Ökologisches Jagdgesetz für NRW
Tragfähiger Kompromiss | Kabinett beschließt Gesetzesentwurf mit nur wenigen Änderungen
18. November 2014 -
Das Kabinett hat heute das ökologische Jagdgesetz für Nordrhein-Westfalen mit nur wenigen Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf beschlossen. Der NABU begrüßte den Kabinettsentschluss und hält die heute bekannt gewordenen Änderungen für einen tragfähigen Kompromiss. "Natürlich hätten wir uns weitere Verbesserungen gewünscht“, erklärte Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW. So habe der NABU beispielsweise gefordert, das nun weiterhin zulässige Schießen in Vogelschwärme zu untersagen und die Liste der jagdbaren Arten bis auf zwölf Arten noch stärker zu kürzen. Der NABU erkenne aber das Bemühen der Landesregierung an, hier einen Ausgleich der Interessen herbeizuführen.
Die Streichung der Möglichkeit für Vereine und andere juristische Personen auf ihren Eigentumsflächen die Jagd untersagen zu können, sehe der NABU gelassen. Tumbrinck: „So wie es in NRW im Gesetzentwurf formuliert war, wäre es praktisch unwirksam gewesen.“ Der NABU NRW schaue daher gespannt nach Baden-Württemberg, wie sich dort die weitergehende Regelung in der Praxis auswirken werde, um sie dann auch in NRW zu einem späteren Zeitpunkt einzuführen.
An den Landesjagdverband richtete der NABU die Aufforderung seine Totalblockade aufzugeben. "Wir werden sicherlich im Landtag in den kommenden Monaten noch ausgiebig fachlich diskutieren. Wenn der NABU und der Jagdverband dabei in Einzelfragen zu einer einvernehmlichen Auffassung kommen, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sich in diesen Punkten auch das Gesetz noch ändern wird“, so Tumbrinck.
Im Folgenden finden Sie unsere ausführliche Stellungnahme zum Entwurf des Landesjagdgesetzes. Außerdem haben wir wichtige Änderungen aufgelistet, sie mit der NABU-Position auf Bundesebene (Grundsatzprogramm November 2013) verglichen und eine Bewertung der Änderungen im vom Kabinett verabschiedeten Gesetzesentwurf vorgenommen:
Erste Analyse aus NABU-Sicht
Jagd wird nicht abgeschafft | Nur knapp 18.000 Tiere werden zukünftig weniger geschossen
26. September 2014 -
Der NABU NRW begrüßt es ausdrücklich, dass nach Jahren des Wartens und der Diskussionen jetzt der Entwurf des neuen ökologischen Jagdgesetzes für Nordrhein-Westfalen auf dem Tisch liegt. Er setzt bundesweit in vielen Punkten Maßstäbe. Natürlich sind nicht alle NABU-Forderungen 1:1 umgesetzt – das war auch nicht zu erwarten. Der Entwurf stellt aber eine gute Grundlage für eine sachliche Diskussion dar. Viele Änderungen wurden in einem Arbeitskreis mit Jägern und Naturschützern schon besprochen und allseits – teilweise auch als Kompromiss – akzeptiert. Um andere Punkte wird in den nächsten Monaten noch gerungen werden und sicher wird nicht alles so bleiben wie es derzeit im Entwurf steht.
Festzuhalten ist aber schon jetzt: Die Jagd wird in NRW weder tatsächlich noch faktisch abgeschafft. Das zeigt allein schon ein Blick in die Jagdstatistik des aktuellen Jagdjahres 2013/2014. Von den 955.682 (Vorjahr: 1.197.979) erlegten Tieren hätten nach dem vorliegenden Entwurf der Landesjagdzeitenverordnung in dem Jagdjahr nur 17.800 (Vorjahr: 20.005) Tiere nicht geschossen werden dürfen (3.406 Türkentauben, 113 Höckerschwäne, 2651 Waldschnepfen, 2.113 Blässhühner, 1.920 Möwen, 2 Graureiher und 7.595 Katzen). Das sind gerade mal 1,9% (Vorjahr: 1,4%) der Jagdstrecke!"
NABU begrüßt Entwurf für ökologisches Jagdgesetz
Erfolg für den Naturschutz: Greifvögel unterliegen nicht mehr dem Jagdrecht
16. September 2014 "Dem Land NRW ist mit dem Entwurf eines ökologischen Jagdgesetzes der Spagat zwischen Jagdinteressen und dem Natur- und Tierschutz eindrucksvoll gelungen", so der Vorsitzende des NABU-NRW Josef Tumbrinck. Das bundesweit einmalige Ausrufezeichen ist nach Ansicht des NABU-Vorsitzenden die geplante komplette Streichung aller Greifvögel aus dem Jagdrecht. Auf der anderen Seite dürften auch mit dem jetzigen Gesetzesentwurf 98,5% aller im letzten erfassten Jagdjahr getätigten 1,2 Mio. Abschüsse auch zukünftig erfolgen. Damit ist der tatsächliche Eingriff in die Jagd eher gering. Dies ist auch Ausdruck des gelungenen Spagats.
