Die Bisamratte
Ondatra zibethicus
Schutzstatus
International
Die Bisamratte unterliegt keinem internationalen Schutzstatus.
National
Die Bisamratte unterliegt keinem nationalen Schutzstatus.
Rote Liste BRD (2009): ungefährdet
Rote Liste NRW (2011): ungefährdet (Neozoon)
Jagdrecht
Bundesjagdgesetz
Die Bisamratte unterliegt nicht dem Jagdrecht.
Landesjagdgesetz
Mit Inkrafttreten des novellierten Landesjagdgesetzes im Mai 2015 zählt die Bisamratte weiterhin nicht zu den jagdbaren Arten. Dennoch werden mit Ausnahmegenehmigungen von Unteren Landschaftsbehörden jährlich tausende Tiere geschossen oder gefangen. Dazu bedarf es einer waffenrechtlichen Genehmigung. Ausführliche Informationen zur Bekämpfung von Bisam und Nutria finden sich im Gemeinsamen Erlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 15.10.2008 (PDF)
Jagdstrecke in NRW
2001/2002: 1.789 (davon Fallwild: 74)
2002/2003: 2.315 (davon Fallwild: 77)
2003/2004: 2.377 (davon Fallwild: 133)
2004/2005: 2.509 (davon Fallwild: 80)
2005/2006: 2.402 (davon Fallwild: 105)
2006/2007: 2.251 (davon Fallwild: 103)
2007/2008: 2.641 (davon Fallwild: 110)
2008/2009: 3.360 (davon Fallwild: 86)
2009/2010: 2.752 (davon Fallwild: 80)
2010/2011: 2.475 (davon Fallwild: 78)
2011/2012: 2.698 (davon Fallwild: 84)
2012/2013: 2.622 (davon Fallwild: 99)
2013/2014: 2.304 (davon Fallwild: 64)
2014/2015: 3.266 (davon Fallwild: 110)
2015/2016: 3.034 (davon Fallwild: 167)
2016/2017: 3.822 (davon Fallwild: 118)
2017/2018: 3.696 (davon Fallwild: 152)
Bestand in NRW
Bereits 1914 erreichte die Bisamratte Deutschland und 1960 wurden die ersten nordrhein-westfälischen Tiere an der Nethe im Kreis Höxter gemeldet. Bereits 1972 kam die Bisamratte in ganz NRW vor, wenn auch nicht an allen geeigneten Gewässern und in nur geringer Dichte. Durch die amtlich angeordneten Bekämpfungsmaßnahmen wurden in Westfalen bereits 1975 fast 41.000 Bisamratten gefangen bzw. erlegt, eine Zahl die in den folgenden Jahren nicht mehr erreicht wurde. In dem inzwischen voll etablierten Bestand der Art in NRW rechnet man mit einer Dichte von 0,5 – 5 Tieren pro Quadratkilometer (PELZ 1984, PIETSCH 1982, HOEVE & WIJLAARS 1992).
NABU-Position zur Bekämpfung von Bisam und Nutria
Als weit verbreitete und etablierte invasive Art zählt die Bisammratte zu den Arten, für die nach Art. 19 der Verordnung (EU) 1143/2014, Managementmaßnahmen zur Bekämpfung oder Eindämmung durchzuführen sind. Eine tierschutzgerechte Bekämpfung durch Lebendfallenfang mit anschließend rechtlich zulässiger Tötung ist aus Arten- und Biotopschutzsicht im Einzelfall mit dem Ziel der Eliminierung lokaler Nutriapopulationen sinnvoll, z. B. lokal zum Schutz besonders gefährdeter Großmuschelarten, Wasserpflanzen- und Röhricht Bestände, FFH-Lebensraumtypen und nach § 42 des Landesnaturschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen geschützter Biotope.
Die Fallen sind mit geeigneten Meldesystemen auszustatten, um zeitnah Fehlfänge zu befreien, unnötiges Leid der gefangenen Tiere zu verhindern und Störungen durch Fallenkontrollen in den Lebensräumen zu minimieren.
Die Jagd mit Schusswaffe ist kein geeignetes Mittel zur Eliminierung einer lokalen Population der Bisamratte, da keine nachweisbare Bestandsregulation durch diese Methode möglich ist und die Störung durch die Jagd mit Schusswaffe in den betroffenen Lebensräumen unverhältnismäßig hoch wäre.
