Der Fasan
Phasianus colchicus
Schutzstatus
International
Der Fasan unterliegt wie alle europäischen Vogelarten dem allgemeinen Schutz der EU-Vogelschutzrichtlinie (VSchRL). Er gehört allerdings zu den Arten des Anhangs II/1 und darf folglich in allen Mitgliedstaaten der europäischen Gemeinschaft bejagt werden.
National
Der Fasan gilt dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) § 7 Abs. 2 Nr.13 zufolge als besonders geschützte Art.
Rote Liste BRD (2015): nicht bewertet; Gefangenschaftsflüchtling mit regelmäßigen Brutvorkommen bzw. tiergeographisch fremde Art
Rote Liste NRW (2016): nicht gefährdet
Jagdrecht
Bundesjagdgesetz
Der Fasan ist unter § 2 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) gelistet und darf gemäß Bundesjagdzeiten-Verordnung vom 01. Oktober bis 15. Januar bejagt werden.
Landesjagdgesetz
Mit Inkrafttreten des novellierten Landesjagdgesetzes im Mai 2015 unterliegt der Fasan weiterhin dem Jagdrecht und darf gemäß der Landesjagdzeiten-Verordnung vom 16. Oktober bis 15. Januar bejagt werden.
Bei der Jagd auf Fasane müssen allerdings folgende Einschränkungen gemäß § 31 Abs. 5 des Landesjagdgesetzes (LJG) NRW beachtet werden: Generell dürfen Individuen nach ihrer Aussetzung erst im jeweils folgenden Kalenderjahr bejagt werden. Hiervon ausgenommen sind Tiere, „die aus verlassenen Gelegen des jeweiligen Bezirks stammen und aufgezogen worden sind […]“.
Jagdstrecke NRW
2000/2001: 144.161
2001/2002: 140.560
2002/2003: 151.847
2003/2004: 176.952
2004/2005: 201.154
2005/2006: 176.474
2006/2007: 156.936
2007/2008: 192.973
2008/2009: 108.985 (davon Fallwild: 7.890)
2009/2010: 124.682 (davon Fallwild: 7.960)
2010/2011: 100.502 (davon Fallwild: 7.976)
2011/2012: 92.290 (davon Fallwild: 7.275)
2012/2013: 66.088 (davon Fallwild: 6.356)
2013/2014: 38.708 (davon Fallwild: 4.890)
2014/2015: 45.251 (davon Fallwild: 5.144)
2015/2016: 37.123 (davon Fallwild: 4.955)
2016/2017: 34.964 (davon Fallwild: 4.763)
2017/2018: 29.807 (davon Fallwild: 3.854)
Bestand in NRW
Circa 16.500 bis 37.300 Brutpaare gibt es in NRW. Präziser lässt sich der Fasanenbestand nicht ermitteln, weil Individuen in unbekanntem Umfang zu Jagdzwecken ausgesetzt werden und polygyn – ohne ausgeprägtes Revierverhalten – leben.
Im Lauf der letzten Jahre sind die Fasanbestände im gesamten Bundesgebiet mehr oder weniger stark eingebrochen. Die Ursachen dieser Einbrüche sind vielschichtig: So wirken sich harte Winter mit Schnee und nasse Sommer ungünstig auf die Population aus. Dies gilt ebenso für die Intensivlandwirtschaft, die Arten der Agrarlandschaft wie dem Fasan zusetzt. Für Prädatoren wie Füchse, Steinmarder, Iltisse und Rabenkrähen sind Fasane bzw. deren Küken und Eier zudem willkommene Beute. Da weitere Faktoren vermutet werden, die für den signifikanten Rückgang von Fasanenbeständen verantwortlich sind, läuft derzeit je eine Studie zu diesem Thema bei der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung (Bonn) sowie dem Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung (Hannover). Das niedersächsische Forscherteam hat in zahlreichen Fasanen Antikörper gegen Infektionskrankheiten (z. B. Bronchitis) nachgewiesen. Ob zwischen diesen ersten Befunden und dem Rückgang von Fasanenpopulationen ein kausaler Zusammenhang besteht, ist zurzeit noch offen.
Der Fasan wird aus jagdlichen Gründen ausgesetzt und bildet vermutlich keine langfristig selbsttragende Population. Aussetzungen sind nach Ansicht des Naturschutzes nur im Rahmen eines wissenschaftlichen Programms zur Erhaltung einer ursprünglich heimischen Art in Übereinstimmung mit der ‚International Union for Conservation of Nature and Natural Resources‘ (IUCN) und nationalen Kriterien zulässig.
Nachdem im Jagdrecht der Abschuss von Fasanen im Aussetzungsjahr im jeweiligen Revier verboten wurde, sanken das Interesse und damit der Umfang der Fasanenaussetzung erheblich. Sicherlich ein weiterer Grund für den Rückgang der Bestände in NRW. Zukünftig ist mit einem weiteren Rückgang der Aussetzungen zu rechnen, da mit dem neuen Ökologischen Jagdgesetz NRWs jegliche Aussetzung einer Genehmigung bedarf.
