Der Damhirsch
Cervus dama
Schutzstatus
International
Der Damhirsch ist in Anhang III der Berner Konvention von 1979 aufgeführt und hat somit den Status einer geschützten Art, die in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet nur in einem Umfang bejagt werden darf, der ihren Bestand nicht gefährdet. In Deutschland ist die Art jedoch nicht heimisch. Sie wurde für jagdliche Zwecke eingeführt und ausgesetzt.
National
Rote Liste BRD (2009): nicht gefährdet
Rote Liste NRW (2011): nicht bewertet, da es sich um eine 'nach staatlichen Vorgaben bewirtschaftete Art' handelt
Jagdrecht
Bundesjagdgesetz
Gemäß § 2 Bundesjagdgesetz (BJagdG) gehört der Damhirsch zu den jagdbaren Arten und hat geschlechter- sowie altersspezifische Jagdzeiten.
Kälber: 01. September bis 28. Februar
Schmalspießer: 01. Juli bis 28. Februar
Schmaltiere: 01. Juli bis 31. Januar
Hirsche und Alttiere: 01. September bis 31. Januar
Landesjagdgesetz
Mit Inkrafttreten des novellierten Landesjagdgesetzes (LJG) im Mai 2015 unterliegt der Damhirsch weiterhin dem Jagdrecht. Die geschlechter- und altersspezifischen Jagdzeiten lauten wie folgt:
Kälber: 01. September bis 31. Januar
Schmalspießer: 01. Mai bis 31. Mai
Schmaltiere: 01. Mai bis 31. Mai
Hirsche und Alttiere: 01. September bis 15. Januar
Jagdstrecke in NRW
2001/2002: 2.235 (davon Fallwild: 235)
2002/2003: 2.237 (davon Fallwild: 219)
2003/2004: 2.533 (davon Fallwild: 245)
2004/2005: 2.548 (davon Fallwild: 260)
2005/2006: 2.757 (davon Fallwild: 281)
2006/2007: 2.960 (davon Fallwild: 284)
2007/2008: 3.048 (davon Fallwild: 283)
2008/2009: 3.763 (davon Fallwild: 347)
2009/2010: 4.364 (davon Fallwild: 346)
2010/2011: 4.176 (davon Fallwild: 370)
2011/2012: 4.157 (davon Fallwild: 306)
2012/2013: 4.712 (davon Fallwild: 340)
2013/2014: 4.853 (davon Fallwild: 369)
2014/2015: 4.034 (davon Fallwild: 345)
2015/2016: 4.556 (davon Fallwild: 362)
2016/2017: 4.582 (davon Fallwild: 341)
2017/2018: 4.731 (davon Fallwild: 420)
Bestand in NRW
Der genaue Bestand kann nur schwer abgeschätzt werden. Allein in Westfalen vermutet man rund 2.000 Tiere, von denen jedes Jahr ca. 600 geschossen werden. Landesweit bestehen 22 gesetzlich festgeschriebene Damhirsch-Verbreitungsgebiete.
NABU-Position zur Landesjagdgesetznovelle 2018
Für den NABU ist nur die Jagd auf insgesamt 11 Tierarten, unter denen auch der Damhirsch ist, vertretbar. Allerdings muss gewährleistet sein, dass die erlegten Tiere sinnvoll verwendet, die bejagten Arten nicht gefährdet und andere Arten oder ihr Lebensraum nicht beeinträchtigt werden. Zudem ist die Jagd so störungsarm wie möglich durchzuführen. Um dies zu erreichen müssten die Jagdzeiten weiter deutlich gekürzt werden. Außerdem spricht sich der NABU für eine harmonisierte (=Tierart übergreifende) Jagdsaison nur von September bis einschließlich Dezember aus. Der NABU begrüßt ausdrücklich das nach § 19 des novellierten Landesjagdgesetzes nun bestehende Verbot, im Umkreis von 300 m um Wildunterführungen und Grünbrücken die Jagd auszuüben oder Jagdeinrichtungen zu errichten.
Für gebietsfremde (allochthone) Arten wie Damhirsch und Sikahirsch ist die Festlegung von Verbreitungsgebieten zudem aus Naturschutzsicht wünschenswert. Gebietsfremde Arten können die Artenvielfalt eines Lebensraums stören, indem sie sich wie der Sikahirsch mit dem in NRW heimischen Rothirsch genetisch vermischen, heimische Arten verdrängen oder zumindest zu diesen in Konkurrenz stehen.
Kurzporträt
Verbreitung und Lebensraum
Ursprünglich stammt der Damhirsch aus Vorderasien und dem östlichen Mittelmeerraum. Infolge der letzten Eiszeit starb der Damhirsch in Europa aus. Im Mittelalter wurde er schließlich in Mitteleuropa und Großbritannien aus jagdlichen Gründen wieder angesiedelt. Heutzutage trifft man Damhirsche sogar auf Norderney und in Teilen Südschwedens an. Als Lebensraum bevorzugt Damwild eine an Laub- und Mischwälder mit Deckungsmöglichkeiten, sowie an Grün- und Ackerland reiche Kulturlandschaft. In Nordrhein-Westfalen leben Damhirsche in 22 festgelegten Verbreitungsgebieten, die abgesehen vom Niederrhein und der Eifel über das ganze Land verteilt sind.
Beschreibung
Der Damhirsch sticht hervor durch das Schaufelgeweih der männlichen Tiere und sein geflecktes Fell, was er allerdings nur im Sommer trägt. Beide Geschlechter verfügen zudem über einen langen Schweif mit schwarzem Streif. Es kommen Färbungsvarianten von weiß über braun bis schwarz vor.
Mit einer Schulterhöhe von bis zu 100 cm und einem Gewicht von 45 kg (Weibchen) bis 120 kg (Männchen) ist der Damhirsch zwar kleiner als sein "großer Bruder", der Rothirsch, ähnelt ihm allerdings im Verhalten sehr. Er ist genauso flink und gewandt, allerdings nicht so scheu.
Während der Paarungszeit von Oktober bis November tragen die Hirsche einen Konkurrenzkampf um die Weibchen aus. Dabei sind die Brunftlaute des Damhirschs weniger laut als die des Rothirschs, ertönen dafür innerhalb von 24 Stunden aber 25.000-30.000 Mal. Ende Juni bis Anfang Juli erblicken die Jungtiere das Licht der Welt. Damhirsche können bis zu 25 Jahre alt werden.
Nahrung
Der Damhirsch ernährt sich ausschließlich pflanzlich, vorzugsweise von Laub sowie Gras. Anders als das Rotwild schält er nur gelegentlich Rinde und Triebe der Bäume ab, was auf die durch die lange Jagdzeit verursachten Störungen und damit das Zurückdrängen der Tiere von den Freiflächen in den Wald zurückzuführen ist.
Quellen
Online-Atlas der Säugetiere Nordrhein-Westfalens, Landschaftsverband Westfalen-Lippe, 2019
Rote Liste der Säugetiere in NRW, LANUV, 2011
Jagd - Rechtlicher Rahmen in Nordrhein-Westfalen, Umweltministerium NRW, 2019
Tiersteckbriefe, Deutscher Jagdverband, 2019
Stand: Januar 2019
nabu-Positionspapier zur jagd
In seinem Positionspapier bekennt sich der NABU ausdrücklich zu einer naturverträglichen Jagd – vorausgesetzt, sie entspricht den Kriterien der Nachhaltigkeit und den ethischen Prinzipien. So muss das erlegte Tier zum Beispiel sinnvoll genutzt werden. Mehr →