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NABU gewinnt Klage gegen Mega-Kuhstall

Oberverwaltungsgericht bestätigt Urteil | Land, Kreis und Kommunen müssen Genehmigungspraxis ändern

Die Intensivtierhaltung zerstört Natur und belastet die Umwelt des Menschen. Der NABU hat nun die Klage gegen einen Mega-Kuhstall bei Kleve gewonnen. Das Urteil macht deutlich - die Genehmigungspraxis von Land, Kreis und Kommunen muss sich grundlegend ändern.

Rinder-Großstall - Foto: Volkhard Wille

Rinder-Großstall - Foto: Volkhard Wille

05.10.2015 - Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in der letzten Woche die Beschwerden gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf zur Aufhebung der Genehmigung für die Erweiterung eines Mega-Kuhstalls bei Kleve zurückgewiesen. Damit ist das Urteil der ersten Instanz vom März dieses Jahres rechtskräftig. Der NABU begrüßt dieses Urteil und erwartet nun, dass sowohl der Tierbestand reduziert als auch die Stallerweiterung zurückgebaut wird. Der Landwirt hatte die Zahl der Rinder von ursprünglich 599 genehmigten Tieren mit der Genehmigung der Bezirksregierung auf 790 Tiere erweitern können. Für die Konsequenzen aus dem Urteil sei nun wieder der Kreis Kleve zuständig", erklärte Tumbrinck. Natürlich werde das Urteil auch Auswirkungen auf andere Ausbaupläne in der Region und weit darüber hinaus haben.


17.03.2015 - Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat heute die Genehmigung für die Erweiterung eines Mega-Kuhstalls bei Kleve aufgehoben. Dabei spielten grundlegende Mängel der Genehmigung bei der Umsetzung der Geruchsimmissions-Richtlinie eine entscheidende Rolle. Zahlreiche andere Kritikpunkte wurden vom Gericht gar nicht erst behandelt, da schon aus diesem Grund die Genehmigung aufzuheben war. Der NABU hatte unter anderem auch die Zuständigkeit der Bezirksregierung Düsseldorf in Frage gestellt und hält die Ammoniakimmissionen in die umliegenden Natura-2000-Gebiete für unzulässig.

"Der NABU NRW begrüßt dieses Urteil. Die Intensivtierhaltung zerstört Natur und belastet die Umwelt des Menschen. Es wird deutlich, dass viele alte Genehmigungen zur Aufstockung von Tierbeständen nach Ansicht des NABUs rechtswidrig waren", erklärte Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW.

Fehlerhafte Genehmigungen, die Eckpfeiler des europäischen Umweltrechts missachten, sollten der Vergangenheit angehören. Dazu zählen der so genannte Umgebungsschutz und die Summationsbetrachtung bei Eingriffen. Der NABU fordert Land, Kreis und Kommunen auf, die Genehmigungspraxis insbesondere im EU-Vogelschutzgebiet "Unterer Niederrhein" grundlegend zu ändern.

Für Rückfragen:
Josef Tumbrinck, Vorsitzender NABU NRW, mobil: 0171 3867379


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