Die Saatgans
Anser fabalis
Schutzstatus
International
Die Saatgans unterliegt wie alle europäischen Vogelarten dem allgemeinen Schutz der EU-Vogelrichtlinie. Sie gehört allerdings zu den Arten des Anhang II/A, die in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gejagt werden dürfen. Einzuhalten sind dabei die Bestimmungen des Art. 7 und Art. 8 (verbotene Jagdmethoden).
National
Die Saatgans gehört zu den vom Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) besonders geschützten Arten gem. § 7 Abs. 2 Nr. 13-14.
Rote Liste BRD (2009): unregelmäßiger Brutvogel
Rote Liste NRW (2008): kein Brutvogel in NRW
Jagdrecht
Bundesjagdgesetz
Die Saatgans gehört nach § 2 BJagdG wie fast alle Gänse- (Gattungen Anser und Branta) und Entenarten (Anatinae) zu den jagdbaren Arten. Der NABU setzt sich aber seit vielen Jahren dafür ein, dass alle Gänse- und Entenarten außer der Stockente, aus dem Jagdrecht entlassen und in das Naturschutzrecht übernommen werden (NABU-Position zur Jagd 2013). Nach der BJagdZ-VO von 1977, zuletzt geändert 2002, kann die Saatgans vom 01. November - 15. Januar bejagt werden.
Landesjagdgesetz
Laut Landesjagdzeitenverordnung in der Fassung vom 01.10.2002 genossen nordische Wildgänse in NRW seit 1974 eine ganzjährige Schonzeit. Diese Regelung wurde auch nach der geänderten Landesjagdzeitenverordnung vom 28.11.06 beibehalten. Im Rahmen der Novellierung des Landesjagdgesetzes 2014 hatte der NABU die Streichung aller Gänse und Enten aus dem Jagdrecht gefordert. Mit Inkrafttreten des Gesetzes im Mai 2015 fielen von den Wildgänsen nur noch Grau-, Kanada- und Nilgans unter das Jagdrecht. Mit der 2017 begonnen erneuten Novellierung des Landesjagdgesetzes soll die Jagd auf Wildgänse wieder ausgeweitet werden.
Jagdstrecke NRW
(Wildgänse außer Grau-, Kanada- und Nilgänse)
2001/2002: 17 (davon Fallwild: 9)
2002/2003: 29 (davon Fallwild: 23)
2003/2004: 4 (davon Fallwild: 0)
2004/2005: 89 (davon Fallwild: 20)
2005/2006: 126 (davon Fallwild: 103)
2006/2007: 60 (davon Fallwild: 60)
2007/2008: 13 (davon Fallwild: 13)
2008/2009: 20 (davon Fallwild: 20)
2009/2010: 23 (davon Fallwild: 23)
2010/2011: 17 (davon Fallwild: 17)
2011/2012: 26 (davon Fallwild: 26)
2012/2013: 12 (davon Fallwild: 12)
2013/2014: 18 (davon Fallwild: 18)
2014/2015: 10 (davon Fallwild: 10)
Bestand in NRW
Die Saatgans ist kein einheimischer Brutvogel, sondern kommt in NRW lediglich als Wintergast vor. Schätzungen zufolge überwintern in NRW mindestens 20.000 Saatgänse.
NABU-Position zur Landesjagdgesetznovelle 2018
Der NABU spricht sich entschieden gegen die Aufnahme von Schneegans, Weißwangengans, Brandgans und Rostgans in die Liste der jagdbaren Arten aus. Kritisch sieht der NABU zudem die weiterhin zugelassene Jagd auf Kanada-, Grau- und Nilgans unter anderem wegen der Gefahr von Verwechslungen mit den arktischen Wildgänsen, zu denen auch die Saatgans gehört.
Kurzporträt
Verbreitung und Lebensraum
Die Brutgebiete der Saatgänse liegen in den arktischen Regionen Europas und Asiens. Im gesamten kontinentalen Europa kommen Saatgänse als Wintergäste vor, aber der Schwerpunkt der Winterverbreitung liegt in den Niederlanden, Deutschland, Südschweden, Westpolen, der Tschechischen Republik und Ungarn. Wie Blässgänse überwintern auch viele Saatgänse jedes Jahr an den Ufern des Niederrheins, jedoch bei weitem nicht so zahlreich wie die sehr ähnlich aussehenden Verwandten. In ihren Brutgebieten leben die Vögel in der Tundra, der Taiga, in Mooren und Sümpfen, oder in der Nähe von Gewässern. Im Winterquartier ernähren sie sich auf Grünland- und Ackerflächen mit einer stärkeren Priorität für Ackerflächen als die Blässgans.
Beschreibung
Die Saatgans gehört zur Gattung der Feldgänse, ist zwischen 66 und 84 cm lang und hat eine Flügelspannweite von 142 bis 176 cm. Sie wiegt ungefähr 2200 bis 4000 Gramm. Die Männchen sind etwas schwerer als die Weibchen, ansonsten unterscheiden sich die Geschlechter im Aussehen kaum. Die Saatgans ähnelt optisch auch stark der in NRW wesentlich häufiger vorkommenden Blässgans sowie der Graugans. Kennzeichnend für die Saatgans ist allerdings der dunkle Kopf. Das Gefieder ist graubraun, Brust und Bauch sind heller. Der Schnabel hat eine dunkele Grundfarbe mit einem orangenfarbenen Mittelteil unterschiedlicher Größe. Die Farbe des Schnabels ist individuell. Im zweiten oder dritten Lebensjahr bilden sich Paare, die dann auf Lebenszeit monogam zusammenleben. Saatgänse können in freier Wildbahn über 20 Jahre alt werden. Ab Mitte Mai wird in der Regel auf einer kleinen Erhebung das Nest gebaut. Zwischen Mitte Mai und Mitte Juni erfolgt dann die Eiablage. Nach 27 bis 29 Tagen schlüpfen die Jungen, die bis ins nächste Jahr hinein im Familienverband bleiben.
Ernährung
Die Saatgans ernährt sich in ihrem Brutgebiet von Gräsern, Kräutern und Wasserpflanzen. Im Herbst frisst sie auch Beeren und Bohnen. In den Überwinterungsgebieten gehören Gräser, Wurzeln, Getreide und Kartoffeln zur Nahrung der Gänse. Die Jungvögel ernähren sich auch von Insekten, Weichtieren und Fischeiern.
Quellen
Gedeon, K., Grüneberg, C. et al. (2014): Atlas Deutscher Brutvogelarten. Atlas of German Breeding Birds. Stiftung Vogelmonitoring Deutschland und Dachverband Deutscher Avifaunisten, Münster.
H. Bauer, E. Bezzel, W. Fiedler (2005): Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas - Alles über Biologie, Gefährdung und Schutz - Nichtsperlingsvögel, 2. Auflage.
Van den Bergh, L.M.J., Mooij, J. et al. (1999): Tundra Bean Goose Anser fabalis rossicus. In: MADSEN, J., G. CRACKNELL & A.D. FOX (1999): Goose populations of the Western Palearctic. A review of status and distribution. Wetlands International Publ. 48: 38-66,
Bundesamt für Naturschutz:
Artenschutzbestimmungen der Vogelschutzrichtlinie
Stand: August 2018