Das Wildtruthuhn
Meleagris gallopavo
Schutzstatus
International
Das Wildtruthuhn unterliegt wie alle in Europa lebenden Vogelarten dem allgemeinen Schutz der EU-Vogelschutzrichtlinie (VSRL). Es gehört allerdings zu den Arten von Anhang II/2, die in Deutschland gejagt werden dürfen.
National
Das Truthuhn gilt dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) § 7 Abs. 2 Nr.13 zufolge als besonders geschützte Art, die aber bejagt werden darf.
Rote Liste BRD (2015): Das Wildtruthuhn ist in Deutschland eine tiergeographisch fremde Art (Neozoen) und wird somit nicht in der Roten Liste aufgeführt.
Rote Liste NRW (2016): nicht bewertet
Jagdrecht
Bundesjagdgesetz
Nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 Bundesjagdgesetz (BJG) gehört das Wildtruthuhn zu den Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen.
Die Jagdzeit der Hähne umfasst die Zeiträume vom 15. März bis zum 15. Mai sowie vom 1. Oktober bis zum 15. Januar eines Jahres. Hennen dürfen lediglich vom 1. Oktober bis zum 15. Januar gejagt werden.
Landesjagdgesetz
Mit Inkrafttreten des novellierten Landesjagdgesetzes im Mai 2015 unterliegen Wildtruthähne weiterhin dem Jagdrecht und dürfen gemäß § 1 der Landesjagdzeitenverordnung vom 16. März bis 30. April bejagt werden.
Jagdstrecke in NRW
2001/2002: 2 (davon Fallwild: 0)
2002/2003: 9 (davon Fallwild: 0)
2003/2004: 0
2004/2005: 0
2005/2006: 0
2006/2007: 0
2007/2008: 1 (davon Fallwild: 1)
2008/2009: 0
2009/2010: 0
2010/2011: 0
2011/2012: 0
2012/2013: 0
2013/2014: 2 (davon Fallwild: 2)
2014/2015: 0
2015/2016: 2 (davon Fallwild: 1)
2016/2017: 2
2017/2018: 0
Bestand in NRW
Von Natur aus ist das Wildtruthuhn in NRW nicht heimisch. Abgesehen von einer nur durch wiederkehrende Aussetzungen bestehenden Population im Kottenforst bei Bonn, existieren bundesweit keine weiteren Bestände. Im Jahr 2010 wurden im Kottenforst 80 bis 100 Tiere gezählt. Der Bestand hängt maßgeblich von ständigen Aussetzungen ab.
NABU-Position zur Landesjagdgesetznovelle 2018
Das Wildtruthuhn ist von Natur aus nicht in NRW heimisch und dem Lebensraum nicht angepasst. Der NABU fordert das Einstellen von Maßnahmen zur Unterstützung der ohne menschliche Hilfe nicht überlebensfähigen Population und ein Verbot des Aussetzens weiterer Vögel. Mit der jetzigen Novellierung soll das Aussetzen jagdbarer Tiere aber wieder genehmigungsfrei zugelassen werden. Das Vorkommen von Tierarten wird damit jagdlichen Gesichtspunkten und individuellen Vorlieben der Jäger anheimgestellt. Die Natur ist jedoch nicht Spielplatz für jagdliche Interessen, sondern sollte sich unbeeinflusst von Jägerinteressen entwickeln können.
Kurzporträt
Verbreitung und Lebensraum
Das natürliche Verbreitungsgebiet der Wildtruthühner liegt auf dem amerikanischen Kontinent und erstreckt sich von Südkanada bis nach Mexiko. Ab dem späten 19. Jahrhundert gab es in Deutschland mehrere Ansiedlungsversuche, von denen jedoch alle langfristig erfolglos blieben. Auch im Kottenforst bei Bonn wurden Wildtruthühner Ende der 1950er Jahre zu Forschungszwecken auf einer Fläche von ca. 3.000 ha ausgesetzt. Diese künstliche Population wird durch wiederkehrende Aussetzung bis in die heutige Zeit aufrechterhalten. Die Individuen leben gesellig in Gruppen mit bis zu 30 Tieren beisammen.
Beschreibung
Männchen können circa 110 cm, Weibchen ungefähr 90 cm groß werden. Die Tiere wiegen je nach Geschlecht zwischen 4 und 7,4 Kilogramm. Ihr Federkleid ist schwarz-braun-grau-changierend, ihr Hals rötlich. Freilebend werden sie ca. 10 bis 12 Jahre alt, im Zoo können sie sogar ein Alter von bis zu 25 Jahren erreichen. Hennen legen bis zu 13 Eier, welche sie 28 Tage bebrüten. Die Küken bleiben ein Jahr bei den Hennen, die in kleinen Gruppen zusammenleben. Der Wildtruthahn lebt mit noch nicht geschlechtsreifen männlichen Jungvögeln zusammen und kommt nur einmal im Jahr in der Brutzeit zu der Hennengruppe.
Nahrung
Überwiegend pflanzliche Nahrung steht auf dem Speiseplan wie zum Beispiel Kräuter und Gräser, Blätter, Samen und Früchte. Aber auch Insekten sowie Würmer werden verspeist. Bei geschlossener Schneedecke über einen längeren Zeitraum bekommt diese Vogelart Nahrungsprobleme, weil sie sich im Gegensatz zu den heimischen Raufußhühnern z.B. nicht von Nadeln ernährt.
Quellen
Grüneberg, C., Sudmann, S.R. et al. (2013): Die Brutvögel Nordrhein-Westfalens. NWO & LANUV (Hrsg.), LWL-Museum für Naturkunde, Münster.
Rote Liste der gefährdeten Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens, 6. Fassung Juni 2016
Naturschutz-Fachinformationssystem des LANUV: Geschützte Arten in NRW
Gedeon, K., Grüneberg, C. et al. (2014): Atlas Deutscher Brutvogelarten. Atlas of German Breeding Birds. Stiftung Vogelmonitoring Deutschland und Dachverband Deutscher Avifaunisten, Münster.
Rote Liste gefährdeter Tiere/Pflanzen/Pilze Deutschlands, 2009
Bauer/ Bezzel/ Fiedler (2005): Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas, 2. Auflage
http://www.tierportraet.ch
EU-Vogelschutzrichtlinie 2009
Stand: Januar 2019
NABU-Positionspapier zur Jagd
In seinem Positionspapier bekennt sich der NABU ausdrücklich zu einer naturverträglichen Jagd – vorausgesetzt, sie entspricht den Kriterien der Nachhaltigkeit und den ethischen Prinzipien. So muss das erlegte Tier zum Beispiel sinnvoll genutzt werden. Mehr →