Generell setzt sich der NABU dafür ein, dass nur noch 11 Arten überhaupt gejagt werden dürfen. Neozoen, die aus wirtschaftlichen oder artenschutzrechtlichen Gründen lokal bekämpft werden, wie Bisamratte und Nutria, gehören nicht dazu.
Kurzporträt
Verbreitung und Lebensraum
Die Bisamratte stammt ursprünglich aus Nordamerika. Die heutzutage in Mitteleuropa lebenden Vorkommen gehen zurück auf das Jahr 1905. Bei Prag wurden damals aus Kanada stammende Individuen ausgesetzt. Infolge weiterer geplanter oder zufälliger Ansiedlungen eroberte der Nager große Teile Eurasiens von der Bretagne bis zum Schwarzmeer. Später kamen vielerorts weitere, aus Zuchten entkommene Tiere hinzu.
Die Bisamratte lebt an stehenden sowie fließenden Gewässern. Ihre Lebensweise bezeichnet man daher als semiaquatisch. In Uferböschungen, Deichen und Dämmen baut sie ihre Wohnröhren und Tunnelsysteme und richtet so aus wasserbaulicher Sicht oft Schäden an, weshalb sie verfolgt wird. Im Winter errichtet sie aus Wasserpflanzen ihre kegelförmigen Wohnburgen, die einen Durchmesser von ein bis zwei Metern haben. Die Bisamratte ist ein Neozoon und wird vom Bundesamt für Naturschutz als invasive Art eingestuft.
Beschreibung
Der Nager aus der Gruppe der Wühlmäuse erreicht eine Körperlänge von 25 bis 35 Zentimetern und ein Gewicht von durchschnittlich 900 Gramm. Er hat oberseits dunkel- bis kastanienbraunes Fell, welches an den Seiten heller wird und am Bauch in einen weiß-grauen Farbton übergeht. Neben einem gedrungenen, kompakten Körperbau zählt sein beschuppter, seitlich abgeplatteter Schwanz zu den hervorstechenden Merkmalen. Die Bisamratte schwimmt und taucht ausgezeichnet.
Während der Fortpflanzungszeit von März bis September besetzen die Bisamratten ein etwa 3000 bis 5000 Quadratmeter großes Revier, das sie gegenüber Artgenossen verteidigen. Nach 30 Tagen Tragzeit bringt das Weibchen in einer so genannten Mutterburg bis zu neun, zunächst blinde und nackte Jungtiere zur Welt. Zehn bis 14 Tage nach der Geburt öffnen sie die Augen, nach etwa vier Wochen beginnen ihnen Deckhaare zu wachsen. Da Bisamratten innerhalb eines Jahres bis zu drei Würfe gebären und die Individuen des ersten Wurfs bereits in ihrem Geburtsjahr Nachfahren zeugen können, spricht man von einem hohen Reproduktionspotenzial.
Nahrung
Bisamratten ernähren sich meist rein vegetarisch von einer Vielzahl an Uferpflanzen. Sie bevorzugen Rohrkolben und Schilfrohr. In einigen nordrhein-westfälischen Schutzgebieten tragen sie damit zur Vernichtung von Wasserpflanzen und Röhrichtbeständen bei. Ab und zu fressen die Nager auch Muscheln, dann können sie bedrohte Großmuschelbestände gefährden.
Quellen
Online-Atlas der Säugetiere Nordrhein-Westfalens, Landschaftsverband Westfalen-Lippe, 2019
Neobiota-Portal NRW, LANUV, 2019
Neobiota-Portal, Bundesamt für Naturschutz, 2015
Rote Liste der Säugetiere in NRW, LANUV, 2011
Jagd - Rechtlicher Rahmen in Nordrhein-Westfalen, Umweltministerium NRW, 2019
Stand: Januar 2019
nabu-Positionspapier zur jagd
In seinem Positionspapier bekennt sich der NABU ausdrücklich zu einer naturverträglichen Jagd – vorausgesetzt, sie entspricht den Kriterien der Nachhaltigkeit und den ethischen Prinzipien. So muss das erlegte Tier zum Beispiel sinnvoll genutzt werden. Mehr →