Der Rothirsch
Cervus elaphus
Schutzstatus
International
Der Rothirsch unterliegt dem Schutzstatus des Anhang III der Berner Konvention von 1979. Anhang III beinhaltet die geschützten Tierarten, die nur in einem Umfang bejagt oder genutzt werden dürfen, der ihren Bestand nicht gefährdet.
National
Rote Liste BRD (2009): ungefährdet
Rote Liste NRW (2011): nicht bewertet, da es sich um eine 'nach staatlichen Vorgaben bewirtschaftete Art' handelt
Jagdrecht
Bundesjagdgesetz
Der Rothirsch ist im Bundesjagdgesetz aufgeführt und darf je nach Geschlecht und Alter zu unterschiedlichen Zeiten bejagt werden:
Kälber: vom 01. August bis 28. Februar
Schmalspießer: vom 01. Juni bis 28. Februar
Schmaltiere: vom 01. Juni bis 31. Januar
Hirsche und Alttiere: vom 01. August bis 31. Januar
Landesjagdgesetz
Der Rothirsch darf je nach Geschlecht und Alter zu unterschiedlichen Zeiten bejagt werden:
Kälber: vom 01. August bis 31. Januar
Schmalspießer: vom 01. Mai bis 31. Mai
Schmaltiere: vom 01. Mai bis 31. Mai
Hirsche und Alttiere: vom 01. August bis 15. Januar
Jagdstrecke in NRW
2001/2002: 2.870 (davon Fallwild: 132)
2002/2003: 3.247 (davon Fallwild: 169)
2003/2004: 3.481 (davon Fallwild: 157)
2004/2005: 3.596 (davon Fallwild: 186)
2005/2006: 4.003 (davon Fallwild: 179)
2006/2007: 3.715 (davon Fallwild: 188)
2007/2008: 3.965 (davon Fallwild: 181)
2008/2009: 4.334 (davon Fallwild: 224)
2009/2010: 4.331 (davon Fallwild: 215)
2010/2011: 4.503 (davon Fallwild: 216)
2011/2012: 4.985 (davon Fallwild: 240)
2012/2013: 5.315 (davon Fallwild: 225)
2013/2014: 5.376 (davon Fallwild: 300)
2014/2015: 5.373 (davon Fallwild: 275)
2015/2016: 5.835 (davon Fallwild: 255)
2016/2017: 6.224 (davon Fallwild: 309)
Bestand in NRW
Nach einer vom Land Nordrhein-Westfalen 1994 verabschiedeten Verordnung über Bewirtschaftungsbezirke als Beitrag zur Bestandsregulierung und zur Vermeidung einer flächendeckenden Besiedlung, die von Forstseite nicht gewünscht wird, gibt es in NRW folgende zehn abgegrenzte Rotwildgebiete: Nordeifel, Königsforst-Wahner Heide, Nutscheid, Ebbegebirge, Siegerland-Wittgenstein-Hochsauerland, Arnsberger Wald Brilon-Büren, Eggegebirge-Teutoburger Wald-Senne, Minden, Dämmerwald-Herrlichkeit Lembeck und Reichswald Kleve. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) schätzt den landesweiten Rotwild-Bestand im Frühjahr 2015 auf ca. 12.000 Tiere.
Verdichtete Infrastruktur und intensive Landwirtschaft gefährden den Rothirschbestand jedoch zunehmend. Derzeit gibt es nur vier Grünbrücken in NRW, um der Wildtierart den gefahrlosen Zugang zu mehreren Lebensräumen zu ermöglichen.
NABU-Position zur Landesjagdgesetznovelle 2014
Für den NABU ist nur die Jagd auf insgesamt 12 Tierarten, unter denen auch der Damhirsch ist, vertretbar. Allerdings muss gewährleistet sein, dass die erlegten Tiere sinnvoll verwendet, die bejagten Arten nicht gefährdet und andere Arten oder ihr Lebensraum nicht beeinträchtigt werden. Zudem ist die Jagd so störungsarm wie möglich durchzuführen. Um dies zu erreichen müssten die Jagdzeiten weiter deutlich verkürzt werden. Außerdem spricht sich der NABU für eine harmonisierte (=Tierart übergreifende) Jagdsaison nur von September bis einschließlich Dezember aus.
Der NABU begrüßt ausdrücklich das nach § 19 des novellierten Landesjagdgesetzes nun bestehende Verbot, im Umkreis von 300 m um Wildunterführungen und Grünbrücken die Jagd auszuüben oder Jagdeinrichtungen zu errichten.
