Flughafen Münster-Osnabrück
Chronik einer Verbandsklage
11.03.2015 Nach dem Urteil des OVG Münster haben sich der FMO und der NABU NRW mehrfach zusammengesetzt, um zu überlegen, ob eine Verlängerung der Start- und Landebahn auf 3.000 m sowohl planerisch als auch vom Verfahren her möglich ist? Ziel dieser Überlegungen ist es, diesen vom NABU zu Beginn des Gerichtsverfahren eingebrachten Vorschlag einer verkürzten Start- und Landebahn im Detail zu prüfen. Bei dieser Variante würde der Eltingmühlenbach in einem neuen Bett um die Start- und Landebahn herum fließen können. Ein Tunnelbauwerk mit allen negativen Konsequenzen für die Durchgängigkeit des Gewässers würde entfallen. Damals wurde der Vorschlag dieser Planänderung im laufenden Verfahren durch den FMO abgelehnt. In der Zwischenzeit haben sich FMO und NABU auf eine ökologisch tragfähige Variante verständigen können.
Ob es jemals eine Start- und Landebahnverlängerung am FMO geben wird ist noch immer offen, wird aber aus Sicht des NABU NRW immer unwahrscheinlicher. Die politische Diskussion über die Finanzen des FMO lässt eine Investition in die Verlängerung der Start- und Landebahn ohnehin kaum noch erwarten. Planerisch wäre der FMO mit seinen Gesellschaftern am Zuge und müsste von sich aus ein Verfahren einleiten.
Großer Erfolg für den Naturschutz
Startbahnverlängerung vorerst gestoppt
31. Mai 2011 -
Als "großen Erfolg für den Naturschutz" wertete Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW, das soeben verkündete Ergebnis der Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster zur geplanten Startbahnverlängerung des Flughafen Münster-Osnabrück (FMO). "Mit ihrer Entscheidung haben die Richter das europäische Naturschutzrecht gestärkt und klargestellt, dass das Ausbauvorhaben sehr wohl das NATURA-2000-Gebiet Eltingmühlenbach beeinträchtigt und die berechtigten Schutzinteressen nicht ausreichend berücksichtigt wurden", erklärte Tumbrinck.
Dem Flughafenbetreiber sei es nicht gelungen zweifelsfrei nachzuweisen, dass es zukünftig ein deutliches Interesse an Interkontinentalflügen gäbe, die vom FMO starteten. Damit sei das öffentliche Interesse daran auch nicht höher zu bewerten als das Interesse am Erhalt des Schutzgebietes. Der Planfeststellungsbeschluss zum Ausbauvorhaben sei deshalb rechtswidrig und die Startbahn dürfe nicht gebaut werden. Tumbrinck: "Zwar hat das Gericht ein Planergänzungsverfahren zur Heilung der im bisherigen Beschluss festgestellten Mängel zugelassen, aber da sei nun erst einmal der Flughafen wieder gefordert."
NABU legt Gericht neues Gutachten vor
Ergebnisse sind für die Pläne des Flughafens vernichtend
01. April 2011 -
Der NABU NRW hat dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster für das am 26. Mai startende neue Verfahren um die Startbahn-Verlängerung am Flughafen Münster-Osnabrück (FMO) nun fristgerecht ein neues Gutachten vorgelegt. Im Auftrag des Naturschutzbundes hat das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) seinerseits die Belastbarkeit der vom Flughafenbetreiber prognostizierten Nachfrage nach Interkontinentalverkehr nach einem Ausbau der Startbahn bewertet. „Die Ergebnisse sind für die Pläne des Flughafens vernichtend“, so Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW. Gravierende methodische Schwächen in den vom Flughafen in Auftrag gegebenen Prognosen hätten zu ungenauen und viel zu optimistischen Annahmen bei der zukünftigen Nachfrage nach interkontinentalem Passagierverkehr am FMO geführt.
