Mehr Ökologie, verbesserter Tierschutz und Schutz des Waldes
Trotz Wermutstropfen – NABU begrüßt neues Jagdgesetz für NRW als zukunftsweisenden Kompromiss
29.04.2015 – Anlässlich der heute im Landtag stattfindenden 2. Lesung der Landesjagdgesetznovelle erklärte Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW: „Mit der Novellierung des Landesjagdgesetzes hat NRW bundesweit ein deutliches Ausrufezeichen für mehr Ökologie, einen besseren Schutz des Waldes und für einen verbesserten Tierschutz gesetzt. SPD und Grüne haben Wort gehalten und dem Koalitionsvertrag Taten folgen lassen.“
Natürlich habe sich der NABU noch mehr Mut gewünscht, das Jagdrecht konsequent weiterzuentwickeln. „Angesichts der Jahrzehnte des Stillstandes freuen wir uns aber, dass viele Dinge jetzt neu und besser geregelt sind“, so Tumbrinck weiter. So werden die Greifvögel neben vielen anderen seltenen und gefährdeten Arten komplett aus dem Jagdrecht gestrichen, Totschlagfallen werden verboten und die Jagd in Schutzgebieten kann zukünftig besser geregelt werden.
Kritisch sehe der NABU dagegen das Zugeständnis an die Jägerschaft, die Waldschnepfe und das Rebhuhn als gefährdete Arten weiterhin im Jagdrecht zu belassen, und den Höckerschwan wieder neu aufzunehmen. Ein weiterer Kritikpunkt sei die Beibehaltung des Hundeabschusses, die der NABU nicht nur angesichts der nach NRW zurückkehrenden Wölfe für sehr problematisch halte. Damit seien Verwechslungen beim Abschuss von Hunden vorprogrammiert.
Der NABU hofft darauf, dass sich nach der Novellierung des Gesetzes mit dem Ökologischen Jagdverband eine echte Alternative zum bisherigen Monopolisten Landesjagdverband etablieren kann, weil die Landesregierung jetzt weitere Jagdverbände zulassen wird. „Uns hat die Kampagne des Landesjagdverbandes gezeigt, dass hier eine isolierte Randgruppe der Gesellschaft ziemlich weltfremd agiert und auf welch einem hohem Ross ihre Funktionäre sitzen“, so Tumbrinck.
Im Gegensatz zur Landesebene, funktioniere eine Zusammenarbeit zwischen der Jägerschaft und Naturschützern auf lokaler Ebene nicht selten gut. Deshalb rufe der NABU seine Ehrenamtlichen dazu auf, sich vor Ort mit den Jägerinnen und Jägern in gemeinsamen Aktivitäten dem durch die Landwirtschaft verursachten Artenschwund entgegen zu stemmen.
Für Rückfragen:
Josef Tumbrinck, Vorsitzender NABU NRW, mobil: 0171 3867379
Das Kabinett hat heute das ökologische Jagdgesetz für Nordrhein-Westfalen mit nur wenigen Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf beschlossen. Der NABU begrüßte den Kabinettsentschluss und hält das Ergebnis für einen tragfähigen Kompromiss. Mehr →