Deutliche Kritik übt der NABU an den nach wie vor festgesetzten Verbreitungsgebieten für den Rothirsch in NRW. Die Festsetzung von Gebieten, in denen autochthone Arten leben dürfen, und solchen, die von diesen Arten freizuhalten sind, widerspreche jedem Naturschutzgrundsatz. Das natürliche Verbreitungsgebiet jeder Art, auch des Rothirsches, ist zu respektieren. So lange eine autochthone Art ihr potentielles Verbreitungsgebiet nicht besiedelt hat, ist eine Besiedlung zu fördern. Es ist widersinnig, gerade für Rothirsche Wanderungshemmnisse kostenintensiv durch Grünbrücken zu beseitigen und auf der anderen Seite per Gesetz festzulegen, wo diese Art nicht vorkommen darf. Einzelne Bundesländer haben die Begrenzung der Verbreitung auf so genannte Rothirschbewirtschaftungsgebiete bereits abgeschafft.
Kurzporträt
Verbreitung und Lebensraum
Das natürliche Rothirsch-Verbreitungsgebiet umfasst mehrere Kontinente. In Europa und weiten Teilen Asiens und Nordafrikas sowie auf dem gesamten nordamerikanischen Kontinent ist er zuhause. Ursprünglich lebte der Rothirsch in lichten Wäldern und weiten, offenen Landschaften.
In Deutschland gibt es heute 142 behördlich festgelegte Rotwildbezirke, meist in den Wäldern der Mittel- und Hochgebirge sowie der norddeutschen Tiefebene. In NRW lebt der Rothirsch in den o.g. zehn Rotwildgebieten. Ursprünglich waren Rothirsche tagaktiv, heute sind sie allerdings aufgrund von häufigen Störungen verursacht durch die langen Jagdzeiten und weitere Freizeitaktivitäten des Menschen nachtaktiv.
Beschreibung
Rothirsche erreichen eine Schulterhöhe von bis zu 130 cm und sind damit nach dem Wisent die größte Wildtierart in NRW. Hirsche können bis zu 250 kg wiegen, Hirschkühe sind um ein Drittel kleiner als ihre männlichen Artgenossen und somit deutlich leichter. Ausgewachsene Hirsche tragen im Gegensatz zu Hirschkühen und Kälbern ein Geweih, welches sie im Februar/März abwerfen. Bis zur nächsten Brunftzeit ist es dann wieder nachgewachsen.
Die Bezeichnung ‚Rothirsch‘ leitet sich von der im Sommer rotbraunen Fellfarbe ab. Im Winter wechselt sie zu graubraun. Hirsche tragen zu Beginn der Brunft (Paarungszeit) im September eine sogenannte Brunftmähne, die sie allerdings beim Haarwechsel im Frühjahr wieder verlieren.
Kälber und ihre Mütter verständigen sich über leise Lockrufe, Hirsche und weibliche Alttiere geben außerdem bei Gefahr oder Beunruhigung einen bellartigen Laut von sich. Während der Paarungszeit röhren die männlichen Hirsch intensiv.
Rothirsche leben geschlechtergetrennt in Rudeln. Nur zur Brunft kommen die männlichen Hirsche zur Gruppe der Hirschkühe. Normalerweise gebärt eine Hirschkuh nur ein Junges. Hirsche werden bis zu 18 Jahre alt.
Nahrung
Rothirsche sind reine Pflanzenfresser (Herbivoren) und ernähren sich insbesondere von Gräsern, aber auch Kräutern, Knospen, Eicheln und Ackerfrüchten (z. B. Kartoffeln und Rüben). Da die Wildtierart zusehends in Wälder vertrieben wird, frisst sie heutzutage oft Baumrinde und Blatttriebe.
Quellen
Online-Atlas der Säugetiere Nordrhein-Westfalens, Landschaftsverband Westfalen-Lippe, 2015
Rote Liste der Säugetiere in NRW, LANUV, 2011
Natur-Lexikon.com
Jagd - Rechtlicher Rahmen in NRW, Umweltministerium NRW, 2015
Steckbrief Rothirsch
Stand: Dezember 2017
nabu-Positionspapier zur jagd
In seinem Positionspapier bekennt sich der NABU ausdrücklich zu einer naturverträglichen Jagd – vorausgesetzt, sie entspricht den Kriterien der Nachhaltigkeit und den ethischen Prinzipien. So muss das erlegte Tier zum Beispiel sinnvoll genutzt werden. Mehr →