Resolution zum Jagdgesetz
Tier- und Naturschutzverbände stellen Mindestanfordeurngen für Jagdreform vor
24. Juni 2014 -
Die Tier- und Naturschutzverbände Nordrhein-Westfalens haben sich zusammengeschlossen, um sich gemeinsam für eine Reform des Landesjagdgesetzes einzusetzen. Dies verkündeten heute der Deutsche Tierschutzbund, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Naturschutzbund (NABU), der Europäische Tier- und Naturschutz (ETN), Animal Public, PETA und der Bund gegen Missbrauch der Tiere bei einer Landespressekonferenz in Düsseldorf.
Es sei mehr als überfällig, ein in seinen Grundzügen seit 1934 kaum geändertes Jagdgesetz endlich an den Wissensstand und die Rechtslage des 21. Jahrhunderts anzupassen. Die Jagd dürfe keine Ausnahmen mehr von geltendem Tier- und Naturschutzrecht bekommen. In einer Resolution stellten die Verbände ihre Mindestanforderungen an das neue Jagdgesetz vor. Hierzu zählen unter anderem die Abschaffung des Haustierabschusses, der Fallenjagd und der Ausbildung am lebenden Tier. Ferner sollen Marder, Wildkatze, Rabenvögel, Schwäne und Schnepfen von der Liste jagdbarer Arten gestrichen sowie die Jagdzeiten auf die Monate September bis Dezember konzentriert werden.
Diese Mindestanforderungen des Tier- und Naturschutzes müssten erfüllt werden, wenn die Landesregierung ihre Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlösen wolle, so die nordhrein-westfälischen Verbände. Darin habe die Landesregierung ein ökologisches Jagdgesetz sowie einen „Paradigmenwechsel zur Nachhaltigkeit“ bei der Jagd angekündigt. Ein erster Gesetzesentwurf wird für diesen Sommer erwartet.
Die aktuelle position des NABU zur jagd
In seinem Positionspapier bekennt sich der NABU ausdrücklich zu einer naturverträglichen Jagd – vorausgesetzt, sie entspricht den Kriterien der Nachhaltigkeit und den ethischen Prinzipien. So muss das erlegte Tier zum Beispiel sinnvoll genutzt werden. Mehr →