NABU gibt weiteres Gutachten in Auftrag
Tumbrinck: Nur so lässt sich objektiv klären, ob Interkontinentalflüge wahrscheinlich sind
19. November 2010 -
Im Klageverfahren um den Ausbau des Flughafen Münster-Osnabrück (FMO) zwischen dem NABU NRW und dem Land Nordrhein-Westfalen hat der NABU nun ein neues Gutachten beauftragt. Damit soll die Wahrscheinlichkeit der Realisierbarkeit von Interkontinentalverkehr am FMO erneut beurteilt werden. Ein Ausbau ist nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) nur möglich, wenn eine erhebliche Wahrscheinlichkeit besteht, dass durch den Ausbau der Start- und Landebahn in Zukunft tatsächlich Interkontinentalverkehr in hinreichendem Umfang stattfinden wird. „Nur dann würde das Interesse am Ausbau die hochrangigen europarechtlichen Belange von Natura 2000 überwiegen, und eine Überbauung des Eltingmühlenbaches auf 400 m Länge rechtfertigen“, erklärte Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW.
Leider wäre durch ein einseitiges Vorpreschen des FMO, der Anfang des Jahres ein weiteres Parteigutachten zur Prognosefrage an das Institut für Verkehrswissenschaften der Uni Münster vergeben hatte, die Möglichkeit vereitelt worden, die anstehende Frage über ein Gerichtsgutachten zu klären. „Der NABU NRW sieht sich in Folge der Prozesssituation daher gezwungen, selber ein Gutachten in Auftrag zu geben und hat dazu das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) beauftragt“, so Tumbrinck weiter. Das DLR sei die in Deutschland wohl angesehenste Einrichtung auf dem Gebiet der Luftfahrt und solle Klarheit in die Frage bringen, ob am FMO überhaupt die realistische Aussicht besteht, interkontinentale Flugverbindungen zu etablieren.
Gericht bestätigt NABU-Kritik am Flughafenausbau
Tumbrinck: Position des Naturschutzes gestärkt
01. Oktober 2009 - In Sachen Flughafen Münster Osnabrück (FMO) hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit Urteil vom 9. Juli 2009 die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vom 13. Juli 2006 aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an das OVG zurückverwiesen. Der NABU NRW sieht sich in der nun heute vom Bundesverwaltungsgericht veröffentlichten Urteilsbegründung in seiner Kritik an der geplanten Verlängerung der Start- und Landebahn voll und ganz bestätigt. „Die jetzt veröffentlichten und begründeten Leitsätze des Bundesverwaltungsgerichtes haben in zentralen Punkten unsere Kritik am Ausbauvorhaben berücksichtig“, so Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW und Kläger in diesem Verfahren.
Erfolg für den Naturschutz
NABU begrüßt Urteil des BVG zum Flughafenausbau Münster Osnabrück
09. Juli 2009 -
Der NABU begrüßt das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig im Streit um den Flughafenausbau Münster-Osnabrück. „Das ist ein Erfolg für den Naturschutz in Deutschland“, sagte Leif Miller, Bundesgeschäftsführer des NABU. Das Gericht habe mit seinem Urteil klargestellt, dass die Abwägung zwischen öffentlichen Interessen und Naturschutzinteressen aufgrund belastbarer Daten und Fakten erfolgen müsse. „Das Urteil hat aus Sicht des NABU grundsätzlichen Charakter für zukünftige Planverfahren, die FFH- und Vogelschutzgebiete beträfen“, so Miller weiter.
„Wir freuen uns, dass die Leipziger Richter die Position des NABU heute gestärkt haben“, sagte Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW, der gegen das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW geklagt hatte. Immerhin habe der NABU den zwingenden Grund überwiegend öffentlichen Interesses am Ausbau des Flughafens stets bezweifelt, da die zugrunde liegenden prognostizierten Fluggastzahlen schlichtweg falsch seien. Hier müssten Land und Flughafenbetreiber nun in den für sie sauren Apfel beißen und mit den tatsächlichen Zahlen in eine erneute Abwägungsrunde gehen.
NABU hofft auf positives Urteil für den Naturschutz
Tumbrinck weist auf grandios verfehlte Wachstumsprognosen hin
Am 9. Juli wird das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Streit um den Flughafenausbau Münster Osnabrück sein Urteil verkünden. Der NABU geht nach wie vor davon aus, in diesem Verfahren ein positives Urteil für den Naturschutz erstreiten zu können. „Wir haben gute Argumente, denn die geplante Verlängerung der Startbahn verstößt eindeutig gegen das Verschlechterungsgebot der europäischen Fauna-Flora-Habitatrichtlinie für Natura-2000-Gebiete“, so Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW. Ein Urteil im Sinne des Naturschutzes hätte nach Ansicht des NABU grundsätzlichen Charakter für die zukünftige Gewichtung von Naturschutzbelangen im Rahmen von Planverfahren, die FFH- und Vogelschutzgebiete beträfen.
