Die Ringeltaube
Columba palumbus
Schutzstatus
International
Die Ringeltaube unterliegt wie alle europäischen Vogelarten dem allgemeinen Schutz der EU-Vogelschutzrichtlinie. Sie gehört allerdings zu den Arten des Anhang II/1, die in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gejagt werden dürfen. Dabei sind allerdings die Bestimmungen des Art. 7 (keine Bejagung während der Brutzeit) und Art. 8 (Verbot nicht selektiver Fangmethoden) einzuhalten.
National
Die Ringeltaube gehört nach § 2 Bundesjagdgesetz (BJagdG) wie alle Wildtauben (Columbidae) zu den jagdbaren Arten. Der NABU setzt sich aber seit vielen Jahren dafür ein, dass die Ringeltaube wie alle anderen Zugvogelarten aus dem Jagdrecht entlassen und in das Naturschutzrecht übernommen wird (NABU-Positionspapier zur Jagd).
Rote Liste BRD (2015): ungefährdet
Rote Liste NRW (2016): ungefährdet
Jagdrecht
Bundesjagdgesetz
Die Ringeltaube ist unter § 2 BJagdG gelistet, somit unterliegt sie dem Jagdrecht. Sie darf nach Bundesjagdzeiten-VO vom 01. November bis 20. Februar bejagt werden. Ringeltauben werden in der bundesweiten Jagdstrecke nicht gesondert aufgeführt und unter Wildtauben zusammengefasst.
Landesjagdgesetz
Mit Inkrafttreten des neuen Landesjagdgesetzes im Mai 2015 dürfen Ringeltauben weiterhin vom 01. November bis 20. Februar bejagt werden. Soweit die Schonzeit für Ringeltauben zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden von der oberen Jagdbehörde aufgehoben worden ist (§ 24 Abs. 2 LJG-NW), ist die Jagd auch in der Brutzeit zulässig (§ 22 Abs. 4 Satz 2 des Bundesjagdgesetz). In den letzten Jahren wurde ca. die Hälfte der Abschüsse in der Brutzeit getätigt, was u.a. das Verwaisen und Verhungern der Jungvögel zur Folge hat. Dies ist mit dem Tierschutzgesetz und einem ethisch verantwortlichen Umgang mit Tieren nicht vereinbar.
Jagdstrecke in NRW
2001/2002: 416.311 - davon Fallwild: 4.648 (Wildtauben insgesamt: 474.740)
2002/2003: 563.955 - davon Fallwild: 5.601 (Wildtauben insgesamt: 570.830)
2003/2004: 603.627 - davon Fallwild: 6.284 (Wildtauben insgesamt: 609.947)
2004/2005: 615.789 - davon Fallwild: 5.749 (Wildtauben insgesamt: 622.548)
2005/2006: 633.552 - davon Fallwild: 9.579 (Wildtauben insgesamt: 639.020)
2006/2007: 585.581 - davon Fallwild: 14.372 (Wildtauben insgesamt: 591.843)
2007/2008: 601.818 - davon Fallwild: 8.588 (Wildtauben insgesamt: 607.751)
2008/2009: 607.594 - davon Fallwild: 6.090 (Wildtauben insgesamt: 613.232)
2009/2010: 570.107 - davon Fallwild: 6.626 (Wildtauben insgesamt: 575.143)
2010/2011: 521.817 - davon Fallwild: 5.298 (Wildtauben insgesamt: 526.712)
2011/2012: 441.483 - davon Fallwild: 6.815 (Wildtauben insgesamt: 446.101)
2012/2013: 458.363 - davon Fallwild: 5.110 (Wildtauben insgesamt: 462.084)
2013/2014: 370.168 - davon Fallwild: 4.860 (Wildtauben insgesamt: 373.717)
2014/2015: 359.835 - davon Fallwild: 4.831 (Wildtauben insgesamt: 363.106)
2015/2016: 327.889 - davon Fallwild: 4.633
2016/2017: 359.835 - davon Fallwild: 4.542
2017/2018: 287.063 - davon Fallwild: 3.916
Bestand in NRW
Circa 475.000 bis 610.000 Reviere gibt es in NRW. Das sind knapp 25 Prozent des gesamtdeutschen Brutbestandes.
