Die Nutria
Myocastor coypus


Schutzstatus
International
Die Nutria unterliegt keinem internationalen Schutzstatus.
National
Rote Liste BRD (2009): ungefährdet (Neozoe)
Rote Liste NRW (2011): ungefährdet (Neozoe)
Jagdrecht
Bundesjagdgesetz
Die Nutria wird nicht im Bundesjagdgesetz aufgeführt.
Landesjagdgesetz
Mit Inkrafttreten des novellierten Landesjagdgesetzes im Mai 2015 unterliegen Nutrias weiterhin nicht dem Jagdrecht. Dennoch werden mit Ausnahmegenehmigungen von Unteren Landschaftsbehörden im Rahmen der Nutriabekämpfung jährlich tausende Tiere geschossen oder gefangen. Dazu bedarf es einer waffenrechtlichen Genehmigung. Ausführliche Informationen zur Bekämpfung von Bisam und Nutria finden sich im Gemeinsamen Erlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 15.10.2008 (PDF)
Jagdstrecke in NRW
2001/2002: 1.733 (davon Fallwild: 74)
2002/2003: 3.471 (davon Fallwild: 137)
2003/2004: 3.409 (davon Fallwild: 158)
2004/2005: 3.939 (davon Fallwild: 139)
2005/2006: 5.481 (davon Fallwild: 163)
2006/2007: 5.178 (davon Fallwild: 171)
2007/2008: 5.304 (davon Fallwild: 167)
2008/2009: 3.360 (davon Fallwild: 86)
2009/2010: 2.752 (davon Fallwild: 80)
2010/2011: 2.475 (davon Fallwild: 78)
2011/2012: 2.698 (davon Fallwild: 84)
2012/2013: 2.622 (davon Fallwild: 99)
2013/2014: 2.304 (davon Fallwild: 64)
2014/2015: 7.794 (davon Fallwild: 314)
2015/2016: 8.577 (davon Fallwild: 520)
2016/2017: 13.496 (davon Fallwild: 539)
2017/2018: 16.759 (davon Fallwild: 601)
Bestand in NRW
Seit den 20er Jahren wurden Nutrias in Pelztierfarmen auch in Deutschland gehalten. Von dort konnten immer wieder einzelne Exemplare entkommen. In Europa ist die Art mittlerweile weit verbreitet, in Deutschland gilt sie als etabliert. Die genauen Bestandesgrößen sind nicht erfasst. Fest steht aber, dass die Tierart aus der heimischen Fauna nicht mehr wegzudenken ist. Schon lange ist die Art an nahezu allen Gewässern in Nordrhein-Westfalen zu finden.
NABU-Position zur Bekämpfung von Bisam und Nutria
Generell setzt sich der NABU dafür ein, dass nur noch 11 Arten überhaupt gejagt werden dürfen. Neozoen, die aus wirtschaftlichen oder artenschutzrechtlichen Gründen lokal bekämpft werden, wie Bisamratte und Nutria, gehören nicht dazu. Die Nutria zählt zu den invasiven Neozoen und gilt in Deutschland als etabliert. Die Art ist weitverbreitet und kann Lebensräume wie Uferröhrichte und die in Ihnen beheimateten Arten schädigen. So tragen Nutrias am Unteren Niederrhein mit zum Rückgang der streng geschützten „Schneide“ einer extrem seltenen Röhrichtart bei.
Eine reguläre Bejagung würde aber weder die aktuelle Ausbreitung noch die bisher erreichte Populationsdichte verringern. Der NABU begrüßt deshalb, dass die Nutria dennoch nicht wie andere Neozoen in die Liste der jagdbaren Arten aufgenommen wurde und damit ein notwendiges Wildtiermanagement, dort wo es aus Artenschutzgründen notwendig erscheint, über Ausnahmegenehmigungen der Unteren Landschaftsbehörden gebietsspezifisch umgesetzt wird.
In diesem Zusammenhang begrüßt der NABU das Verbot von Totschlagfallen zwar als positive aber unzureichende Entwicklung im Landesjagdgesetz. Aus Tier- und Artenschutzgründen müssten alle Fallen, also auch Lebendfallen verboten werden. Offene Fallen wie Drahtgitterfallen bergen erhebliche Verletzungsgefahr für das gefangene Tier, etwa bei Befreiungsversuchen. Außerdem erhöhen sie die Wahrscheinlichkeit von Fehlfängen.
Kurzporträt
Verbreitung und Lebensraum
Ursprünglich stammt die Nutria (auch Sumpfbiber oder Biberratte genannt) aus Südamerika, wo sie in den subtropischen und gemäßigten Klimazonen an Flüssen, Seen, Teichen und Sümpfen lebt. Wegen ihres Felles wurde sie in Pelztierfarmen gezüchtet. Vor allem seit dem 20. Jahrhundert, als der Pelztiermarkt zusammenbrach und zahlreiche Tiere entkamen bzw. ausgesetzt wurden, hat sich der Bestand der Nutrias in Europa stark vermehrt. Die zumeist in Kolonien lebenden Tiere können allerdings nur in Gebieten mit milden Wintern überleben. In Deutschland sind die Nagetiere in allen Bundesländern zu finden. Je nach lokalen Begebenheiten leben Nutrias in Schilfnestern oder graben Höhlen in Uferböschungen.
Beschreibung
Auf den ersten Blick ähneln Nutrias Bibern, ihre Schwänze sind jedoch rund und nicht abgeflacht wie beim Biber. Die Nutria kann über zehn Jahre alt werden. Sie wird bei einem Körpergewicht von circa 9 kg bis zu 70 cm lang, hinzu kommt eine Schwanzlänge von ungefähr 45 cm. Ihr Fell ist überwiegend rötlichbraun, am Bauch graubraun. Züchtungen haben auch Tiere mit weißem Fell hervorgebracht.
An den Hinterfüßen besitzen Nutrias Schwimmhäute, mit denen sie sich gut im Wasser fortbewegen können. Die großen Nagezähne sind auffällig orange. Nutrias sind tag- und nachtaktiv und leben monogam entweder paarweise oder in Familienverbänden von 12 bis 15 Tieren zusammen. In selbstgegrabenen Erdhöhlen im Uferbereich oder Nestern aus Schilf und Stöcken bringt das Weibchen nach einer Tragzeit von 19 Wochen 6 bis 8 sehende und voll behaarte Junge zur Welt, die nach 5 Monaten geschlechtsreif sind.
Nahrung
Nutrias ernähren sich überwiegend vegetarisch. Sie fressen hauptsächlich Blätter, Stängel und Wurzeln von Wasserpflanzen. Auch Mais verschmähen sie nicht. Selten ernähren sie sich auch von Schnecken, Würmern und Süßwassermuscheln.
Quellen
Online-Atlas der Säugetiere Nordrhein-Westfalens, Landschaftsverband Westfalen-Lippe, 2019
Neobiota-Portal NRW, LANUV, 2019
Neobiota-Portal, Bundesamt für Naturschutz, 2019
Rote Liste der Säugetiere in NRW, LANUV, 2011
Natur-Lexikon.com
Jagd - Rechtlicher Rahmen in Nordrhein-Westfalen, Umweltministerium NRW, 2019
Stand: Januar 2019
nabu-Positionspapier zur jagd
In seinem Positionspapier bekennt sich der NABU ausdrücklich zu einer naturverträglichen Jagd – vorausgesetzt, sie entspricht den Kriterien der Nachhaltigkeit und den ethischen Prinzipien. So muss das erlegte Tier zum Beispiel sinnvoll genutzt werden. Mehr →