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Vorlesen

Der Sikahirsch

Cervus nippon

Mit einer Schulterhöhe von 75 bis 110 cm und einem Gewicht von bis zu 80 kg ist der Sikahirsch etwa so groß wie der Damhirsch. Er ähnelt diesem auch hinsichtlich der Fellfärbung, braunes Fell mit im Sommer weißen Flecken auf dem Rücken.

Sikahirschkuh - Foto: blickwinkel/R.Linke

Sikahirschkuh - Foto: blickwinkel/R.Linke

Schutzstatus
International
Der Sikahirsch ist in Anhang III der Berner Konvention von 1979 aufgeführt und hat somit den Status einer geschützten Art, die in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet nur in einem Umfang bejagt werden darf, der ihren Bestand nicht gefährdet. In Deutschland ist die Art jedoch nicht heimisch. Sie wurde für jagdliche Zwecke eingeführt und ausgesetzt.

National
Rote Liste BRD (2009): nicht gefährdet (Neozoon)
Rote Liste NRW (2011): nicht bewertet, da es sich um eine ´nach staatlichen Vorgaben bewirtschaftete Art´ handelt

Jagdrecht
Bundesjagdgesetz
Gemäß § 2 Bundesjagdgesetz (BJagdG) gehört der Sikahirsch zu den jagdbaren Arten und hat geschlechter- sowie altersspezifische Jagdzeiten.
Kälber: 01. September bis 28. Februar
Schmalspießer: 01. Juli bis 28. Februar
Schmaltiere: 01. Juli bis 31. Januar
Hirsche und Alttiere: 01. September bis 31. Januar

Landesjagdgesetz
Mit Inkrafttreten des novellierten Landesjagdgesetzes (LJG) im Mai 2015 unterliegt der Sikahirsch weiterhin dem Jagdrecht und darf grundsätzlich vom 01. September bis zum 15. Januar bejagt werden. Hiervon abweichend ist die Jagd auf Schmaltiere und -spießer nur vom 01. bis zum 31. Mai zulässig.

Jagstrecke NRW
2001/2002: 579 (davon Fallwild: 9)
2002/2003: 402 (davon Fallwild: 10)
2003/2004: 602 (davon Fallwild: 8)
2004/2005: 691 (davon Fallwild: 10)
2005/2006: 699 (davon Fallwild: 17)
2006/2007: 479 (davon Fallwild: 16)
2007/2008: 599 (davon Fallwild: 10)
2008/2009: 564 (davon Fallwild: 14)
2009/2010: 511 (davon Fallwild: 25)
2010/2011: 555 (davon Fallwild: 18)
2011/2012: 554 (davon Fallwild: 14)
2012/2013: 706 (davon Fallwild: 31)
2013/2014: 658 (davon Fallwild: 18)
2014/2015: 807 (davon Fallwild: 21)
2015/2016: 1.066 (davon Fallwild: 16)
2016/2017: 1.324 (davon Fallwild: 31)
2017/2018: 1.641 (davon Fallwild: 47)

Bestand in NRW
Die ersten Sikahirsche wurden im Jahr 1893 als Parkwild nach Deutschland gebracht. Immer wieder wurden und werden Tiere aus jagdlichen Gründen gezielt angesiedelt. Daraus haben sich die heutigen Bestände entwickelt. In NRW wurden zwei Verbreitungsgebiete für das Sikawild festgelegt: eines im Arnsberger Wald, das zweite bei Beverungen (Kreis Höxter).

NABU-Position zur Landesjagdgesetznovelle 2018
Für den NABU ist nur die Jagd auf insgesamt 11 Tierarten, unter denen auch der Sikahirsch ist, vertretbar. Allerdings muss gewährleistet sein, dass die erlegten Tiere sinnvoll verwendet, die bejagten Arten nicht gefährdet und andere Arten oder ihr Lebensraum nicht beeinträchtigt werden. Zudem ist die Jagd so störungsarm wie möglich durchzuführen. Um dies zu erreichen müssten die Jagdzeiten weiter deutlich gekürzt werden. Außerdem spricht sich der NABU für eine harmonisierte (=Tierart übergreifende) Jagdsaison nur von September bis einschließlich Dezember aus. Der NABU begrüßt ausdrücklich das nach § 19 des novellierten Landesjagdgesetzes nun bestehende Verbot, im Umkreis von 300 m um Wildunterführungen und Grünbrücken die Jagd auszuüben oder Jagdeinrichtungen zu errichten.

