NABU
  • Presse
  • Info
  • Newsletter
  • Shop
  • NABU-Netz
  • DE | EN
  • Wir über uns
      • NABU NRW-Jobbörse
        NABU NRW-Jobbörse

        Anstellungen und Praktika Mehr →

      • NABU NRW-Jahresbericht 2021
        Paradigmenwechsel im Gewässerschutz und in der Wasserwirtschaft gefordert

        Paradigmenwechsel im Gewässerschutz gefordert Mehr →

      • WIR ÜBER UNS
      • Organisation
      • Transparenz
      • Kooperationen
      • Infothek
      • Veranstaltungen
      • NAJU NRW
      • DER NABU NRW
      • Vorstand
      • Landesgeschäftstelle
      • NABU vor Ort
      • Fachgruppen
      • NABU-Einrichtungen
      • Stiftung Naturerbe NRW
  • Tiere & Pflanzen
      • Schwalben in NRW
        Gefährdung, Schutz und Hilfe

        Aktion Schwalbenfreundliches Haus Mehr →

      • Wanderfalkenschutz
        AG Wanderfalkenschutz veröffentlicht Bilanz 2022

        So viele Viererbruten wie noch nie Mehr →

      • Themen
      • Artenschutz in NRW
      • Vögel
      • Säugetiere
      • Amphibien & Reptilien
      • Insekten und Spinnen
      • Edelkrebs
      • Pflanzen
      • Aktionen & Projekte
      • Vogel des Jahres
      • Stunde der Gartenvögel
      • Wölfe in NRW
      • Wanderfalkenschutz
      • Gelbbauchunkenschutz
      • Mehr Platz für Falter
  • Natur & Landschaft
      • Natur erleben im Frühling
        Tipps und Wissenswertes rund um die Natur Frühling

        Natur erleben im Frühling Mehr →

      • Studie Insektensterben
        Jahrzehntelange Untersuchungen belegen massive Biomasseverluste in Schutzgebieten

        Untersuchungen belegen massive Biomasseverluste in Schutzgebieten Mehr →

      • Themen
      • Naturerleben
      • NABU-Einrichtungen
      • Naturschutz in NRW
      • Landwirtschaft
      • Jagd
      • Greifvogelverfolgung
      • Wald
      • Aktionen & Projekte
      • Das Große Torfmoor
      • Wiesenvögel NRW
      • Forschungsprojekt „BiCO2“
      • Lebendiger Rhein in NRW
      • Wassernetz NRW
      • Torffrei gärtnern
      • Netzwerk Streuobstwiesenschutz.NRW
  • Umwelt & Ressourcen
      • UN-Dekade-Projekte
        Ausgezeichnete Projekte des NABU NRW

        Ausgezeichnete Projekte des NABU NRW Mehr →

      • Windkraft
        NABU NRW veröffentlicht neue Windkraftposition

        Die Windkraftposition des NABU NRW Mehr →

      • Themen
      • Verantwortungsvolle Energiewende
      • Freiraumschutz und Rohstoffpolitik
      • Gesellschaft und Politik
      • Klimaschutz in NRW
      • Verkehr
      • Windkraft in NRW
      • Aktionen & Projekte
      • Rheinisches Revier
      • Kita-NaturbotschafterInnen
      • Niederrheinappell2019
      • Klimadiskurs
      • NRW-Nachhaltigkeitsstrategie
  • Spenden & Mitmachen
      • Jetzt aktiv werden!
        Als NABU-Mitglied aktiv werden für Mensch und Natur

        Mitglied werden beim NABU Mehr →

      • NABU-Veranstaltungen in NRW
        Tagungen, Seminare, Workshops zum Thema Mensch und Natur

        Ein guter Mix aus on- und offline-Angeboten Mehr →

      • Spenden
      • Spenden
      • Verschenken
      • Stiften
      • Testamente
      • Mitmachen
      • Mitglied werden!
      • Aktiv vor Ort
      • Freiwilligendienst
      • Klinglerpreis
  • Presse
  1. Natur & Landschaft
  2. Landnutzung
  3. Jagd
  4. Jagdbare Arten
  5. weitere Säugetiere
  • Weitere Säugetiere
  • Der Rothirsch
  • Das Reh
  • Der Sikahirsch
  • Der Damhirsch
  • Das Mufflon
  • Das Wildschwein
  • Der Feldhase
  • Das Wildkaninchen
  • Die Bisamratte
  • Die Nutria
Vorlesen

Die Bisamratte

Ondatra zibethicus

Der Bisam stammt ursprünglich aus Nordamerika. 1905 wurden bei Prag Bisams ausgesetzt. Sie bildeten den Grundstock der heutigen europäischen Population. Das am Wasser lebende Nagetier baut seine Wohnhöhlen in Uferböschungen, Deiche und Dämme und wird deshalb bekämpft.