Konkret kritisiert der NABU bei diesem überflüssigen Ausbauverfahren die zerschneidende Wirkung auf den Eltingmühlenbach und die damit einhergehenden negativen Auswirkungen auf den schützenswerten Lebensraumtyp des Erlen-Eschen-Auwaldes. Auch hätte im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung ein fachliches Gutachten über die Auswirkungen der Lebensraumzerschneidung sowie Lärm- und Lichtverschmutzung durch den Flughafen auf die am Eltingmühlenbach festgestellten Fledermausvorkommen erfolgen müssen. Obwohl planungsrelevante Arten wie die Mopsfledermaus bei einer einmaligen Begehung erfasst wurden, ist dies aber bis heute nicht erfolgt.
Grüne unterstützen Verbandsklage
NABU-Kompromissvorschlag zum FMO-Ausbau vor Gericht bisher ignoriert
30.11.2007 Im Streit um den Flughafenausbau Münster Osnabrück erhält der NABU NRW großzügige Unterstützung aus der Politik. Die Grünen überreichten in Münster dem Landesvorsitzenden Josef Tumbrinck einen Scheck über 2.000 Euro. Das Geld wird in vollem Umfang in den Klagetopf für die Verbandsklage Flughafen Münster-Osnabrück (FMO) einfließen und helfen, die anstehenden Kosten zu decken.
Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hatte im Mai 2007 die Beschwerde des NABU NRW gegen die Nichtzulassung der Revision zugelassen. Eine Entscheidung wird im Frühjahr dieses Jahres erwartet. Der NABU hofft ein positives Urteil im Sinne des Naturschutzes und verweist in diesem Zusammenhang auf einen Kompromissvorschlag zum FMO-Ausbau, der bereits dem Oberverwaltungsgericht Münster vorgelegen hat, bisher aber nicht Bestandteil der Planung gewesen sei. Kernpunkte des NABU-Vorschlages sind eine moderate Verlängerung der Start- und Landebahn an beiden Enden auf maximal 3.000 Meter und eine Verlegung des Eltingmühlenbaches um die so verlängerte Startbahn herum. Aus Klimaschutzgründen müsste man solchen Flughafenausbauplänen allerdings generell eine klare Absage erteilen. Zur Pressemeldung
FMO-Startbahnverlängerung verschoben
BVG ebnet Weg für Revisionsklage des NABU
Mai 2007 Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) Leipzig hat die Beschwerde des NABU NRW gegen die Nichtzulassung der Revision zugelassen. Dies bedeutet, dass es in dem Verfahren zur FMO-Startbahnverlängerung nun ein Revisionsverfahren vor dem Leipziger Gericht geben wird. Damit ist die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Münster, die Revision nicht zuzulassen, aufgehoben. In der Urteilsbegründung führte das Gericht aus: ".... Das Revisionsverfahren kann zur Klärung der Frage beitragen, unter welchen Voraussetzungen ein Vorhaben zugelassen werden kann, das ein Gebiet erheblich beeinträchtigt, das nach der Entscheidung der Kommission gemäß der ... FFH-Richtlinie in die Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der atlantischen biogeografischen Region aufgenommen worden ist." Der NABU wertet dieses Urteil als Erfolg und als Indiz dafür, auch im Revisionsverfahren ein positives Urteil für den Naturschutz erstreiten zu können.
Klage gegen Flughafenausbau abgewiesen
NABU bedauert Urteil des OVG Münster
13. Juli 2006 Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat die Klage des NABU NRW gegen den geplanten Ausbau des Flughafens Münster-Osnabrück heute abgewiesen. "Wir nehmen dieses Urteil mit Bedauern zur Kenntnis und werden nun zunächst unser weiteres Vorgehen prüfen", so der Vorsitzende des NABU NRW Josef Tumbrinck. Das OVG begründete sein Urteil unter anderem damit, dass an den vom Ausbau betroffenen Bereichen des Eltingmühlenbaches kein "prioritärer Lebensraum Auwald" existiere und somit "nur" der FFH-Lebensraum "Fließgewässer" einem Ausbau entgegen stehe. Aufgrund der Wichtigkeit der Gesamtplanung sei dieser Aspekt aber zu vernachlässigen. Zudem sei die tatsächliche Existenz, der vom NABU angeführten bedrohten Fledermausarten am Eltingmühlenbach nicht nachgewiesen worden. Eine Revision ließ das OVG in seinem Urteil nicht zu.
