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Die Krickente

Anas crecca

Krickenten sind tag- und nachtaktiv, im Winter ruhen sie allerdings meist tagsüber und gehen nachts auf Nahrungssuche. Im Spätwinter beginnt die Partnersuche der Krickenten, bevor meistens Mitte April gebrütet wird.

Krickente - Foto: Hans-Martin Kochanek

Krickente - Foto: Hans-Martin Kochanek


Schutzstatus
International
Die Krickente unterliegt wie alle europäischen Vogelarten der EU-Vogelschutzrichtlinie, zählt allerdings nach Anhang II/A zu den Arten, die in allen EU-Mitgliedsstaaten gejagt werden dürfen. Außerdem ist sie in Anhang II der Bonner Konvention von 1983 aufgeführt. In Anhang II werden die Arten aufgelistet, die sich in einer ungünstigen Erhaltungssituation befinden und für deren Erhaltung internationale Übereinkünfte erforderlich sind oder für deren Erhaltungszustand internationale Übereinkünfte von erheblichem Nutzen wären.

National
Die Krickente gehört gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 13-14 des Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu den besonders geschützten Arten.

Rote Liste BRD (2009): gefährdet
Rote Liste NRW (2008): gefährdet

Jagdrecht
Bundesjagdgesetz
Die Krickente ist im Bundesjagdgesetz in der Liste der jagdbaren Arten aufgeführt und darf gemäß der Bundesjagdzeitenverordnung vom 01. Oktober bis 15. Januar bejagt werden.

Landesjagdgesetz
Im Rahmen der Novellierung des Landesjagdgesetzes 2014 hat der NABU die Streichung aller Gänse- und Entenarten aus dem Jagdrecht gefordert. Mit Inkrafttreten des Gesetzes im Mai 2015 zählt von den Wildenten nur noch die Stockente zu den jagdbaren Arten.

Jagdstrecke NRW
Krickenten werden bei der Jagdstrecke zu den Wildenten gezählt, die Jagdstrecke der Wildenten in NRW sah in den letzen Jahren wie folgt aus:


Krickente - Foto: Tom Dove

Krickente - Foto: Tom Dove

2001/2002: 4 (davon Fallwild: 4)
2002/2003: 6 (davon Fallwild: 6)
2003/2004: 5 (davon Fallwild: 5)
2004/2005: 42 (davon Fallwild: 42)
2005/2006: 26 (davon Fallwild: 26)
2006/2007: 19 (davon Fallwild: 19)
2007/2008: 12 (davon Fallwild: 12)
2008/2009: 15 (davon Fallwild: 15)
2009/2010: 25 (davon Fallwild: 25)
2010/2011: 18 (davon Fallwild: 18)
2011/2012: 14 (davon Fallwild: 14)
2012/2013: 8 (davon Fallwild: 8)
2013/2014: 9 (davon Fallwild: 9)
2014/2015: 4 (davon Fallwild: 4)

Brutvogelbestand in NRW
Seit Mitte der 1980er Jahre ereignete sich eine langsame Bestandszunahme, nachdem in den 1970er Jahre durch den Verlust von Moor- und Heidegebieten der Bestand rasant gefallen war. Dabei kam es im Rheinland zu deutlichen Brutplatzverlagerungen - so wurden fast alle Brutplätze in der Niederrheinischen Bucht aufgegeben, dafür wurden am Unteren Niederrhein etliche Neuansiedlungen festgestellt. Lokale Populationen gibt es zudem im Schwalm-Nette-Gebiet und in den Fleuthkuhlen. Der Landesbestand von 120-180 Brutpaaren ist somit maßgeblich von den westfälischen Vorkommen beeinflusst. Hier brütet die Krickente erfolgreich in den verbliebenen Moor- und Venngebietenn der Kreise Borken, Steinfurt und Minden-Lübbecke. Trotz gelegentlicher Schwankungen sind die Bestände landes- wie bundesweit in den letzten 25 Jahren weitgehend stabil.

