Das Mufflon
Ovis orientalis
Schutzstatus
International
Das Mufflon ist in Anhang III der Berner Konvention von 1979 aufgeführt und somit eine geschützte Art. Sie darf nur in einem Umfang bejagt werden, der ihren Bestand nicht gefährdet.
National
Rote Liste BRD (2009): ungefährdet
Rote Liste NRW (2011): nicht bewertet, weil das Mufflon zu den Neozoen zählt
Jagdrecht
Bundesjagdgesetz
Gemäß Bundesjagdgesetz § 2 gehört das Mufflon zu den jagdbaren Arten und darf vom 01. August bis zum 31. Januar bejagt werden.
Landesjagdgesetz
Mit Inkrafttreten des novellierten Landesjagdgesetzes im Mai 2015 unterliegen Mufflons weiterhin dem Jagdrecht und dürfen gemäß § 1 der Landesjagdzeitenverordnung vom 01. August bis zum 15. Januar bejagt werden.
Jagdstrecke NRW
2001/2002: 378 (davon Fallwild: 32)
2002/2003: 511 (davon Fallwild: 42)
2003/2004: 417 (davon Fallwild: 33)
2004/2005: 432 (davon Fallwild: 40)
2005/2006: 526 (davon Fallwild: 35)
2006/2007: 543 (davon Fallwild: 26)
2007/2008: 626 (davon Fallwild: 76)
2008/2009: 677 (davon Fallwild: 50)
2009/2010: 656 (davon Fallwild: 28)
2010/2011: 683 (davon Fallwild: 53)
2011/2012: 788 (davon Fallwild: 49)
2012/2013: 933 (davon Fallwild: 29)
2013/2014: 975 (davon Fallwild: 53)
2014/2015: 1.011 (davon Fallwild: 46)
2015/2016: 1.075 (davon Fallwild: 64)
2016/2017: 1.216 (davon Fallwild: 78)
2017/2018: 1.117 (davon Fallwild: 47)
Bestand in NRW
Deutschlandweit wird die Population des Mufflons auf ca. 8000 Tiere geschätzt. In NRW gibt es 26 Bestände, die häufig nur wenige Dutzend Tiere umfassen.
NABU-Position zur Landesjagdgesetznovelle 2018
Grundsätzlich befürwortet der NABU, dass nur jene Arten in den Katalog der jagdbaren Arten Eingang finden, die sinnvoll und in Übereinstimmung mit internationalen Abkommen genutzt werden und deren biologisch nachhaltige Nutzung als gesichert anzusehen ist. Alle anderen Arten sind aus dem Jagdrecht zu streichen und in das Naturschutzrecht zu überführen.
Im Fall des Mufflons fordert der NABU aus Natur- und Tierschutzgründen diese nichtheimische Art komplett abzuschießen, weil die Individuen, optimal an ein Leben auf felsigen Inseln angepasst, infolge der hier vorherrschenden weichen Böden Hufleiden entwickeln. Ihre Hufe wachsen oft extrem lang und bereiten erhebliche Schmerzen. Zudem verstärken sie den Druck auf den natürlichen Aufwuchs im Wald. Mufflons schädigen darüber hinaus seltene Biotope wie Felsköpfe.
Kurzporträt
Verbreitung und Lebensraum
Seinen Ursprung hat das Mufflon – auch Europäisches Wildschaf genannt – auf den Mittelmeerinseln Sardinien, Korsika und Zypern, die sich allesamt durch felsiges Gebirge und trockenes Klima auszeichnen. Inzwischen sind die dortigen Vorkommen jedoch stark geschrumpft. Schon im 19. Jahrhundert war das Mufflon gefährdet und wurde aus jagdlichen Gründen in verschiedenen Gebieten ausgesetzt und angesiedelt. So auch um 1900 in Deutschland. Mufflons besiedeln meist dichte Waldgebiete in einer Höhenlage von ca. 500 Metern wie beispielsweise den Nationalpark Eifel.
Beschreibung
Das Mufflon hat eine Körperhöhe – je nach Geschlecht – von 65 bis 90 cm, das Körpergewicht variiert dementsprechend von 35 bis 50 kg. Das auffallendste Merkmal von Widdern (männlichen Mufflons) sind ihre kreisförmigen, kräftigen Hörner. Diese Hörner wachsen ein Leben lang. Weibliche Mufflons verfügen hingegen nur über kurze schmale Hörner oder sind hornlos. Ihr Fell ist braun und das Fell der Widder weist einen weißen Bereich auf dem Rücken auf, den sogenannten "Sattel". Nicht eindeutig geklärt ist, ob das Mufflon als Wildschaf Vorfahr des Hausschafs oder ein verwilderter Nachkomme sehr ursprünglicher Hausschafe ist.
Nahrung
Als reine Pflanzenfresser ernähren sich Mufflons von Gräsern, Kräutern, Laub, Eicheln, Rinde, Sträuchern und Knospen.
Quellen
Online-Atlas der Säugetiere Nordrhein-Westfalens, Landschaftsverband Westfalen-Lippe, 2019
Rote Liste der Säugetiere in NRW, LANUV, 2011
Natur-Lexikon.com
Jagd - Rechtlicher Rahmen in Nordrhein-Westfalen, Umweltministerium NRW, 2019
Stand: Januar 2019
nabu-Positionspapier zur jagd
In seinem Positionspapier bekennt sich der NABU ausdrücklich zu einer naturverträglichen Jagd – vorausgesetzt, sie entspricht den Kriterien der Nachhaltigkeit und den ethischen Prinzipien. So muss das erlegte Tier zum Beispiel sinnvoll genutzt werden. Mehr →