Steckbrief Pfeifente
Anas penelope
Schutzstatus
International
Die Pfeifente unterliegt wie alle europäischen Vogelarten der Europäischen Vogelschutzrichtlinie, ist allerdings in Anhang II/A aufgeführt und darf somit in allen Mitgliedsstaaten bejagt werden. Außerdem ist die Pfeifente in Anhang II der Bonner Konvention von 1983 aufgeführt. In Anhang II werden die Arten aufgelistet, die sich in einer ungünstigen Erhaltungssituation befinden und für deren Erhaltung internationale Übereinkünfte erforderlich sind oder für deren Erhaltungszustand internationale Übereinkünfte von erheblichem Nutzen wären.
National
Die Pfeifente ist als "europäische Vogelart" im Sinne der Vogelschutzrichtlinie gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 13-14 BNatSchG besonders geschützt.
Rote Liste BRD (2009): extrem selten
Rote Liste NRW (2008): kein Brutvogel, deshalb nicht aufgeführt
Jagdrecht
Bundesjagdgesetz
Die Pfeifente darf gemäß §1 der Bundesjagdzeiten-Verordnung von 1977 vom 01. Oktober bis 15. Januar bejagt werden.
Landesjagdgesetz
Die Pfeifente unterliegt laut Landesjagdzeitenverordnung wie alle Wildenten, außer der Stockente, einer ganzjährigen Schonzeit. Im Rahmen der Novellierung des Landesjagdgesetzes 2014 hat der NABU die Streichung aller Gänse- und Entenarten aus dem Jagdrecht gefordert. Der aktuelle Entwurf der Landesregierung sieht die Streichung aller Entenarten - bis auf die Stockente - als jagdbare Arten vor.
Jagdstrecke in NRW
Pfeifenten werden bei der Jagdstrecke zu den Wildenten gezählt, die Jagdstrecke der Wildenten in NRW sah in den letzten Jahren wie folgt aus:
2001/2002: 4 (davon Fallwild: 4)
2002/2003: 6 (davon Fallwild: 6)
2003/2004: 5 (davon Fallwild: 5)
2004/2005: 42 (davon Fallwild: 42)
2005/2006: 26 (davon Fallwild: 26)
2006/2007: 19 (davon Fallwild: 19)
2007/2008: 12 (davon Fallwild: 12)
2008/2009: 15 (davon Fallwild: 15)
2009/2010: 25 (davon Fallwild: 25)
2010/2011: 18 (davon Fallwild: 18)
2011/2012: 14 (davon Fallwild: 14)
2012/2013: 8 (davon Fallwild: 8)
2013/2014: 9 (davon Fallwild: 9)
Brutvogelbestand in NRW
Die Pfeifente brütet nicht in NRW und auch deutschlandweit werden erst seit Kurzem feste Ansiedlungen in Schleswig-Holstein und Niedersachsen nachgewiesen.
Rastvogelbestand in NRW
Zur Überwinterung ziehen die Vögel auch durch NRW, vor allem an den Unteren Niederrhein. Der maximale Rastbestand wird landesweit auf 5.000 bis 6.000 Individuen geschätzt.
NABU-Position zur Landesjagdgesetznovelle 2014
Der NABU begrüßt die vorgesehene Streichung aller Entenarten außer der Stockente aus der Liste der jagdbaren Arten. Kritisch sieht der NABU die weiterhin zugelassene Jagd auf Stockenten. Insbesondere bei der Jagd in Wasservogelschutzgebieten führt dies zu Beeinträchtigung zahlreicher anderer Arten und damit zu einer massiven Entwertung dieser Schutzgebiete hinsichtlich ihrer Schutzfunktion für Wasservögel. Wegen des dichten Körpergefieders und dem überwiegend praktizierten Schießen mit Schrot in Vogelschwärme wird, außer der Zahl der totgeschossenen Stockenten, eine mehrfache Anzahl von Tieren nur verletzt. Da Vögel häufig in gemischten Schwärmen fliegen, besteht zudem die Gefahr, dass nicht jagdbare Arten betroffen sind. Die Jagd auf Vogelschwärme ist daher tierschutz- und artenschutzwidrig sowie nicht nachhaltig. Deshalb fordert der NABU ein Verbot des Schießens mit Schrot in Vogelschwärme.
Kurzporträt
Verbreitung und Lebensraum
Die ursprünglichen Brutstätten der Pfeifente liegen auf Island und den britischen Inseln sowie in weiten Teilen Skandinaviens, Russlands und Sibiriens. Zur Überwinterung zieht sie allerdings nach ganz Mitteleuropa, so dass es mittlerweile einige feste Brutbestände außerhalb der ursprünglichen Verbreitungsgebiete gibt. In NRW brütet die Pfeifente bis heute jedoch nicht. Pfeifenten besiedeln bevorzugt große Seen und Küsten. Auch an küstennahen Binnengewässern, Grasländern und Äckern sind sie anzutreffen. Der Brutplatz ist dabei nie mehr als 250 Meter vom Gewässer entfernt und meist sehr versteckt.
Beschreibung
Pfeifentenerpel sehen, wie es bei den meisten Entenarten der Fall ist, anders aus als ihre Weibchen. So sind die Weibchen recht unscheinbar, die Erpel hingegen unverkennbar. Erpel sind mit einer Größe von ca. 50 cm und einem Gewicht bis zu 970 g größer und schwerer als die Weibchen. Das Gefieder der Männchen ist gräulich, bzw. am Bauch eher cremefarben. Besonders auffallend ist ihr brauner Kopf mit gelblich-weißer Stirnblässe. Das Weibchen hingegen trägt ein unauffallendes, bräunliches Gefieder.
Pfeifenten sind sehr gesellig und leben stets in größeren Gruppen zusammen. Die tag- und nachtaktiven Vögel werden ab dem zweiten Lebensjahr geschlechtsreif und suchen sich zumeist jährlich einen neuen Paarungspartner. Legebeginn der Eier ist zwischen Mitte Mai und Juni, das Weibchen baut sich vorher das Nest selbst und legt dann bis zu neun Eier, pro Tag eins.
Nahrung
Pfeifenten ernähren sich ausschließlich pflanzlich. Hierbei bevorzugen sie Blätter und Gräser aber auch Seegräser, Wasserpflanzen und Knospen.
Quellen
Bauer/ Bezzel/ Fiedler: Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas, 2. Auflage, 2005
Sudfeldt, C., S. R. Sudmann, S. Vienken und J. Wahl (2000): 30 jahre Wasservogelmonitoring in Nordrhein-Westfalen. Gutachten im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft Nordrhein-Westfalen.
Bundesamt für Naturschutz:
Artenschutzbestimmungen der Vogelschutzrichtlinie
Stand: November 2014