Die Sturmmöwe
Larus canus
Schutzstatus
International
Die Sturmmöwe unterliegt wie alle europäischen Vogelarten dem allgemeinen Schutz der EU-Vogelrichtlinie. Sie gehört allerdings zu den Arten des Anhang II/B, die in Deutschlang bejagt werden dürfen. Einzuhalten sind dabei die Bestimmungen des Art. 7 und Art. 8 (verbotene Jagdmethoden).
National
Die Sturmmöwe gehört zu den vom Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) besonders geschützten Arten gem. gem. § 7 Abs. 2 Nr. 13.
Rote Liste BRD (2009): ungefährdet
Rote Liste NRW (2008): ungefährdet
Jagdrecht
Bundesjagdgesetz
Die Sturmmöwe gehört nach § 2 BJagdG wie alle heimischen Möwen zu den jagdbaren Arten. Nach der BJagdZ-VO von 1977, zuletzt geändert 2002, kann die Sturmmöwe vom 01. Oktober bis 10. Februar bejagt werden.
Landesjagdgesetz
Laut Landesjagdzeitenverordnung in der Fassung vom 31.3.2010 wird die Sturmmöwe ganzjährig von der Jagd verschont. Im Rahmen der Novellierung des Landesjagdgesetzes 2014 hat der NABU die Streichung aller Möwenarten aus der Liste der jagdbaren Arten gefordert. Der aktuelle Entwurf der Landesregierung sieht dies für die Sturmmöwe vor.
Jagdstrecke NRW
Für die Sturmmöwe liegen keine differenzierten Zahlen vor. Folgende Zahlen umfassen die Gesamtjagdstrecken aller Möwenarten außer der Lachmöwe.
2001/2002: 1.417 (davon Fallwild: 37)
2002/2003: 646 (davon Fallwild: 18)
2003/2004: 349 (davon Fallwild: 26)
2004/2005: 187 (davon Fallwild: 19)
2005/2006: 233 (davon Fallwild: 17)
2006/2007: 229 (davon Fallwild: 10)
2007/2008: 337 (davon Fallwild: 23)
2008/2009: 659 (davon Fallwild: 369
2009/2010: 734 (davon Fallwild: 27)
2010/2011: 788 (davon Fallwild: 42)
2011/2012: 695 (davon Fallwild: 27)
2012/2013: 549 (davon Fallwild: 26)
2013/2014: 419 (davon Fallwild: 34)
Bestand in NRW
Die Zahl der Brutpaare liegt in NRW bei 390 bis 500. Die Zahl der überwinternden Vögel schwankt in Abhängigkeit der Winterhärte stark und liegt in milden Wintern teilweise unter 5.000 Individuen, kann aber auch über 15.000 Individuen betragen.
NABU-Position zur Landesjagdgesetznovelle 2014
Der NABU fordert die Streichung aller Möwenarten aus der Liste der jagdbaren Arten. Zum einen ist gerade in der nach Bundesrecht vorgesehenen Jagdzeit (01.10. bis 10.02.), also bei Möwen im Winterkleid, die Verwechslungsgefahr mit geschützten Möwenarten sehr groß. Zum anderen besteht für diese Art kein konsumtives Interesse bzw. ist keine sinnvolle nachhaltige Nutzung erkennbar. Der NABU begrüßt daher die vorgesehene Streichung aller Möwenarten aus der Liste der jagdbaren Arten.
Kurzporträt
Verbreitung und Lebensraum
Die Sturmmöwe ist über gesamt Nordeurasien verbreitet und lebt dort hauptsächlich an Küsten, seltener an Binnengewässern. In Nordrhein-Westfalen erreicht die Sturmmöwe die Südgrenze ihrer Verbreitung. Vorkommen finden sich entlang des Niederrheins und der Niederrheinischen Bucht sowie in der Weseraue. Die größten Kolonien exitsieren auf Inseln des Franziskussees in der Ville und in einem Gewerbegebiet in Frechen. Im Winter ziehen viele Sturmmöwen ins Binnenland oder bis in die Mittelmeerregion.
Beschreibung
Die Sturmmöwe wird etwa 40 bis 46 cm lang. Die Männchen wiegen 320 bis 550 Gramm, die Weibchen sind mit 290 bis 480 Gramm etwas schlanker. Das Gefieder der Sturmmöwe sieht dem der Silbermöwe sehr ähnlich. Es ist überwiegend weiß. Die Flügel sind silbergrau mit schwarzen Spitzen. Die Sturmmöwe ist jedoch deutlich kleiner als die Silbermöwe. Auch der Schnabel ist kürzer. Beine und Schnabel sind gelb gefärbt.
Sturmmöwen sind - wie andere Möwenarten - sehr gesellig und brüten meist in größeren Kolonien. Im April wird dann in der Nähe eines Gewässers auf dem Boden von beiden Brutpartnern das Nest erbaut. Im Mai werden dann meistens 3 Eier gelegt, die 23 bis 28 Tage lang bebrütet werden. Die Jungen sind im Alter von 28 bis 33 Tagen flugfähig, bleiben aber noch im Nestrevier.
Ernährung
Sturmmöwen sind in Bezug auf ihre Nahrung sehr flexibel und haben einen vielfältigen Speiseplan. So werden neben kleinen Fischen, Insekten, Würmern und Schnecken auch Pflanzen und Abfälle in Städten oder auf Mülldeponien gefressen. Auch Ackerflächen werden nach Essbarem abgesucht.
Quellen
H. Bauer, E. Bezzel, W. Fiedler: Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas - Alles über Biologie, Gefährdung und Schutz - Nichtsperlingsvögel, 2. Auflage, 2005
Rote Liste der gefährdeten Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens, 5. Fassung Dez. 2008
Grüneberg, C., S.R. Sudmann, sowie J. Weiss, M. Jöbges, H. Königs, V. Laske, M.Schmitz & A. Skibbe (2013): Die Brutvögel Nordrhein-Westfalens. NWO & LANUV (Hrsg.), LWL-Museum für Naturkunde, Münster
Bundesamt für Naturschutz:
Artenschutzbestimmungen der Vogelschutzrichtlinie
Stand: November 2014