Die Spießente
Anas acuta
Schutzstatus
International
Die Spießente unterliegt wie alle europäischen Vogelarten der Europäischen Vogelschutzrichtlinie, ist allerdings in Anhang II/A aufgeführt und darf somit in allen Mitgliedsstaaten bejagt werden. In Anhang II werden die Arten aufgelistet, die sich in einer ungünstigen Erhaltungssituation befinden und für deren Erhaltung internationale Übereinkünfte erforderlich sind oder für deren Erhaltungszustand internationale Übereinkünfte von erheblichem Nutzen wären.
National
Die Spießente ist als "europäische Vogelart" im Sinne der Vogelschutzrichtlinie gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 13-14 BNatSchG besonders geschützt.
Rote Liste BRD (2009): gefährdet
Rote Liste NRW (2008): nicht aufgeführt
Jagdrecht
Bundesjagdgesetz
Die Spießente darf gemäß §1 der Bundesjagdzeiten-Verordnung von 1977 vom 01. Oktober bis 15. Januar bejagt werden.
Landesjagdgesetz
Die Spießente unterliegt laut Landesjagdzeitenverordnung wie alle Wildenten, außer der Stockente, einer ganzjährigen Schonzeit. Im Rahmen der Novellierung des Landesjagdgesetzes 2014 hat der NABU die Streichung aller Gänse- und Entenarten aus dem Jagdrecht gefordert. Der aktuelle Entwurf der Landesregierung sieht die Streichung aller Entenarten - bis auf die Stockente - als jagdbare Arten vor.
Jagdstrecke in NRW
Spießenten werden bei der Jagdstrecke zu den Wildenten gezählt, die Jagdstrecke der Wildenten in NRW sah in den letzen Jahren wie folgt aus:
2001/2002: 4 (davon Fallwild: 4)
2002/2003: 6 (davon Fallwild: 6)
2003/2004: 5 (davon Fallwild: 5)
2004/2005: 42 (davon Fallwild: 42)
2005/2006: 26 (davon Fallwild: 26)
2006/ 2007: 19 (davon Fallwild: 19)
2007/2008: 12 (davon Fallwild: 12)
2008/2009: 15 (davon Fallwild: 15)
2009/2010: 25 (davon Fallwild: 25)
2010/2011: 18 (davon Fallwild: 18)
2011/2012: 14 (davon Fallwild: 14)
2012/2013: 8 (davon Fallwild: 8)
2013/2014: 9 (davon Fallwild: 9)
Brutvogelbestand in NRW
Spießenten sind in weiten Teilen Nord- und Osteuropas heimisch. In NRW sowie in ganz Deutschland brüten sie nicht, sondern kommen ausschließlich zur Überwinterung hierher.
Rastvogelbestand in NRW
Das landesweite Maximum kann in günstigen Jahren bis 800 Individuen betragen.
NABU-Position zur Landesjagdgesetznovelle 2014
Der NABU begrüßt die vorgesehene Streichung aller Entenarten außer der Stockente aus der Liste der jagdbaren Arten. Kritisch sieht der NABU die weiterhin zugelassene Jagd auf Stockenten. Insbesondere bei der Jagd in Wasservogelschutzgebieten führt dies zu Beeinträchtigung zahlreicher anderer Arten und damit zu einer massiven Entwertung dieser Schutzgebiete hinsichtlich ihrer Schutzfunktion für Wasservögel. Wegen des dichten Körpergefieders und dem überwiegend praktizierten Schießen mit Schrot in Vogelschwärme wird, außer der Zahl der totgeschossenen Stockenten, eine mehrfache Anzahl von Tieren nur verletzt. Da Vögel häufig in gemischten Schwärmen fliegen, besteht zudem die Gefahr, dass nicht jagdbare Arten betroffen sind. Die Jagd auf Vogelschwärme ist daher tierschutz- und artenschutzwidrig sowie nicht nachhaltig. Deshalb fordert der NABU ein Verbot des Schießens mit Schrot in Vogelschwärme.
Kurzporträt
Verbreitung und Lebensraum
Spießenten sind in Europa vor allem im Norden und Osten heimisch, wobei das südlichste Brutgebiet bereits in Polen liegt. Nur zur Überwinterung ziehen Spießenten nach Mittel- und Südeuropa sowie bis nach Nordafrika. Vereinzelte feste Vorkommensgebiete in Mitteleuropa sind sehr selten und rückläufig. Auf den niederländischen Inseln Texel, Ameland, Terschelling und Vlieland befinden sich zum Beispiel diese seltenen Gebiete. Vermutlich sind die Tiere Gefangenschaftsflüchtlinge oder zogen einst von Island über die britische Inseln dorthin. Spießenten leben zumeist in offenen Niederungslandschaften und Moorgebieten mit stehenden Gewässern. Auch Überschwemmungsflächen, Stauseen und Fischteiche werden besiedelt.
Beschreibung
Sowohl männliche als auch weibliche Spießenten besitzen einen langen, spitzzulaufenden bis zu 11 cm langen Schwanz, dem sie ihren Namen verdanken. Mit einer Körperlänge von bis zu 56 cm gehören die schmalen Spießenten mit zu den größten europäischen Entenarten. Das Federkleid der Erpel ist unverkennbar. Es ist gräulich, wobei ihr Kopf eher bräunlich ist und ihr Vorderhals weiß. Spießenten sind zwar gesellig, leben aber gerne in artreinen Trupps. Feste Partnerschaften gibt es bei Spießenten nicht, zu jeder Balzzeit wird ein neuer Partner gesucht. Das Nest ist meist versteckt in Wiesen und Weiden und nicht immer unbedingt in Wassernähe. Der Legebeginn von bis zu 11 Eiern ist meist Mitte April bis Anfang Juni, bevor 22 bis 24 Tage gebrütet wird. Die bis jetzt älteste, entdeckte Spießente war übrigens über 27 Jahre alt.
Nahrung
Spießenten ernähren sich, meist nachts, sowohl pflanzlich als auch tierisch. Im Herbst und Winter bevorzugen sie Wasserpflanzen wie Blätter, Knospen, Wurzeln und Sämereien. Dieses Futter ergänzen sie mit Insektenlarven und kleinen Schnecken.
Quellen
Bauer, Bezzel, Fiedler: Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas, 2. Auflage, 2005
Bundesamt für Naturschutz:
Artenschutzbestimmungen der Vogelschutzrichtlinie
Stand: November 2014