Die Nutria
Myocastor coypus
Nutrias unterliegen dem allgemeinen Schutz wildlebender Tiere. Sie dürfen nur bei Vorliegen eines vernünftigen Grundes gefangen oder getötet werden (vgl. § 39 Absatz 1 Nummer 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)). Da die Nutria seit dem 03.08.2016 unter den Geltungsbereich der Verordnung (EU) 1143/2014 als prioritäre invasive Art unionsweiter Bedeutung geführt wird, darf sie zur Abwendung erheblicher wasserwirtschaftlicher und landwirtschaftlicher Schäden sowie zum Schutz der heimischen Pflanzen- und Tierwelt weiterhin bejagt werden.
Die Nutria unterliegt in Nordrhein-Westfalen zwar nicht dem Jagdrecht. Dennoch werden mit Ausnahmegenehmigungen von Unteren Landschaftsbehörden im Rahmen der Nutriabekämpfung seit 2008 und auch schon davor jährlich tausende Tiere geschossen oder gefangen. Dazu bedarf es einer waffenrechtlichen Genehmigung. Ausführliche Informationen zur Bekämpfung von Bisam und Nutria finden sich im neuen Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 27.12.2022 (https://www.natuerlich-jagd.de/waid-und-werk/nrw-neuer-erlass-zur-bekaempfung-von-bisam-und-nutria/)
Jagdstrecke in NRW
2001/2002: 1.733 (davon Fallwild: 74)
2002/2003: 3.471 (davon Fallwild: 137)
2003/2004: 3.409 (davon Fallwild: 158)
2004/2005: 3.939 (davon Fallwild: 139)
2005/2006: 5.481 (davon Fallwild: 163)
2006/2007: 5.178 (davon Fallwild: 171)
2007/2008: 5.304 (davon Fallwild: 167)
2008/2009: 3.360 (davon Fallwild: 86)
2009/2010: 2.752 (davon Fallwild: 80)
2010/2011: 2.475 (davon Fallwild: 78)
2011/2012: 2.698 (davon Fallwild: 84)
2012/2013: 2.622 (davon Fallwild: 99)
2013/2014: 2.304 (davon Fallwild: 64)
2014/2015: 7.794 (davon Fallwild: 314)
2015/2016: 8.577 (davon Fallwild: 520)
2016/2017: 13.496 (davon Fallwild: 539)
2017/2018: 16.759 (davon Fallwild: 601)
2018/2019: 17.390 (davon Fallwild: 615)
2019/2020: 25.236 (davon Fallwild: 563)
2020/2021: 26.690 (davon Fallwild:556)
2021/2022: 27.614 (davon Fallwild:717)
2022/2023: 30.403 (davon Fallwild: 739)
Bestand in NRW
Seit den 20er Jahren wurden Nutrias in Pelztierfarmen auch in Deutschland gehalten. Von dort konnten immer wieder einzelne Exemplare entkommen. In Europa ist die Art mittlerweile weit verbreitet, in Deutschland gilt sie als etabliert. Die genauen Bestandesgrößen sind nicht erfasst. Fest steht aber, dass die Tierart aus der heimischen Fauna nicht mehr wegzudenken ist. Schon lange ist die Art an nahezu allen Gewässern in Nordrhein-Westfalen zu finden.
NABU-Position zur Bekämpfung von Bisam und Nutria
Als weit verbreitete und etablierte invasive Art zählt die Nutria (Myocastor coypus) zu den Arten, für die nach Art. 19 der Verordnung (EU) 1143/2014, Managementmaßnahmen zur Bekämpfung oder Eindämmung durchzuführen sind. Eine tierschutzgerechte Bekämpfung durch Lebendfallenfang mit anschließend rechtlich zulässiger Tötung ist aus Arten- und Biotopschutzsicht im Einzelfall mit dem Ziel der Eliminierung lokaler Nutriapopulationen sinnvoll, z. B. lokal zum Schutz besonders gefährdeter Großmuschelarten, Wasserpflanzen- und Röhricht Bestände, FFH-Lebensraumtypen und nach § 42 des Landesnaturschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen geschützter Biotope.