Bisamratte - Foto: Rolf Jürgens

Bisamratte - Foto: Rolf Jürgens

Schutzstatus
International
Die Bisamratte unterliegt keinem internationalen Schutzstatus.

National
Die Bisamratte unterliegt keinem nationalen Schutzstatus.

Rote Liste BRD (2009): ungefährdet
Rote Liste NRW (2011): ungefährdet (Neozoon)

Jagdrecht
Bundesjagdgesetz
Die Bisamratte unterliegt nicht dem Jagdrecht.

Landesjagdgesetz
Mit Inkrafttreten des novellierten Landesjagdgesetzes im Mai 2015 zählt die Bisamratte weiterhin nicht zu den jagdbaren Arten. Dennoch werden mit Ausnahmegenehmigungen von Unteren Landschaftsbehörden jährlich tausende Tiere geschossen oder gefangen. Dazu bedarf es einer waffenrechtlichen Genehmigung. Ausführliche Informationen zur Bekämpfung von Bisam und Nutria finden sich im Gemeinsamen Erlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 15.10.2008 (PDF)

Jagdstrecke in NRW
2001/2002: 1.789 (davon Fallwild: 74)
2002/2003: 2.315 (davon Fallwild: 77)
2003/2004: 2.377 (davon Fallwild: 133)
2004/2005: 2.509 (davon Fallwild: 80)
2005/2006: 2.402 (davon Fallwild: 105)
2006/2007: 2.251 (davon Fallwild: 103)
2007/2008: 2.641 (davon Fallwild: 110)
2008/2009: 3.360 (davon Fallwild: 86)
2009/2010: 2.752 (davon Fallwild: 80)
2010/2011: 2.475 (davon Fallwild: 78)
2011/2012: 2.698 (davon Fallwild: 84)
2012/2013: 2.622 (davon Fallwild: 99)
2013/2014: 2.304 (davon Fallwild: 64)
2014/2015: 3.266 (davon Fallwild: 110)
2015/2016: 3.034 (davon Fallwild: 167)
2016/2017: 3.822 (davon Fallwild: 118)
2017/2018: 3.696 (davon Fallwild: 152)

Bestand in NRW
Bereits 1914 erreichte die Bisamratte Deutschland und 1960 wurden die ersten nordrhein-westfälischen Tiere an der Nethe im Kreis Höxter gemeldet. Bereits 1972 kam die Bisamratte in ganz NRW vor, wenn auch nicht an allen geeigneten Gewässern und in nur geringer Dichte. Durch die amtlich angeordneten Bekämpfungsmaßnahmen wurden in Westfalen bereits 1975 fast 41.000 Bisamratten gefangen bzw. erlegt, eine Zahl die in den folgenden Jahren nicht mehr erreicht wurde. In dem inzwischen voll etablierten Bestand der Art in NRW rechnet man mit einer Dichte von 0,5 – 5 Tieren pro Quadratkilometer (PELZ 1984, PIETSCH 1982, HOEVE & WIJLAARS 1992).

NABU-Position zur Bekämpfung von Bisam und Nutria
Generell setzt sich der NABU dafür ein, dass nur noch 11 Arten überhaupt gejagt werden dürfen. Neozoen, die aus wirtschaftlichen oder artenschutzrechtlichen Gründen lokal bekämpft werden, wie Bisamratte und Nutria, gehören nicht dazu. Die Bisamratte zählt zu den invasiven Neozoen. Die Art ist weitverbreitet und kann Lebensräume und die in Ihnen beheimateten Arten schädigen. Eine reguläre Bejagung würde aber weder die aktuelle Ausbreitung noch die bisher erreichte Populationsdichte verringern. Der NABU begrüßt deshalb, dass die Bisamratte dennoch nicht wie andere Neozoen in die Liste der jagdbaren Arten aufgenommen wurde und damit ein notwendiges Wildtiermanagement, dort wo es aus Artenschutzgründen notwendig erscheint, über Ausnahmegenehmigungen der Unteren Landschaftsbehörden gebietsspezifisch umgesetzt wird.
In diesem Zusammenhang begrüßt der NABU das Verbot von Totschlagfallen zwar als positive aber unzureichende Entwicklung im Landesjagdgesetz. Aus Tier- und Artenschutzgründen müssten alle Fallen, also auch Lebendfallen verboten werden. Offene Fallen wie Drahtgitterfallen bergen erhebliche Verletzungsgefahr für das gefangene Tier, etwa bei Befreiungsversuchen. Außerdem erhöhen sie die Wahrscheinlichkeit von Fehlfängen.

