Die Bergente
Aythya marila
Schutzstatus
International
Die Bergente unterliegt wie alle europäischen Vogelarten der Europäischen Vogelschutzrichtlinie, ist allerdings in Anhang II/B aufgeführt und darf somit in Deutschland bejagt werden. Außerdem ist die Bergente in Anhang II der Bonner Konvention von 1983 aufgeführt. In Anhang II werden die Arten aufgelistet, die sich in einer ungünstigen Erhaltungssituation befinden und für deren Erhaltung internationale Übereinkünfte erforderlich sind oder für deren Erhaltungszustand internationale Übereinkünfte von erheblichem Nutzen wären
National
Die Bergente ist als "europäische Vogelart" im Sinne der Vogelschutzrichtlinie gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 13-14 BNatSchG besonders geschützt.
Rote Liste BRD (2009): extrem selten
Rote Liste NRW (2008): kein Brutvogel, deshalb nicht aufgeführt
Jagdrecht
Bundesjagdgesetz
Die Bergente darf gemäß §1 der Bundesjagdzeiten-Verordnung von 1977 vom 01. Oktober bis 15. Januar bejagt werden.
Landesjagdgesetz
Im Rahmen der Novellierung des Landesjagdgesetzes 2014 hat der NABU die Streichung aller Gänse- und Entenarten aus dem Jagdrecht gefordert. Mit Inkrafttreten des Gesetzes im Mai 2015 zählt von den Wildenten nur noch die Stockente zu den jagdbaren Arten.
Jagdstrecke in NRW
Bergenten werden bei der Jagdstrecke zu den Wildenten gezählt, die Jagdstrecke der Wildenten in NRW sah in den letzen Jahren wie folgt aus:
2001/2002: 4 (davon Fallwild: 4)
2002/2003: 6 (davon Fallwild: 6)
2003/2004: 5 (davon Fallwild: 5)
2004/2005: 42 (davon Fallwild: 42)
2005/2006: 26 (davon Fallwild: 26)
2006/2007: 19 (davon Fallwild: 19)
2007/2008: 12 (davon Fallwild: 12)
2008/2009: 15 (davon Fallwild: 15)
2009/2010: 25 (davon Fallwild: 25)
2010/2011: 18 (davon Fallwild: 18)
2011/2012: 14 (davon Fallwild: 14)
2012/2013: 8 (davon Fallwild: 8)
2013/2014: 9 (davon Fallwild: 9)
2014/2015: 4 (davon Fallwild: 4)
Brutvogelbestand in NRW
Bergenten kommen in NRW nur als Wintergast vor. Ihre Brutgebiete liegen im hohen Norden, wie auf Island, in Finnland und Norwegen sowie weiten Teilen Russlands.
Rastvogelbestand in NRW
Meist nur einzelne Individuen; landesweites Maximum liegt zumeist bei unter 20 Individuen.
NABU-Position zur Landesjagdgesetznovelle 2014
Der NABU begrüßt die Streichung aller Entenarten außer der Stockente aus der Liste der jagdbaren Arten. Kritisch sieht der NABU die weiterhin zugelassene Jagd auf Stockenten. Insbesondere bei der Jagd in Wasservogelschutzgebieten führt dies zu Beeinträchtigung zahlreicher anderer Arten und damit zu einer massiven Entwertung dieser Schutzgebiete hinsichtlich ihrer Schutzfunktion für Wasservögel. Wegen des dichten Körpergefieders und dem überwiegend praktizierten Schießen mit Schrot in Vogelschwärme wird, außer der Zahl der totgeschossenen Stockenten, eine mehrfache Anzahl von Tieren nur verletzt. Da Vögel häufig in gemischten Schwärmen fliegen, besteht zudem die Gefahr, dass nicht jagdbare Arten betroffen sind. Die Jagd auf Vogelschwärme ist daher tierschutz- und artenschutzwidrig sowie nicht nachhaltig. Deshalb fordert der NABU ein Verbot des Schießens mit Schrot in Vogelschwärme.
Kurzporträt
Verbreitung und Lebensraum
Ihren natürlichen Verbreitungsraum haben europäische Bergenten im nördlichen Skandinavien und Russland sowie auf Island. Nur zur Überwinterung kommen die Vögel vereinzelt bis nach Mitteleuropa. Bergenten bevorzugen tiefe Gewässer, wie im Binnenland große Seen. Zur Überwinterung halten sie sich an Küsten, aber auch in Wattgebieten und Buchten auf. In ganz seltenen Fällen findet man Brutstätten in Mitteleuropa, wie zum Beispiel in Schleswig-Holstein.
Beschreibung
Bergentenerpel besitzen am Rücken ein graues Federkleid, am Hinterteil und Hals sind sie schwarz. Der Kopf schimmert grünlich. Die Weibchen mit ihrem gräulichen Federkleid sind hingegen unscheinbar. Bergenten werden 40 bis 51 cm groß und knapp über einen Kilogramm schwer. Wie die meisten Entenarten sind sie ebenfalls tag- und nachtaktiv und leben in Kolonien. Bergenten erreichen eine außergewöhnliche Tauchtiefe von bis zu 6 Metern. Im Winter bilden sich Pärchen, die bis Brutbeginn zusammen bleiben. Es werden bis zu 11 Eier gelegt, die dann in 26 bis 28 Tage ausgebrütet werden. Einmal geschlüpft, kann ein Küken bis über zehn Jahre alt werden.
Nahrung
Bergenten ernähren sich vor allem tierisch, wie zum Beispiel von Insekten, Mullusken und Crustaceen. Pflanzen werden kaum gefressen, höchstens Sämereien.
Quellen
Gedeon, K., Grüneberg, C. et al. (2014): Atlas Deutscher Brutvogelarten. Atlas of German Breeding Birds. Stiftung Vogelmonitoring Deutschland und Dachverband Deutscher Avifaunisten, Münster.
Bauer/ Bezzel/ Fiedler (2005): Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas, 2. Auflage
Sudfeldt, C., S. R. Sudmann, S. Vienken und J. Wahl (2000): 30 Jahre Wasservogelmonitoring in Nordrhein-Westfalen. Gutachten im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft Nordrhein-Westfalen.
Bundesamt für Naturschutz:
Artenschutzbestimmungen der Vogelschutzrichtlinie
Stand: Oktober 2015