Flughafenausbau Münster Osnabrück - ökologisch und wirtschaftlich unsinnig
NABU begrüßt Aussage von Luftverkehrsexperte Kley zum geplanten Ausbau
22.09.05 Der NABU NRW erhält in seinen Bemühungen, den Ausbau des Flughafens Münster-Osnabrück zu stoppen Unterstützung von unerwarteter Seite. In einem Beitrag über die zukünftige Entwicklung der Flughafenlandschaft in Nordrhein-Westfalen in der letzten Ausgabe der "Welt am Sonntag" meinte Lufthansa-Finanzvorstand Karl-Ludwig Kley, Mitglied des Wirtschaftsberatungskreises um NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers, dass vier Flughäfen für den Luftverkehrsstandort NRW genug seien. Für falsch hielt er auch Überlegungen zum Ausbau des Flughafens Münster-Osnabrück sowie zur Startbahnverlängerung in Mönchengladbach. "Diese Einschätzung begrüßen wir außerordentlich, denn wenn selbst Wirtschaftsexperten den Sinn dieser Ausbauvorhaben bezweifeln, steigen die Chancen, dass diese Pläne nicht weiter verfolgt werden", so Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW.
Auch aus ökologischer Sicht mache eine Konzentration auf vier Flughafenstandorte zunächst mehr Sinn, als jeden regionalen Flughafen auf der grünen Wiese zu einem interkontinentalen Airport auszubauen. "Dabei stellen wir die Existenz der regionalen Flughäfen wie Münster-Osnabrück gar nicht in Abrede. Nur einer enormen Naturzerstörung ohne wirtschaftlichen Nutzen bei gleichzeitiger Verschwendung von Steuergeldern werden wir uns auch zukünftig entgegenstellen", erklärt der Landesvorsitzende. Da freue es den NABU natürlich besonders, dass er genau in diesem Punkt nun Rückendeckung aus der Wirtschaft erhielte, denn auch Luftverkehrsexperte Kley prangerte in seiner Aussage die Verschwendung von Steuergeldern bei der Subventionierung aus seiner Sicht unnötiger regionaler Flughäfen oder Ausbauvorhaben an.
Anfang August hatte der NABU NRW gegen den geplanten Ausbau des Flughafens Münster-Osnabrück Verbandsklage eingereicht. Begründet wurde dies mit der Verletzung von europäischem Naturschutzrecht. "Neben der drohenden Zerstörung des FFH-Gebietes Eltingmühlenbach wird im Zuge der Ausbaumaßnahmen mit der Versiegelung von mehr als 80 ha bisher unversiegelter Fläche gerechnet. Anschlussplanungen wie der AirportPark FMO verschlingen weitere 120 ha", erklärt Tumbrinck. Die Notwendigkeit für diesen Ausbau würde zudem mit falschen Zahlen zur zukünftigen Wirtschaftlichkeit belegt, denn die Flughafengesellschaft arbeite mit völlig veralteten Prognosen zur Entwicklung der Fluggastzahlen. Auch die Entwicklungen am Mönchengladbacher Flughafen beobachte der NABU zurzeit mit Spannung und hofft auf eine ablehnende Entscheidung im Regionalrat.
Verbandsklage kommt
NABU kritisiert Pläne zum Ausbau des Flughafens Münster-Osnabrück als völlig überzogen
29.06.05 Im Rahmen einer Pressekonferenz anlässlich der Offenlegung des Planfeststellungsbeschlusses zum geplanten Ausbau des Flughafens Münster-Osnabrück (FMO) in Greven kritisiert der NABU NRW die völlig unrealistischen wirtschaftlichen Prognosen, die den Planungen zugrunde liegen. "Wir sind entsetzt, mit welchen Mitteln hier versucht wird die unnötige Flughafenerweiterung durchzusetzen", erklärt Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW. Trotz tatsächlich defizitärer Entwicklung der Fluggastzahlen würden hier ohne Rücksicht auf Verluste wertvolle Naturschutz- und Naherholungsgebiete geopfert. Allein nur, um zukünftig über eine verlängerte Start- und Landebahn mit voll beladener Maschine starten und ohne Zwischenstopp in die Dominikanische Republik fliegen zu können und dort Natur pur zu genießen. Zur Pressemeldung