Der Gänsesäger
Mergus merganser
Schutzstatus
International
Der Gänsesäger unterliegt wie alle in Europa lebenden Vogelarten dem allgemeinen Schutz der EU-Vogelschutzrichtlinie. Er gehört allerdings nach Anhang II/B der VSRL zu den Arten, die in allen Mitgliedstaaten, auch in Deutschland, bejagt werden dürfen. Darüber hinaus ist der Gänsesäger in Anhang II der Bonner Konventionen von 1979 gelistet, womit er zu den Tierarten gehört, die sich in einer ungünstigen Erhaltungssituation befinden und für deren Erhaltung internationale Übereinkünfte erforderlich sind oder für deren Erhaltungszustand internationale Übereinkünfte von erheblichem Nutzen wären.
National
Der Gänsesäger gehört als europäische Vogelart gem. § 7 Abs. 2 Nr. 13 zu den vom Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) besonders geschützten Arten.
Rote Liste BRD: stark gefährdet
Rote Liste NRW: kein Brutvogel
Jagdrecht
Bundesjagdgesetz
Der Gänsesäger unterliegt nach § 2 dem Bundesjagdrecht.
Landesjagdgesetz
Der Gänsesäger unterliegt einer ganzjährigen Schonzeit. Der aktuelle Entwurf des Landesjagdgesetzes sieht die Streichung aller Wasservogelarten - bis auf Stockente, Grau-, Nil- und Kanadagans - als jagdbare Arten vor.
Fallwild Säger (inkl. Gänsesäger) in NRW
2001/2002: 2
2002/2003: 3
2003/2004: 1
2004/2005: 1
2005/2006: 1
2006/2007: 1
2007/2008: 0
2008/2009: 1
2009/2010: 1
2010/2011: 0
2011/2012: 1
2012/2013: 2
2013/2014: 0
Brutvogelbestand in NRW
Der Gänsesäger ist kein Brutvogel in NRW. In Nordrhein-Westfalen tritt er in allen Naturräumen als Wintergast auf. Der Mittwinterbestand in Nordrhein-Westfalen liegt je nach Winterhärte bei bis zu 1.000 Individuen (Stand: 2001-2004).
NABU-Position zur Landesjagdgesetznovelle 2014
Der NABU setzt sich dafür ein, dass nur noch 12 Arten überhaupt gejagt werden dürfen und begrüßt daher die vorgesehene Streichung aller Wasservogelarten außer Stockente, Grau-, Nil- und Kandagans aus der Liste der jagdbaren Arten. Kritisch sieht der NABU die weiterhin zugelassene Jagd auf Stockenten sowie die drei oben genannten Gänsearten. Insbesondere bei der Jagd in Wasservogelschutzgebieten führt dies zu Beeinträchtigung zahlreicher anderer Arten und damit zu einer massiven Entwertung dieser Schutzgebiete hinsichtlich ihrer Schutzfunktion für Wasservögel. Wegen des dichten Körpergefieders und dem überwiegend praktizierten Schießen mit Schrot in Vogelschwärme wird, außer der Zahl der totgeschossenen Stockenten und Gänse, eine mehrfache Anzahl von Tieren nur verletzt. Da Vögel häufig in gemischten Schwärmen fliegen, besteht zudem die Gefahr, dass nicht jagdbare Arten betroffen sind. Die Jagd auf Vogelschwärme ist daher tierschutz- und artenschutzwidrig sowie nicht nachhaltig. Deshalb fordert der NABU ein Verbot des Schießens mit Schrot in Vogelschwärme.
Kurzporträt
Verbreitung und Lebensraum
Die Brutgebiete des Gänsesägers befinden sich in Nordeuropa, Nordasien und Nordamerika. Es gibt auch Brutansiedlungen im Alpenraum. Im Winter ziehen sie zu eisfreien Gewässern Richtung Süden. Hierbei bevorzugen sie Flüsse mit Kiesgrund, Seen und Küsten mit Baumbestand.
Beschreibung
Der Gänsesäger erreicht eine Größe von 58 bis 66 cm und ein Gewicht von 1000 bis 2000 Gramm. Er besitzt den für Säger typische schmalen, an der Spitze hakenförmig umgebogenen Schnabel. Im Brutkleid ist der Kopf des Männchens grünlich schwarz gefärbt, Brust und Bauch sind lachsfarben. Das Weibchen zeigt sich sowohl im Ruhe- als auch im Brutkleid im einheitlichen Gefieder, bei dem sich der braune Kopf scharf vom grauen Rumpf und der weißen Kehle abgrenzt. Außerdem weist das Weibchen einen nach unten gerichteten Schopf auf. Im Ruhekleid sehen sich beide Geschlechter sehr ähnlich.
Zum Brüten sucht sich das Weibchen eine Baum- oder Felshöhle. Im Alter von 1 - 2 Tagen springen die Küken aus großer Höhe zum Boden und werden vom Weibchen zum nächsten Gewässer geführt.
Nahrung
Der Gänsesäger ernährt sich hauptsächlich von Fisch. Im Süßwasser besonders von Weißfischen, Coregonen und Flussbarschen, im Salzwasser von Stichlingen und Aalen. Besonders Jungtiere nehmen auch Wasserinsekten zu sich.
Quellen
Dierschke (2007): Welcher Vogel ist das?
Bauer/ Bezzel/ Fiedler (2005): Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas, 2. Auflage
Bundesamt für Naturschutz:
Artenschutzbestimmungen der Vogelschutzrichtlinie
Stand: November 2014