Die Tafelente
Aythya ferina
Schutzstatus
International
Wie alle in Europa vorkommenden Vogelarten unterliegt die Tafelente der EU-Vogelschutzrichtlinie. Allerdings besagt Anhang II/A der VSRL, dass die Tafelente zu den Arten gehört, die in allen EU-Mitgliedstaaten bejagt werden dürfen. Des Weiteren ist sie in Anhang II der Bonner Konvention von 1983 aufgeführt. In Anhang II werden die Arten aufgelistet, die sich in einer ungünstigen Erhaltungssituation befinden und für deren Erhaltung internationale Übereinkünfte erforderlich sind oder für deren Erhaltungszustand internationale Übereinkünfte von erheblichem Nutzen wären.
National
Die Tafelente gehört gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 13-14 des Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu den besonders geschützten Arten.
Rote Liste BRD (2009): ungefährdet
Rote Liste NRW (2008): gefährdet
Jagdrecht
Bundesjagdgesetz
Die Tafelente gehört dem Bundesjagdgesetz nach zu den jagdbaren Arten und darf vom 01.Oktober bis zum 15. Januar bejagt werden.
Landesjagdgesetz
Die Tafelente unterliegt laut Landesjagdzeitenverordnung wie alle Wildenten, außer der Stockente, einer ganzjährigen Schonzeit. Im Rahmen der Novellierung des Landesjagdgesetzes 2014 hat der NABU die Streichung aller Gänse- und Entenarten aus dem Jagdrecht gefordert. Der aktuelle Entwurf der Landesregierung sieht die Streichung aller Entenarten - bis auf die Stockente - als jagdbare Arten vor.
Jagdstrecke NRW
Tafelenten werden bei der Jagdstrecke zu den Wildenten gezählt, die Jagdstrecke der "übrigen Wildenten" in NRW sah in den letzen Jahren wie folgt aus:
2001/2002: 4 (davon Fallwild: 4)
2002/2003: 6 (davon Fallwild: 6)
2003/2004: 5 (davon Fallwild: 5)
2004/2005: 42 (davon Fallwild: 42)
2005/2006: 26 (davon Fallwild: 26)
2006/2007: 19 (davon Fallwild: 19)
2007/2008: 12 (davon Fallwild: 12)
2008/2009: 15 (davon Fallwild: 15)
2009/2010: 25 (davon Fallwild: 25)
2010/2011: 18 (davon Fallwild: 18)
2011/2012: 14 (davon Fallwild: 14)
2012/2013: 8 (davon Fallwild: 8)
2013/2014: 9 (davon Fallwild: 9)
Brutvogelbestand in NRW
Die Tafelente hat sich erst im letzten Jahrhundert neu als Brutvogel in NRW angesiedelt. Die Gesamtentwicklung der Art ist eher negativ und von starken Bestandesschwankungen gekennzeichnet. Insgesamt wird der aktuelle Bestand in NRW auf circa 50 Brutpaare geschätzt.
NABU-Position zur Landesjagdgesetznovelle 2014
Der NABU begrüßt die vorgesehene Streichung aller Entenarten außer der Stockente aus der Liste der jagdbaren Arten. Kritisch sieht der NABU die weiterhin zugelassene Jagd auf Stockenten. Insbesondere bei der Jagd in Wasservogelschutzgebieten führt dies zu Beeinträchtigung zahlreicher anderer Arten und damit zu einer massiven Entwertung dieser Schutzgebiete hinsichtlich ihrer Schutzfunktion für Wasservögel. Wegen des dichten Körpergefieders und dem überwiegend praktizierten Schießen mit Schrot in Vogelschwärme wird, außer der Zahl der totgeschossenen Stockenten, eine mehrfache Anzahl von Tieren nur verletzt. Da Vögel häufig in gemischten Schwärmen fliegen, besteht zudem die Gefahr, dass nicht jagdbare Arten betroffen sind. Die Jagd auf Vogelschwärme ist daher tierschutz- und artenschutzwidrig sowie nicht nachhaltig. Deshalb fordert der NABU ein Verbot des Schießens mit Schrot in Vogelschwärme.
Kurzporträt
Verbreitung und Lebensraum
Die Tafelente ist in Eurasien und Nordafrika weit verbreitet. Nordrhein-Westfalen hat sie erst Anfang des letzten Jahrhunderts besiedelt und brütet hier schätzungsweise seit den 1930er Jahren. Nachdem sie zwischenzeitlich in verschiedenen Gebieten NRWs einen höheren Bestand hatte, ist sie heute wieder sehr selten. Lebten im Europareservat "Rieselfelder Münster" im Jahr 1981 noch 25 Brutpaare, so war es 1997 nur noch eins. Es gibt Brutplätze im Münsterland, Ruhrgebiet, an der Weser und in Teilen des Rheinlandes. Zur Brutzeit halten sich Tafelenten zumeist nur in stillen, gerne auch künstlich angelegten, Gewässern auf. Außerhalb der Brutzeit kann man sie aber auch an fließenden Gewässern oder Stauseen beobachten.
Beschreibung
Tafelenten haben einen langen, hohen Kopf und eine fliehende Stirn. Sie erreichen eine Körpergröße von 42 bis 58 cm und wiegen zwischen 900 und 1.100 g. Die Tafelenten unterscheiden sich in ihrem Federkleid je nach Geschlecht. Das Männchen hat einen rotbraunen Kopf, eine schwarze Brust und einen silberfarbenen Rumpf. Der weibliche Vorderkörper ist hingegen graubraun, Rücken und Flanken sind weißlichgrau. Die Erpel kommen nur zur Paarungszeit zu den Weibchen und verlassen sie meist schon vor dem Schlüpfen der Eier.
Nahrung
Tafelenten ernähren sich von pflanzlicher und tierischer Nahrung, wie zum Beispiel der Wandermuschel Dreissena, Chironomidenlarven oder dem eigentlichen Karpfenfutter Getreide.
Quellen
Bauer, Bezzel, Fiedler: Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas, 2. Auflage, 2005
Rote Liste der gefährdeten Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens, 5. Fassung Dez. 2008
Grüneberg, C., S.R. Sudmann, sowie J. Weiss, M. Jöbges, H. Königs, V. Laske, M.Schmitz & A. Skibbe (2013): Die Brutvögel Nordrhein-Westfalens. NWO & LANUV (Hrsg.), LWL-Museum für Naturkunde, Münster
Bundesamt für Naturschutz:
Artenschutzbestimmungen der Vogelschutzrichtlinie
Stand: November 2014