"Natürlich sind wir beileibe nicht mit allen getroffenen Regelungen einverstanden und werden das auch in Anhörungen und Fachgesprächen vortragen", so Tumbrinck, "wir reichen aber nach den Auseinandersetzungen der Vergangenheit dem Landesjagdverband die Hand, um über die noch strittigen Fragen zu diskutieren und wo möglich einvernehmliche und praxistaugliche Lösungen zu finden."
Jagdrecht muss sich grundlegend ändern
NABU: Anpassung des Jagdgesetzes an heutige ökologische und ethische Bedingungen unumgänglich | Liste der jagdbaren Arten muss kürzer werden | Erstaunen über Allianz zwischen Jägern und Landwirtschaft
12. September 2014 -
„Das kürzlich vom Landesjagdverband gemeinsam mit neun weiteren Verbänden veröffentlichte Forderungspapier zur uneingeschränkten Jagdausübung in Nordrhein-Westfalen, zeigt deutlich, wie stur die Jägerschaft an völlig überholten Vorstellungen von der Jagd hängt“, erklärte Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW heute. Im Jagdjahr 2012/2013 wurden von den nordrhein-westfälischen Jägern 1,2 Mio. Tiere geschossen. Darunter befinden sich gefährdete Arten wie die Waldschnepfe oder einfach nur lebende Übungsziele wie Bläßrallen, Höckerschwäne oder Lachmöwen. „Hier besteht ein erheblicher Novellierungsbedarf, um dieses völlig antiquierte Jagdrecht an die Anforderungen der heutigen Gesellschaft anzupassen“, so Tumbrinck weiter.
Ganz besonders erstaunt sei der NABU aber insbesondere darüber, dass sich der Landesjagdverband zum Erreichen seiner Ziele nun sogar mit den Verursachern des aktuell massiven Artensterbens zusammentut. Denn der größte Treiber beim Verlust der biologischen Vielfalt sei die heutige Ausprägung der Landwirtschaft. Sie bedrohe nicht nur Kiebitz und Feldlerche, sondern auch Feldhase, Rebhuhn und Fasan. „Wenn die Entwicklung so weiter geht, werden auch diese heute noch jagdbaren Arten aussterben“, so der NABU-Landeschef. „Es ist mir daher völlig unerklärlich, dass der Landesjagdverband sich mit den größten Problemverursachern zusammengeschlossen hat, um sich gegen Änderungen beim Landesjagdgesetz auszusprechen. Der LJV sollte einmal deutlich sagen, wer gerade beim Niederwild für den Artenrückgang verantwortlich ist, statt mit dem Verteufeln und Töten von Mardern oder Rabenkrähen von den eigentlichen Ursachen abzulenken!“
Geradezu absurd sei die Forderung der Jäger, die Liste der jagdbaren Arten so zu belassen wie sie ist und das mit der erfolgreichen Wiedereinbürgerung zum Beispiel des Wanderfalkens zu begründen. Trotz illegaler Verfolgung durch die Jägerschaft ist es dem NABU und seinen vielen Helferinnen und Helfern gelungen, diese Art in NRW wieder heimisch werden zu lassen. Gerade bei den Greifvögeln zeige sich der Zynismus der Jagdallianz: Nie haben sich Jäger in der Vergangenheit in Notzeiten beispielsweise um die Fütterung von Greifvögeln gekümmert. Im Gegenteil. Eine ganze Horde „schwarzer Schafe“ sorge auch weiterhin für illegale Abschüsse und Vergiftungen. Tumbrinck: „Greifvögel sowie eine Vielzahl anderer Arten gehören daher nicht mehr in die Hand der Jäger. Sie müssen raus aus dem Jagdrecht.“
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Die Tier- und Naturschutzverbände in NRW haben sich zusammengeschlossen, um sich gemeinsam für eine Reform des Landesjagdgesetzes einzusetzen. In einer Resolution stellten die Verbände ihre Mindestanforderungen an das neue Jagdgesetz vor. Mehr →
In seinem Positionspapier bekennt sich der NABU ausdrücklich zu einer naturverträglichen Jagd – vorausgesetzt, sie entspricht den Kriterien der Nachhaltigkeit und den ethischen Prinzipien. So muss das erlegte Tier zum Beispiel sinnvoll genutzt werden. Mehr →