Kurzporträt
Verbreitung und Lebensraum
Die Bisamratte stammt ursprünglich aus Nordamerika. Die heutzutage in Mitteleuropa lebenden Vorkommen gehen zurück auf das Jahr 1905. Bei Prag wurden damals aus Kanada stammende Individuen ausgesetzt. Infolge weiterer geplanter oder zufälliger Ansiedlungen eroberte der Nager große Teile Eurasiens von der Bretagne bis zum Schwarzmeer. Später kamen vielerorts weitere, aus Zuchten entkommene Tiere hinzu.
Die Bisamratte lebt an stehenden sowie fließenden Gewässern. Ihre Lebensweise bezeichnet man daher als semiaquatisch. In Uferböschungen, Deichen und Dämmen baut sie ihre Wohnröhren und Tunnelsysteme und richtet so aus wasserbaulicher Sicht oft Schäden an, weshalb sie verfolgt wird. Im Winter errichtet sie aus Wasserpflanzen ihre kegelförmigen Wohnburgen, die einen Durchmesser von ein bis zwei Metern haben. Die Bisamratte ist ein Neozoon und wird vom Bundesamt für Naturschutz als invasive Art eingestuft.

Beschreibung
Der Nager aus der Gruppe der Wühlmäuse erreicht eine Körperlänge von 25 bis 35 Zentimetern und ein Gewicht von durchschnittlich 900 Gramm. Er hat oberseits dunkel- bis kastanienbraunes Fell, welches an den Seiten heller wird und am Bauch in einen weiß-grauen Farbton übergeht. Neben einem gedrungenen, kompakten Körperbau zählt sein beschuppter, seitlich abgeplatteter Schwanz zu den hervorstechenden Merkmalen. Die Bisamratte schwimmt und taucht ausgezeichnet.
Während der Fortpflanzungszeit von März bis September besetzen die Bisamratten ein etwa 3000 bis 5000 Quadratmeter großes Revier, das sie gegenüber Artgenossen verteidigen. Nach 30 Tagen Tragzeit bringt das Weibchen in einer so genannten Mutterburg bis zu neun, zunächst blinde und nackte Jungtiere zur Welt. Zehn bis 14 Tage nach der Geburt öffnen sie die Augen, nach etwa vier Wochen beginnen ihnen Deckhaare zu wachsen. Da Bisamratten innerhalb eines Jahres bis zu drei Würfe gebären und die Individuen des ersten Wurfs bereits in ihrem Geburtsjahr Nachfahren zeugen können, spricht man von einem hohen Reproduktionspotenzial.

Nahrung
Bisamratten ernähren sich meist rein vegetarisch von einer Vielzahl an Uferpflanzen. Sie bevorzugen Rohrkolben und Schilfrohr. In einigen nordrhein-westfälischen Schutzgebieten tragen sie damit zur Vernichtung von Wasserpflanzen und Röhrichtbeständen bei. Ab und zu fressen die Nager auch Muscheln, dann können sie bedrohte Großmuschelbestände gefährden.

Quellen
Online-Atlas der Säugetiere Nordrhein-Westfalens, Landschaftsverband Westfalen-Lippe, 2019
Neobiota-Portal NRW, LANUV, 2019
Neobiota-Portal, Bundesamt für Naturschutz, 2015
Rote Liste der Säugetiere in NRW, LANUV, 2011
Jagd - Rechtlicher Rahmen in Nordrhein-Westfalen, Umweltministerium NRW, 2019

Stand: Januar 2019


nabu-Positionspapier zur jagd

Rothirsch - Foto: Frank Derer
Jagd auf ein Dutzend Arten beschränken

In seinem Positionspapier bekennt sich der NABU ausdrücklich zu einer naturverträglichen Jagd – vorausgesetzt, sie entspricht den Kriterien der Nachhaltigkeit und den ethischen Prinzipien. So muss das erlegte Tier zum Beispiel sinnvoll genutzt werden. Mehr →



Adresse & Kontakt

NABU Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 7-9
40219 Düsseldorf

Fragen zu Natur und Umwelt?
Telefon 0211-15 92 51-0 | Fax - 15
INFO@NABU-NRW.de

Infothek & Service

Publikationen und Materialien
Klingler-Jugendpreis
Stiftung Naturerbe NRW
Shop

Datenschutz
Cookie-Einstellungen
Impressum

Top-Themen

Schmetterlingsporträts
Porträts jagdbare Arten NRW
Naturtipps
Schwalbenschutz
Windenergie
Naturerleben NRW
Wölfe in NRW
Tagfaltermonitoring

Spenden für die Natur

Bank für Sozialwirtschaft

IBAN: DE78 3702 0500 0001 1212 12
BIC-Code: BFSWDE33XXX
Direkt online spenden


  • Presse