Nordrhein-Westfalen.NABU.de Themen Jagd Weitere Säugetiere

Weitere Säugetiere

Extrem hohe Schalenwilddichten

Wildtierfütterung ist nicht im Sinne des Naturschutzes

Wildschwein Naturfoto Dezember

Zu den weiteren Säugtieren, die dem Jagdrecht unterliegen, gehören Tiere aus den Ordnungen der Paarhufer sowie der Nagetiere. Der NABU hält die Jagd auf diese Tiere für legitim, sofern sie sich auf eine nachhaltige Nutzung natürlich entstandener Populationen der Tiere beschränkt, die in ihrem Bestand nicht gefährdet sind. Dabei sollten die jagdlichen Tätigkeiten so störungsarm wie möglich durchgeführt werden. Es kann allerdings weder im Sinne des Naturschutzes noch der Jagd sein, dass unter dem Deckmantel der Hege, ausgiebige Kirrungen und Winterfütterungen betrieben werden und somit die Bestände von Rehen, Rothirschen und Wildschweinen künstlich hochgehalten werden. Diese Form von "Wildtiermanagement" dient lediglich jagdlichen Interessen und führt unter anderem zu einer enormen Belastung für die naturnahe Waldentwicklung.

Anerkennen muss man, dass im Rahmen des jagdlich orientierten Arten- und Biotopschutzes beispielsweise für den Feldhasen landesweit viele positive Maßnahmen durchgeführt werden und die Zusammenarbeit von Naturschutzgruppen und Jägern auf diesem Gebiet auch oftmals gut funktioniert.

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