21, in den Kreisen Coesfeld und Steinfurt jeweils 14 Anträge gestellt, während die Kreise Paderborn, Olpe und der Rhein-Sieg-Kreis gerade einmal auf einen Antrag kommen.
„Der NABU geht davon aus, dass engagierte Menschen, die die Jagd auf ihren Eigentumsflächen nicht dulden wollen, zeitnah Befreiungen beantragt haben und erwartet deshalb keine stark steigenden Zahlen. Außerdem würden Antragstellern teilweise massive Hürden in den Weg gelegt, von einer „Gewissensprüfung bis hin zu hohen Bearbeitungsgebühren“, so Tumbrinck weiter. Damit habe sich die Befürchtung des Jagdverbands, die Jagd in NRW würde mit dieser Neuerung unmöglich gemacht, ebenso wie weitere Befürchtungen als völlig haltlos erwiesen.
Mit der Änderung des Landesjagdgesetzes hat das Land Nordrhein-Westfalen das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) vom Juni 2012 in Landesrecht umgesetzt. In einem einfachen Verfahren können seitdem Eigentumsflächen als Jagdruhezonen ausgewiesen werden oder Einschränkungen der Jagd erwirkt werden. Eine entsprechende Forderung des NABU NRW, diese Möglichkeit auch Naturschutzverbänden einzuräumen wurde bisher nicht umgesetzt. Hier sieht der NABU für die Zukunft Handlungsbedarf bei der Landesregierung: So müssten die Verfahren für die Bürger vereinfacht und wie in Baden-Württemberg das Befreiungsrecht auch juristischen Personen wie zum Beispiel Naturschutz- und Tierschutzverbänden für ihre Eigentumsflächen eingeräumt werden.
Für Rückfragen:
Josef Tumbrinck, Vorsitzender NABU NRW, mobil: 0171 38 67 379