Der Höckerschwan
Cygnus olor
Schutzstatus
International
Der Höckerschwan unterliegt wie alle europäischen Vogelarten dem allgemeinen Schutz der EU-Vogelschutzrichtlinie. Er ist allerdings in Anhang II/B als eine der Arten gelistet, die in Deutschland bejagt werden dürfen. Einzuhalten sind dabei die Bestimmungen des Art. 7 und Art. 8 (verbotene Jagdmethoden).
National
Gemäß § 7 Absatz 2 Nr. 13 des Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) gehört der Höckerschwan zu den besonders geschützten Arten.
Rote Liste BRD (2009): nicht gefährdet
Rote Liste NRW (2008): nicht gefährdet
Jagdrecht
Bundesjagdgesetz
Nach BJagdZ-VO von 1977, zuletzt geändert 2002, kann der Höckerschwan vom 01. November bis zum 20. Februar bejagt werden. Der Höckerschwan gehört nach § 2 BJagdG wie fast alle Entenvögel zu den jagdbaren Arten. Der NABU setzt sich aber seit vielen Jahren dafür ein, dass der Höckerschwan, wie alle anderen Gänse- und Entenarten außer der Stockente, aus dem Jagdrecht entlassen und in das Naturschutzrecht übernommen wird (NABU-Position zur Jagd 2013).
Landesjagdgesetz
Die Jagdzeiten der Landesjagdzeitenverordnung in der Fassung vom 28.5.2015 stimmen mit den Zeiten der Bundesjagdzeitenverordnung überein. Im Rahmen der Novellierung des Landesjagdgesetzes 2014 hatte der NABU die Streichung des Höckerschwans aus der Liste der jagdbaren Arten gefordert. Entgegen dieser Forderung zählt der Höckerschwan seit Inkrafttreten des Gesetzes im Mai 2015 weiterhin zu den jagdbaren Arten in NRW.
Jagdstrecke NRW
2001/2002: 71 (davon Fallwild: 39)
2002/2003: 145 (davon Fallwild: 47)
2003/2004: 166 (davon Fallwild: 41)
2004/2005: 121 (davon Fallwild: 52)
2005/2006: 108 (davon Fallwild: 54)
2006/2007: 117 (davon Fallwild: 31)
2007/2008: 153 (davon Fallwild: 40)
2008/2009: 175 (davon Fallwild: 39)
2009/2010: 160 (davon Fallwild: 43)
2010/2011: 227 (davon Fallwild: 62)
2011/2012: 158 (davon Fallwild: 45)
2012/2013: 134 (davon Fallwild: 34)
2013/2014: 131 (davon Fallwild: 18)
2014/2015: 109 (davon Fallwild: 18)
2015/2016: 197 (davon Fallwild: 27)
2016/2017: 216 (davon Fallwild: 61)
Brutvogelbestand in NRW
Geschätzte 750-950 Höckerschwan-Brutpaare leben derzeit in Nordrhein-Westfalen.
NABU-Position zur Landesjagdgesetznovelle 2014
Für den Höckerschwan ist kein konsumtives Interesse bzw. eine sinnvolle nachhaltige Nutzung erkennbar. Der NABU kritisiert daher den Verbleib des Höckerschwans in der Liste der jagdbaren Arten.
Kurzporträt
Verbreitung und Lebenraum
Ursprünglich war der Höckerschwan im nördlichen Europa, um das schwarze Meer und in der Gegend zwischen Kleinasien und Nordchina beheimatet. Durch die Einwirkung des Menschen ist die heutige Verbreitung jedoch sehr verteilt und lückenhaft. So wurde der Höckerschwan in vielen seiner ursprünglichen Lebensräume ausgerottet, später hingegen in verschiedenen Regionen der Welt angesiedelt. Dazu gehören Westeuropa, der Nordosten der USA, Australien und Neuseeland.
Höckerschwäne bevorzugen stille Gewässer wie Binnenseen und Meeresbuchten. Sie können auch gut auf künstlich angelegten Teichen gehalten werden. Zur Nahrungsaufnahme benötigen die Schwäne flache, pflanzenreiche Gewässer.
Beschreibung
Der Höckerschwan ist der größte heimische Wasservogel und wird 125 bis 160 cm lang. Das Gewicht der Weibchen liegt zwischen 6,6 und 12 Kilogramm. Männchen können bis zu 15 kg schwer werden. Damit zählt der Höckerschwan zu den schwersten flugfähigen Vögeln überhaupt. Das Gefieder ist leuchtend weiß. Auf dem orangefarbenen Schnabel ist das besondere Merkmal dieser Schwanenart, der schwarze Höcker, zu erkennen.
Das Nest errichten die Höckerschwäne im Schilf oder am Ufer. Dazu verwenden sie unterschiedliches Pflanzenmaterial, sowie eigene Daunen. Die Eiablage erfolgt meist in der zweiten Aprilhälfte. Während der nächsten Wochen brütet das Weibchen die Eier aus, während das Männchen das Brutrevier erbittert verteidigt. Die geschlüpften Jungen haben ein graues Federkleid und werden von beiden Elternteilen versorgt. Nach der 18. Woche sind die Jungtiere flugfähig.
Nahrung
Höckerschwäne ernähren sich grundsätzlich rein vegetarisch. Tierische Nahrung wird allenfalls zufällig mit der pflanzlichen Nahrung aufgenommen. Zur Nahrungsaufnahme stecken die imposanten Wasservögel ihren langen Hals bis zu einen Meter tief ins Wasser und reißen Wasserpflanzen los. Diese Art der Nahrungsaufnahme nennt man Gründeln. Außerdem weiden Höckerschwäne auch Uferpflanzen und Gras ab.
Quellen
Gedeon, K., Grüneberg, C. et al. (2014): Atlas Deutscher Brutvogelarten. Atlas of German Breeding Birds. Stiftung Vogelmonitoring Deutschland und Dachverband Deutscher Avifaunisten, Münster.
H. Bauer, E. Bezzel, W. Fiedler: Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas - Alles über Biologie, Gefährdung und Schutz - Nichtsperlingsvögel, 2. Auflage, 2005
Sudmann, S. R. & M. Jöbges (2002): Brutbestand und Verbreitung von Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis), Haubentaucher (Podiceps cristatus), Höckerschwan (Cygnus olor), Teichhuhn (Gallinula chloropus) und Blässhuhn (Fulica atra) in Nordrhein-Westfalen 2001. Charadrius 38 (3): 99-121.
Rote Liste der gefährdeten Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens, 5. Fassung Dez. 2008
Grüneberg, C., S.R. Sudmann, sowie J. Weiss, M. Jöbges, H. Königs, V. Laske, M.Schmitz & A. Skibbe (2013): Die Brutvögel Nordrhein-Westfalens. NWO & LANUV (Hrsg.), LWL-Museum für Naturkunde, Münster
Bundesamt für Naturschutz:
Artenschutzbestimmungen der Vogelschutzrichtlinie
Stand: Dezember 2017