NABU-Position zur Landesjagdgesetznovelle 2018
Da der Großteil der Population entgegen Tierschutz und EU-Vogelschutzrichtlinie während der Brutzeit geschossen wird, verhungern zahlreiche Küken. Deshalb fordert der NABU, die Befugnis der unteren Jagdbehörde aufzuheben, das Jagen der Vögel innerhalb der Schonzeit unter bestimmten Voraussetzungen zu erlauben. Der NABU spricht sich überdies für die Streichung der Vogelart aus dem Jagdrecht aus.
Kurzporträt
Verbreitung und Lebensraum
Die Ringeltaube ist flächendeckend in Nordrhein-Westfalen verbreitet. Dabei weist das Ruhrgebiet die höchste Siedlungsdichte auf. Als ursprünglicher Waldvogel besiedelt die Taube Wälder aller Art, besonders Waldränder. Inzwischen findet sie sich aber auch in großer Zahl im städtischen Bereich. Hier ist sie in Lebensräumen mit hohen, alten Bäumen zu finden, wie Gärten, Parks, Friedhöfe und Alleen. Ihre Brutplätze wählen die Vögel sehr großzügig aus, denn sie nisten nicht nur in Bäumen, sondern auch in Fahrleitungsmasten und an bzw. in Gebäuden.
Beschreibung
Die Ringeltaube ist 40 bis 42 cm lang und damit deutlich größer als eine Straßentaube. Ihre Flügelspannweite beträgt 75 bis 80 cm und sie wird 325 bis 690 Gramm schwer. Die Geschlechter sehen gleich aus: Kopf und Rücken sind blaugrau, Schwanz- und Flügelspitzen dunkel. Die Brust ist etwas heller als grau-rosa. Die Iris der Vögel ist gelb. Deutlichstes Merkmal sind die weißen Halsflecken, die allerdings keinen Ring bilden. Der Nacken schillert grünlich. Im Flug erkennt man auf den Flügeln weiße Querbänder.
Nahrung
Ringeltauben ernähren sich überwiegend pflanzlich, beispielsweise von Samen, Knospen und Beeren. Städtische Populationen haben sich teilweise an Brot gewöhnt. Morgens und abends kann man sie in Schwärmen auf den Feldern, aber auch in kleinen Gruppen auf Grünflächen in Gärten und Parks bei der Nahrungssuche beobachten.
Quellen
Grüneberg, C., Sudmann, S.R. et al. (2013): Die Brutvögel Nordrhein-Westfalens. NWO & LANUV (Hrsg.), LWL-Museum für Naturkunde, Münster.
Rote Liste der gefährdeten Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens, 6. Fassung Juni 2016
Naturschutz-Fachinformationssystem des LANUV: Geschützte Arten in NRW
Gedeon, K., Grüneberg, C. et al. (2014): Atlas Deutscher Brutvogelarten. Atlas of German Breeding Birds. Stiftung Vogelmonitoring Deutschland und Dachverband Deutscher Avifaunisten, Münster.
Rote Liste gefährdeter Tiere/Pflanzen/Pilze Deutschlands, 2009
Bauer/ Bezzel/ Fiedler (2005): Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas, 2. Auflage
EU-Vogelschutzrichtlinie 2009
Stand: Januar 2019
NABU-Positionspapier zur Jagd
In seinem Positionspapier bekennt sich der NABU ausdrücklich zu einer naturverträglichen Jagd – vorausgesetzt, sie entspricht den Kriterien der Nachhaltigkeit und den ethischen Prinzipien. So muss das erlegte Tier zum Beispiel sinnvoll genutzt werden. Mehr →