Für gebietsfremde (allochthone) Arten wie Sikahirsch und Damhirsch ist die Festlegung von Verbreitungsgebieten zudem aus Naturschutzsicht wünschenswert. Gebietsfremde Arten können die Artenvielfalt eines Lebensraums stören, indem sie sich wie der Sikahirsch mit dem in NRW heimischen Rothirsch genetisch vermischen, heimische Arten verdrängen oder zumindest zu diesen in Konkurrenz stehen.


Kurzporträt
Verbreitung und Lebensraum
Ursprünglich war der Sikahirsch in weiten Teilen Asiens wie China, Japan, Korea und Taiwan heimisch. In den letzten Jahrhunderten wurde er aber außerhalb seines natürlichen Verbreitungsgebietes aus jagdlichen Gründen angesiedelt, wie zum Beispiel Europa, Neuseeland, Australien, Marokko, Texas/USA oder Madagaskar. In Deutschland gibt es nur fünf Verbreitungsgebiete, zwei davon in Nordrhein-Westfalen. Der Sikahirsch bevorzugt dichte Waldgebiete, kann sich aber auch sehr gut an Sumpf- und Wiesengebiete anpassen.
Die Hirschart ist ein Neozoon und wird vom Bundesamt für Naturschutz als potenziell invasive Art eingestuft, weil sie sich in seltenen Fällen mit dem heimischen Rothirsch paart und dadurch genetisch vermischt.

Beschreibung
Mit einer Schulterhöhe von 75 bis 110 cm und einem Gewicht von bis zu 80 kg ist der Sikahirsch etwa so groß wie der Damhirsch. Er ähnelt diesem auch hinsichtlich der Fellfärbung, braunes Fell mit weißen Flecken auf dem Rücken, die jedoch im Winter stark verblasst. Gut zu unterscheiden ist der Sikahirsch vom Damhirsch allerdings durch sein Geweih, da es nicht schaufelartig ist, sondern links und rechts jeweils nur eine Stange mit je zwei bis fünf Enden bildet. Im Winter wächst sowohl den männlichen Hirschen als auch der Hirschkuh eine dicke Halsmähne, die sie zum Frühjahr wieder verlieren.
Die männlichen Hirsche sind die meiste Zeit des Jahres über Einzelgänger, versammeln aber im Frühherbst bis zu 12 Weibchen um sich. Ihr Brunftruf klingt wie ein Pfeifton, das heißt, Sikahirsche röhren im Gegensatz zu Rothirschen nicht. Nebenbuhler werden dabei vertrieben, wenn nötig auch in einem Kampf.
Des Weiteren ist die Hirschart klimatischen Einflüssen gegenüber relativ unempfindlich nur Kälte. Natürliche Feinde außer Wild und Luchs haben ausgewachsene Vertreter der Tierart zumindest in Deutschland nicht zu fürchten. Allenfalls Hirschkälber werden von Füchsen und Wildschweinen erbeutet.

Nahrung
Der Sikahirsch zählt wie Rot- und Damhirsch zu den reinen Pflanzenfressern und ernährt sich von Gräsern, Blättern und Kräutern.

Quelle
Online-Atlas der Säugetiere Nordrhein-Westfalens, Landschaftsverband Westfalen-Lippe, 2019
Rote Liste der Säugetiere in NRW, LANUV, 2011
Natur-Lexikon.com
Neobiota-Portal, Bundesamt für Naturschutz, 2015
Jagd - Rechtlicher Rahmen in Nordrhein-Westfalen, Umweltministerium NRW, 2019

Stand: Januar 2019


nabu-Positionspapier zur jagd

Rothirsch - Foto: Frank Derer
Jagd auf ein Dutzend Arten beschränken

In seinem Positionspapier bekennt sich der NABU ausdrücklich zu einer naturverträglichen Jagd – vorausgesetzt, sie entspricht den Kriterien der Nachhaltigkeit und den ethischen Prinzipien. So muss das erlegte Tier zum Beispiel sinnvoll genutzt werden. Mehr →

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