Die Türkentaube
Streptopelia decaocto
Schutzstatus
International
Die Türkentaube unterliegt wie alle europäischen Vogelarten dem allgemeinen Schutz der
EU-Vogelschutzrichtlinie (VSRL). Sie gehört allerdings zu den Arten des Anhangs II/2, d. h., die EU-Mitgliedstaaten (also auch Deutschland) dürfen ihre Bejagung zulassen.
National
Die Türkentaube gilt nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) § 7 Abs. 2 Nr. 13 als besonders geschützte Art.
Rote Liste BRD (2015): ungefährdet
Rote Liste NRW (2016): ungefährdet
Jagdrecht
Bundesjagdgesetz
Gemäß Bundesjagdgesetz (BJagdG) § 2 zählt die Türkentaube zu den jagdbaren Arten und darf vom 1. November bis zum 20. Februar eines Jahres gejagt werden.
Leider wird in der bundesweiten Jagdstatistik nicht zwischen den verschiedenen Taubenarten unterschieden, sodass keine genauen Abschusszahlen für diese Art vorliegen. Damit ist es nicht möglich festzustellen, ob diese Art über ein aus Artenschutzsicht verantwortbares Maß hinaus geschossen wird.
Landesjagdgesetz
Seit Inkrafttreten des ökologischen Landesjagdgesetzes im Mai 2015 unterlagen Türkentauben in NRW nicht mehr dem Jagdrecht. Der NABU begrüßte damals die Streichung der Türkentaube aus der Liste der jagdbaren Arten. Mit der erneuten Novellierung des Landesjagdgesetzes, das am 13. März 2019 in Kraft getreten ist, wurde die Türkentaube erneut in die Liste der jagdbaren Arten aufgenommen.
Jagdstrecke in NRW
2001/2002: 6.222 (davon Fallwild: 158)
2002/2003: 6.811 (davon Fallwild: 149)
2003/2004: 6.297 (davon Fallwild: 188)
2004/2005: 6.747 (davon Fallwild: 231)
2005/2006: 5.461 (davon Fallwild: 177)
2006/2007: 6.252 (davon Fallwild: 375)
2007/2008: 5.918 (davon Fallwild: 133)
2008/2009: 5.605 (davon Fallwild: 121)
2009/2010: 5.014 (davon Fallwild: 156)
2010/2011: 4.880 (davon Fallwild: 135)
2011/2012: 4.602 (davon Fallwild: 161)
2012/2013: 3.716 (davon Fallwild: 100)
2013/2014: 3.539 (davon Fallwild: 133)
2014/2015: 3.255 (davon Fallwild: 106)
Bestand in NRW
In den 1990er Jahren erreichte die Art mit 30.000-67.000 Brutpaaren ihr Bestandsmaximum in NRW. Seitdem wurde ein Rückgang von über 40% beobachtet. Trotzdem leben hier heute mit circa 18.500 bis 36.000 Brutpaaren noch etwa 17 % des deutschen Brutbestands. Damit hat NRW nach Bayern das zweitgrößte Vorkommen. Verantwortlich für den Bestandsrückgang macht man unter anderem den Verlust dörflicher Strukturen sowie die Reduzierung der Nahrungsbasis durch den Rückgang der Kleinviehhaltung und die allgemeine intensive Landnutzung. Ebenfalls diskutiert wurde die jagdliche Nutzung.
NABU-Position zur Landesjagdgesetznovelle 2018
Da auch die jagdliche Nutzung der Türkentaube als ein Faktor für deren Rückgang diskutiert wird, spricht sich der NABU entschieden gegen die erneute Aufnahme der Türkentaube in die Liste der jagdbaren Arten aus. Zumal sie ohnehin vorwiegend ein Brutvogel der Siedlungen ist. In diesen sogenannten "jagdrechtlich befriedeten Bezirken", ist die Jagd nicht zulässig ist.
Kurzporträt
Verbreitung und Lebensraum
Türkentauben sind ursprünglich in Asien, Vorderasien und Teilen Chinas heimisch. Erst in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts siedelten sie sich im Rahmen einer natürlichen Arealerweiterung in weiten Teilen Mitteleuropas an.
Aktuell ist NRW flächendeckend von der Türkentaube besiedelt. Die Schwerpunkte ihrer Verbreitung liegen dabei im niederrheinischen und westfälischen Tiefland sowie in der Westfälischen Bucht. In den ausgedehnten Bördelandschaften ist sie seltener anzutreffen. Geschlossene Waldgebiete meidet sie.
Türkentauben brüten ausschließlich im Bereich menschlicher Siedlungen. Dabei sind sie auf vorhandene Gehölzstrukturen angewiesen. So legen sie ihre Nester bevorzugt in Nadelbäumen an. Gerne greift sie bei der Futtersuche auf menschliche Nahrungsquellen zurück, weshalb man sie in größerer Zahl häufig in Siedlungen mit Kleintierhaltung, in der Nähe von Bauernhöfen, Getreidespeichern oder Zoos antrifft. Der Verlust solcher Strukturen sowie der Nahrungsmangel in der freien Landschaft aufgrund intensivster landwirtschaftlicher Nutzung wird als Rückgangsursache diskutiert.
Beschreibung
Die Türkentaube ist 30 bis 32 cm lang und damit deutlich kleiner als ihre Verwandte, die Ringeltaube. Ihre Flügelspannweite beträgt 47 bis 55 cm und sie wird je nach Geschlecht 125 bis 196 Gramm schwer. Die Geschlechter sehen gleich aus: Männchen wie Weibchen besitzen ein beige-braunes Gefieder mit auffallend langen Schwanzfedern. Weitere charakteristische Merkmale sind der schmale, schwarze Nackenring und ihre weißen äußeren Schwanzfedern, die im Flug sichtbar werden.
Nahrung
Türkentauben suchen nach allerlei pflanzlicher Kost wie zum Beispiel Getreide, Samen, Früchte aber auch grüne Pflanzenteile. Außerdem stehen Tierfutter und Zivilisationsabfälle (bspw. Gebäck) auf ihrem Speiseplan.
Quellen:
Grüneberg, C., Sudmann, S.R. et al. (2013): Die Brutvögel Nordrhein-Westfalens. NWO & LANUV (Hrsg.), LWL-Museum für Naturkunde, Münster.
Rote Liste der gefährdeten Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens, 6. Fassung Juni 2016
Gedeon, K., Grüneberg, C. et al. (2014): Atlas Deutscher Brutvogelarten. Atlas of German Breeding Birds. Stiftung Vogelmonitoring Deutschland und Dachverband Deutscher Avifaunisten, Münster.
Rote Liste gefährdeter Tiere/Pflanzen/Pilze Deutschlands, 2009
Bauer/ Bezzel/ Fiedler (2005): Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas, 2. Auflage
EU-Vogelschutzrichtlinie 2009
Stand: März 2019
NABU-Positionspapier zur Jagd
In seinem Positionspapier bekennt sich der NABU ausdrücklich zu einer naturverträglichen Jagd – vorausgesetzt, sie entspricht den Kriterien der Nachhaltigkeit und den ethischen Prinzipien. So muss das erlegte Tier zum Beispiel sinnvoll genutzt werden. Mehr →