Der Wisent
Bison bonasus
Schutzstatus
International
Laut Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) unterliegen Wisente strengem Schutz. Die Wildrindart ist sowohl in Anhang II als auch IV der Richtlinie aufgeführt. Unter Anhang II fallen „Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen“. Anhang IV listet seltene und schützenswerte Arten auf. Weil jene Arten akut gefährdet sind, dürfen ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten nicht beschädigt werden. Wisente sind grundsätzlich in ganz Europa geschützt, also über das Schutzgebietsnetz NATURA 2000 hinaus.
National
Nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) handelt es sich beim Wisent um eine streng geschützte Art.
RL BRD (2009): ausgestorben
RL NRW (2011): ausgestorben
Um wieder Tiere in freier Wildbahn anzusiedeln, wurden Wisente in der Siegen-Wittgensteiner „Wisent-Wildnis am Rothaarsteig“ schrittweise auf ihre Auswilderung vorbereitet. 2013 wurden dort erstmalig Wisente in die Natur entlassen.
Jagdrecht
Bundesjagdgesetz
Der Wisent gehört nach § 2 Bundesjagdgesetz (BJagdG) zu den jagdbaren Arten, ist jedoch nicht in der Bundesjagdzeitenverordnung (BJagdZ-VO) aufgeführt. Somit genießen Wisente ganzjährige Schonzeit.
Landesjagdgesetz
Mit Inkrafttreten des novellierten Landesjagdgesetzes im Mai 2018 wird der Wisent in Nordrhein-Westfalen nicht mehr als jagdbare Art gelistet. Die Tierart genießt eine ganzjährige Schonzeit.
Jagdstrecke
Es existiert keine entsprechende Statistik, weil Wisente in NRW nicht mehr als jagdbare Art gelistet werden.
Bestand in NRW
2013 wurde in NRW ein Aussetzungsprojekt gestartet. Eine achtköpfige Wisentgruppe wurde bei Bad Berleburg ausgesetzt. Zurzeit streifen im Rothaargebirge 17 Wisente durch die Natur, 11 davon sind bereits in der Natur geboren. Da die Tiere auf einem Areal von über 10.000 ha herumstreifen, bekommt man sie nur selten zu Gesicht. Deshalb können Besucher im Siegen-Wittgensteiner Besucherareal „Wisent-Wildnis am Rothaarsteig“ eine kleine Herde mit 6 Tieren in einem Gehege aus der Nähe erleben.
NABU-Position zur Landesjagdgesetznovelle 2018
Da die Population in NRW klein ist und erst einmal in der Natur „Fuß fassen“ muss, begrüßt der NABU, dass der Wisent aus dem Jagdrecht gestrichen wird.
Kurzporträt
Beschreibung
Der Wisent ist der letzte lebende Vertreter der Wildrinder in Europa und zudem das größte und schwerste Landsäugetier Europas überhaupt. Kennzeichnend für Wisente sind der hohe Widerrist (=Buckel), dichtes dunkelbraunes Fell mit rötlichem bis grauem Farbanteil, kräftige und nach innen gebogene Hörner sowie längere Behaarung an Kopf, Hals und Brust. Ausgewachsene Tiere haben eine Körperlänge von 215 bis 310 cm. Ausgewachsene Bullen sind mit 700 bis 1000 Kilogramm deutlich schwerer als Kühe, die nur 400 bis 500 Kilogramm wiegen.
Verbreitung und Lebensraum
Bis zum frühen Mittelalter waren Wisente in weiten Teilen Europas beheimatet, wurden dann jedoch ausgerottet. Seit den 1950er Jahren finden Wiederansiedlungen aus der Gehegezucht statt. Heutzutage leben ungefähr 4.000 Wisente in Russland, Weißrussland, Polen, Litauen, Rumänien, Slowakei, Ukraine und Deutschland. Im Urwald von Bialowieza (Nationalpark in Polen und Weißrussland) hat die größte freilebende Herde ihr Zuhause.
Nordrhein-Westfalen ist das einzige Bundesland Deutschlands, in dem eine freilebende Wisentgruppe existiert. 2013 wurde bei Bad Berleburg ein Aussetzungsprojekt gestartet, bei dem acht Wisente in die Freiheit entlassen wurden. Derzeit streifen im Rothaargebirge 17 Wisente durch die Natur. Ob Wisente sich weiterhin relativ frei entlang des Wanderweges Rothaarsteig bewegen können, ist fraglich. Zwei Waldeigentümer klagten vor dem Arnsberger Landgericht, weil sie die Schälschäden durch Wisente an Buchen gestoppt wissen wollen. Zahlungen aus dem Schadensausgleichsfonds reichten ihnen nicht aus. Das Landgericht entschied am 16. Oktober 2015: Der Verein des Auswilderungsprojektes muss „mit geeigneten Maßnahmen“ künftig sicherstellen, dass die Tiere auf den Waldflächen der beiden Bauern keine Schäden mehr anrichten. Worin diese Maßnahmen bestehen können, ist noch unklar. Zäune zu ziehen widerspricht dem Projektziel, die Tiere in die Freiheit zu entlassen. Die weitere Vorgehensweise muss noch festgelegt werden.
Nahrung
Diese Wildrindart ernährt sich von Kräutern, Gräsern, Moosen, Zweigen, Laub und Flechten. Im Herbst frisst sie auch Baumfrüchte und Baumrinde.
Quellen
Online-Atlas der Säugetiere Nordrhein-Westfalens, Landschaftsverband Westfalen-Lippe, 2019
Rote Liste der Säugetiere in NRW, LANUV, 2011
Internethandbuch Säugetiere, Bundesamt für Naturschutz, 2013
Positionspapier des Bundesamtes für Naturschutz zum Wisent, 2008
Wisent-Wildnis am Rothaarsteig
Fuhr, Eckhard (2015): Steht das Wisentprojekt vor dem Aus?. In: DIE WELT, 25.10.2015
Stand: Januar 2019
nabu-Positionspapier zur jagd
In seinem Positionspapier bekennt sich der NABU ausdrücklich zu einer naturverträglichen Jagd – vorausgesetzt, sie entspricht den Kriterien der Nachhaltigkeit und den ethischen Prinzipien. So muss das erlegte Tier zum Beispiel sinnvoll genutzt werden. Mehr →