Die Fallen sind mit geeigneten Meldesystemen auszustatten, um zeitnah Fehlfänge zu befreien, unnötiges Leid der gefangenen Tiere zu verhindern und Störungen durch Fallenkontrollen in den Lebensräumen zu minimieren.
Die Jagd mit Schusswaffe ist kein geeignetes Mittel zur Eliminierung einer lokalen Population der Nutria, da keine nachweisbare Bestandsregulation durch diese Methode möglich ist und die Störung durch die Jagd mit Schusswaffe in den betroffenen Lebensräumen unverhältnismäßig hoch wäre.
Generell setzt sich der NABU dafür ein, dass nur noch 11 Arten überhaupt gejagt werden dürfen. Neozoen, die aus wirtschaftlichen oder artenschutzrechtlichen Gründen lokal bekämpft werden, wie Bisamratte und Nutria, gehören nicht dazu.
Kurzporträt
Verbreitung und Lebensraum
Ursprünglich stammt die Nutria (auch Sumpfbiber oder Biberratte genannt) aus Südamerika, wo sie in den subtropischen und gemäßigten Klimazonen an Flüssen, Seen, Teichen und Sümpfen lebt. Wegen ihres Felles wurde sie in Pelztierfarmen gezüchtet. Vor allem seit dem 20. Jahrhundert, als der Pelztiermarkt zusammenbrach und zahlreiche Tiere entkamen bzw. ausgesetzt wurden, hat sich der Bestand der Nutrias in Europa stark vermehrt. Die zumeist in Kolonien lebenden Tiere können allerdings nur in Gebieten mit milden Wintern überleben. In Deutschland sind die Nagetiere in allen Bundesländern zu finden. Je nach lokalen Begebenheiten leben Nutrias in Schilfnestern oder graben Höhlen in Uferböschungen.
Beschreibung
Auf den ersten Blick ähneln Nutrias Bibern, ihre Schwänze sind jedoch rund und nicht abgeflacht wie beim Biber. Die Nutria kann über zehn Jahre alt werden. Sie wird bei einem Körpergewicht von circa 9 kg bis zu 70 cm lang, hinzu kommt eine Schwanzlänge von ungefähr 45 cm. Ihr Fell ist überwiegend rötlichbraun, am Bauch graubraun. Züchtungen haben auch Tiere mit weißem Fell hervorgebracht.
An den Hinterfüßen besitzen Nutrias Schwimmhäute, mit denen sie sich gut im Wasser fortbewegen können. Die großen Nagezähne sind auffällig orange. Nutrias sind tag- und nachtaktiv und leben monogam entweder paarweise oder in Familienverbänden von 12 bis 15 Tieren zusammen. In selbstgegrabenen Erdhöhlen im Uferbereich oder Nestern aus Schilf und Stöcken bringt das Weibchen nach einer Tragzeit von 19 Wochen 6 bis 8 sehende und voll behaarte Junge zur Welt, die nach 5 Monaten geschlechtsreif sind.
Nahrung
Nutrias ernähren sich überwiegend vegetarisch. Sie fressen hauptsächlich Blätter, Stängel und Wurzeln von Wasserpflanzen. Auch Mais verschmähen sie nicht. Selten ernähren sie sich auch von Schnecken, Würmern und Süßwassermuscheln.
Quellen
Online-Atlas der Säugetiere Nordrhein-Westfalens, Landschaftsverband Westfalen-Lippe, 2019
Neobiota-Portal NRW, LANUV, 2024
Neobiota-Portal, Bundesamt für Naturschutz, 2024
Rote Liste der Säugetiere in NRW, LANUV, 2011
Jagd - Rechtlicher Rahmen in Nordrhein-Westfalen, Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Juni 2024
nabu-Positionspapier zur jagd
In seinem Positionspapier bekennt sich der NABU ausdrücklich zu einer naturverträglichen Jagd – vorausgesetzt, sie entspricht den Kriterien der Nachhaltigkeit und den ethischen Prinzipien. So muss das erlegte Tier zum Beispiel sinnvoll genutzt werden. Mehr →