NABU-Position zur Landesjagdgesetznovelle 2018
Der NABU vermutet, dass Fasane keine selbsttragende Population bilden und nur deswegen überleben, weil gezüchtete Vögel immer wieder ausgesetzt werden. Aussetzungen aus rein jagdlichen Zwecken - wie sie mit der jetzigen Novellierung erneut genehmigungsfrei zugelassen werden sollen - lehnt der NABU daher entschieden ab. Hinzu kommt, dass der Fasan in Deutschland ursprünglich nicht heimisch ist, ein Verschwinden der Art aus Naturschutzsicht also zu begrüßen wäre.
Grundsätzlich sollten lediglich jene Arten Eingang in den Katalog der jagdbaren Arten finden, die biologisch nachhaltig und in Übereinstimmung mit internationalen Abkommen genutzt werden, ohne dass Bestände für Zwecke der Jagd künstlich gefördert werden.
Kurzporträt
Verbreitung und Lebensraum
Ursprünglich stammt der Fasan aus Mittelasien, wurde aber möglicherweise schon von den Römern eingeführt und lebt auch aufgrund regelmäßiger Aussetzungen mittlerweile in ganz Mittel- und Westeuropa. Seinen Lebensraum hat der Hühnervogel vorwiegend in weiten Feldfluren gefunden, wo ihm Gehölze und Hecken ausreichend Deckung bieten. Er hält sich jedoch auch in angrenzenden lichten Wäldern und Schilfarealen auf. In urbanen Gebieten trifft man Fasane kaum an.
Der Fasan besiedelt meist Gebiete unter 150 Meter über Normalnull und meidet Mittelgebirgslagen ab 200 Meter über Normalnull fast vollständig. Einzelne Exemplare wurden schon in sonnenexponierten Höhenlagen von 350 Metern über NN beobachtet, sind jedoch Ausnahmen. Verbreitungsschwerpunkte in NRW sind die typischen Niederwildreviere der Westfälischen Bucht, des Niederrheins und der tieferen Lagen des Berglandes.
Die am weitesten in Deutschland verbreitete Unterart ist der Mongolische Ringfasan. Meistens sind die Tiere eine Kreuzung verschiedener Unterarten.
Beschreibung
Fasanenmännchen erreichen eine Größe von 75 bis 89 cm, Weibchen dagegen nur eine Größe von 53 bis 62 cm. Neben dem grünen Kopf mit der rot umrandeten Augenpartie, besitzt das Männchen ein markant rostbraun gefärbtes Gefieder. Darüber hinaus sind auch seine langen, schwarz gestreiften Schwanzfedern auffallend. Das Weibchen ist deutlich kleiner und schlicht gelbbraun gefärbt. Fasanenmännchen leben nicht monogam. Durch die Jagd kommen auf jeden Hahn fünf bis sechs Hennen. Um dieses Verhältnis zu gewährleisten und um die Fasanenbestände künstlich zu erhalten, wird in der Regel nur der Hahn bejagt.
Nahrung
Fasane leben vorrangig von pflanzlicher Nahrung. Die Bandbreite reicht dabei von Sämereien bis hin zu Eicheln und Beeren. Aber auch Rhizome und grüne Pflanzenteile verschmäht der Fasan nicht. Diese zerkleinert er mit Hilfe aufgenommener Steine in seinem muskulösen Magen. Vor allem die Jungtiere fressen in den ersten Lebenswochen kleine Wirbellose wie Regenwürmer, Nackt- oder Gehäuseschnecken und Insekten.
Quellen:
Grüneberg, C., Sudmann, S.R. et al. (2013): Die Brutvögel Nordrhein-Westfalens. NWO & LANUV (Hrsg.), LWL-Museum für Naturkunde, Münster.
Rote Liste der gefährdeten Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens, 6. Fassung Juni 2016
Naturschutz-Fachinformationssystem des LANUV: Geschützte Arten in NRW
Gedeon, K., Grüneberg, C. et al. (2014): Atlas Deutscher Brutvogelarten. Atlas of German Breeding Birds. Stiftung Vogelmonitoring Deutschland und Dachverband Deutscher Avifaunisten, Münster.
Rote Liste gefährdeter Tiere/Pflanzen/Pilze Deutschlands, 2009
Bauer/ Bezzel/ Fiedler (2005): Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas, 2. Auflage
EU-Vogelschutzrichtlinie 2009
Petrak, Michael: Ursachen zum Rückgang des Fasans - Stellungnahme der Forschungsstelle, in: Rheinisch-Westfälischer Jäger, Hrsg. Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen, 12/2013, S. 7.
Studie zu Rückgangsursachen der Fasanenbesätze
Stand: Januar 2019
NABU-Positionspapier zur Jagd
In seinem Positionspapier bekennt sich der NABU ausdrücklich zu einer naturverträglichen Jagd – vorausgesetzt, sie entspricht den Kriterien der Nachhaltigkeit und den ethischen Prinzipien. So muss das erlegte Tier zum Beispiel sinnvoll genutzt werden. Mehr →