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Steckbrief Ringeltaube
Steckbrief Ringeltaube
Columba palumbus
Schutzstatus
International
Die Ringeltaube unterliegt wie alle europäischen Vogelarten dem allgemeinen Schutz der EU-Vogelschutzrichtlinie. Sie gehört allerdings zu den Arten des Anhang II/1, die in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gejagt werden dürfen. Dabei sind allerdings die Bestimmungen des Art. 7( keine Bejagung während der Brutzeit) und Art. 8 (Verbot nicht selektiver Fangmethoden) einzuhalten.
National
Die Ringeltaube gehört nach § 2 Bundesjagdgesetz (BJagdG) wie alle Wildtauben (Columbidae) zu den jagdbaren Arten. Der NABU setzt sich aber seit vielen Jahren dafür ein, dass die Ringeltaube wie alle anderen Zugvogelarten aus dem Jagdrecht entlassen und in das Naturschutzrecht übernommen wird (Jagdpolitisches Grundsatzpapier des NABU, 2001).
Rote Liste BRD: ungefährdet
Rote Liste NRW: ungefährdet
Jagdrecht
Bundesjagdgesetz
Die Ringeltaube ist unter § 2 BJagdG gelistet, somit unterliegt sie dem Jagdrecht. Sie darf nach Bundesjagdzeiten-VO vom 01. November bis 20. Februar bejagt werden. Ringeltauben werden in der bundesweiten Jagdstrecke nicht gesondert aufgeführt und unter Wildtauben zusammengefasst.
Landesjagdzeitenverordnung
Nach dem Stand vom 24.09.2008 dürfen Ringeltauben vom 01. November bis 20. Februar bejagt werden. Soweit die Schonzeit für Ringeltauben zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden von der oberen Jagdbehörde aufgehoben worden ist (§ 24 Abs. 2 LJG-NW), ist die Jagd auch in der Brutzeit zulässig (§ 22 Abs. 4 Satz 2 des Bundesjagdgesetz). In den letzten Jahren wurde ca. die Hälfte der Abschüsse in der Brutzeit getätigt, was u.a. das Verwaisen und Verhungern der Jungvögel zur Folge hat.
Jagdstrecke in NRW
2001/ 2002: 416.311 - davon Fallwild: 4.648 (Wildtauben insgesamt: 474.740)
2002/ 2003: 563.955 - davon Fallwild: 5.601 (Wildtauben insgesamt: 570.830)
2003/ 2004: 603.627 - davon Fallwild: 6.284 (Wildtauben insgesamt: 609.947)
2004/ 2005: 615.789 - davon Fallwild: 5.749 (Wildtauben insgesamt: 622.548)
2005/ 2006: 633.552 - davon Fallwild: 9.579 (Wildtauben insgesamt: 639.020)
2006/ 2007: 585.581 - davon Fallwild: 14.372 (Wildtauben insgesamt: 591.843)
2007/ 2008: 601.818 - davon Fallwild: 8.588 (Wildtauben insgesamt: 607.751)
Bestand in NRW
Circa 500.000 Brutpaare in NRW (Mitteilung LÖBF/NWO 2005)
NABU-Position zur geänderten LJ-VO
Die Ringeltaube hat nach Bundesrecht eine Jagdzeit vom 01.11. bis 20.02. Der NABU fordert für die Ringeltaube die Einführung einer ganzjährigen Schonzeit und weist darauf hin, dass er die massenhaften Abschüsse in der Brutzeit für grob EU-rechtswidrig hält (vgl. Mayr 2003, Mayr 2004).
Kurzporträt
Verbreitung und Lebensraum
Der Lebensraum der Ringeltauben sind Wälder aller Art, besonders Waldränder, aber auch Gärten und Parks.
Beschreibung
Die Ringeltaube ist 40 bis 42 cm lang und damit deutlich größer als eine Straßentaube. Ihre Flügelspannweite beträgt 75 bis 80 cm und sie wird 460 bis 570 Gramm schwer. Die Geschlechter sehen gleich aus: Kopf und Rücken sind blaugrau, Schwanz- und Flügelspitzen dunkel. Die Brust ist etwas heller graurosa, die Iris ist gelb. Deutlichstes Merkmal sind die weißen Halsflecken, die allerdings keinen Ring bilden. Der Nacken schillert grünlich. Im Flug erkennt man auf den Flügeln weiße Querbänder.
Nahrung
Ringeltauben ernähren sich von Samen, Knospen und Beeren. Im Herbst und Winter fressen sie am liebsten Bucheckern und Eicheln. Morgens und abends kann man sie in kleinen Gruppen auf den Feldern bei der Nahrungssuche beobachten.
Stand: Januar 2009

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