NABU-Position zur Landesjagdgesetznovelle 2014
Der NABU begrüßt die Streichung aller Entenarten außer der Stockente aus der Liste der jagdbaren Arten. Kritisch sieht der NABU die weiterhin zugelassene Jagd auf Stockenten. Insbesondere bei der Jagd in Wasservogelschutzgebieten führt dies zu Beeinträchtigung zahlreicher anderer Arten und damit zu einer massiven Entwertung dieser Schutzgebiete hinsichtlich ihrer Schutzfunktion für Wasservögel. Wegen des dichten Körpergefieders und dem überwiegend praktizierten Schießen mit Schrot in Vogelschwärme wird, außer der Zahl der totgeschossenen Stockenten, eine mehrfache Anzahl von Tieren nur verletzt. Da Vögel häufig in gemischten Schwärmen fliegen, besteht zudem die Gefahr, dass nicht jagdbare Arten betroffen sind. Die Jagd auf Vogelschwärme ist daher tierschutz- und artenschutzwidrig sowie nicht nachhaltig. Deshalb fordert der NABU ein Verbot des Schießens mit Schrot in Vogelschwärme.

Kurzporträt
Verbreitung und Lebensraum
Die Krickente ist in Nord-Eurasien vom Atlantik bis zum Pazifik heimisch. In NRW hat sie ihren Verbreitungsschwerpunkt in den ehemaligen Moor- und Venngebieten entlang der niederländischen und niedersächsischen Landesgrenze. Zum Brüten und Leben bevorzugt sie seichte Binnengewässer, Heide- und Moorseen sowie verschilfte Moor- und Wiesengräben.

Beschreibung
Krickenten erreichen eine Körpergröße von 34 bis 43 cm bei einem Körpergewicht von 250 bis 450 g. Das Federkleid ist wie bei den meisten Entenarten geschlechterspezifisch. Der Erpel besitzt einen glänzenden, kastanienbraunen Kopf an dem zwei glänzend grüne Streifen die Augen umgeben und bis in den Nacken reichen. Der Rumpf ist brau und schwarz gefärbt. Die Weibchen tragen ein sehr unauffälliges bräunliches Federkleid.
Krickenten sind tag- und nachtaktiv, im Winter ruhen sie allerdings meist tagsüber und gehen nachts auf Nahrungssuche. Im Spätwinter beginnt die Partnersuche der Krickenten, bevor meistens Mitte April gebrütet wird. Die Paare bleiben bis Brutbeginn zusammen, bevor im nächsten Jahr wieder neue Partner gesucht werden. Krickenten sind zwar untereinander sozial, bilden allerdings gern nur artreine Trupps.

Nahrung
Ihre Nahrungsgewohnheiten hängen von den Jahreszeiten ab. So bevorzugt die Krickente im Winter eher tierische Nahrung, im Sommer eher pflanzliche. Krickenten bevorzugen kleinere Sämereien, aber auch kleine bis sehr kleine Wirbellosetiere.

Quellen
H. Bauer, E. Bezzel, W. Fiedler: Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas - Alles über Biologie, Gefährdung und Schutz - Nichtsperlingsvögel, 2. Auflage, 2005
Rote Liste der gefährdeten Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens, 5. Fassung Dez. 2008
Grüneberg, C., Sudmann, S.R. et al. (2013): Die Brutvögel Nordrhein-Westfalens. NWO & LANUV (Hrsg.), LWL-Museum für Naturkunde, Münster.
Bundesamt für Naturschutz:
Artenschutzbestimmungen der Vogelschutzrichtlinie

Stand: Oktober 2015





Adresse & Kontakt

NABU Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 7-9
40219 Düsseldorf

Fragen zu Natur und Umwelt?
Telefon 0211-15 92 51-0 | Fax - 15
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