Die Kanadagans
Branta canadensis
Schutzstatus
International
Die Kanadagans unterliegt wie alle europäischen Vogelarten dem allgemeinen Schutz der EU-Vogelschutzrichtlinie. Sie gehört allerdings zu den Arten des Anhang II/A, die in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gejagt werden dürfen. Dabei sind allerdings die Bestimmungen des Art. 7 (s. unten) und Art. 8 (verbotene Jagdmethoden) einzuhalten.
National
Die Kanadagans gehört nach § 2 Bundesjagdgesetz (BJagdG) wie fast alle Gänse- (Gattungen Anser und Branta) und Entenarten (Anatinae) zu den jagdbaren Arten.
Der NABU setzt sich aber seit vielen Jahren dafür ein, dass die Kanadagans, wie alle anderen Gänse- und Entenarten außer der Stockente, aus dem Jagdrecht entlassen und in das Naturschutzrecht übernommen wird (NABU-Position zur Jagd 2013).
Rote Liste BRD (2009): nicht bewertet, da gebietsfremde Art (Neozoon)
Rote Liste NRW (2008): keine Gefährdungseinstufung, da Neozoon
Jagdrecht
Bundesjagdgesetz
Gemäß § 2 Bundesjagdgesetz (BJagdG) zählt die Kanadagans zu den jagdbaren Arten und darf vom 1. November bis einschließlich 15. Januar bejagt werden.
Landesjagdzeitgesetz
Mit Inkrafttreten des novellierten Landesjagdgesetzes (LJG) im Mai 2015 unterliegt die Kanadagans weiterhin dem Jagdrecht und darf laut Landesjagdzeitenverordnung vom 28.05.2015 vom 16. Juli bis 31. Januar bejagt werden. Ausgenommen hiervon sind folgende Gebiete mit gesonderten Schonzeiten vom 15. Oktober bis 31. Januar:
a) Unterer Niederrhein
Schnittpunkt Bahnlinie (außer Betrieb) / Staatsgrenze Bundesrepublik Deutschland / Königreich der Niederlande bei Kranenburg, Staatsgrenze bis B 8, B 8 bis B 220, B 220 bis Staatsgrenze, Staatsgrenze bis Gemeindegrenze Stadt Rees / Stadt Isselburg, Gemeindegrenze bis B 67, B 67 bis L 459, L 459 bis L 468, L 468 bis B 8, B 8 bis L 396, L 396 bis B 8, B 8 bis L 287, L 287 bis A 42, A 42 bis Bahnlinie, Bahnlinie bis Xanten, Bahnlinie (außer Betrieb) über Kleve, Kranenburg bis Staatsgrenze;
b) Weseraue
Schnittpunkt B 61 / Landesgrenze Nordrhein-Westfalen / Niedersachsen, Landesgrenze bis Bahnlinie, Bahnlinie bis K 39, K 39 bis B 482, B 482 bis Wehr bei Lahde, Wehr, linkes Weserufer bis L 770, L770 bis B 61, B 61 bis Landesgrenze.
Jagdstrecke
2001/2002: 178 (davon Fallwild: 2)
2002/2003: 290 (davon Fallwild: 3)
2003/2004: 590 (davon Fallwild: 9)
2004/2005: 713 (davon Fallwild: 20)
2005/2006: 1.286 (davon Fallwild: 43)
2006/2007: 1.994 (davon Fallwild: 19)
2007/2008: 2.118 (davon Fallwild: 30)
2008/2009: 2.626 (davon Fallwild: 58)
2009/2010: 3.157 (davon Fallwild: 38)
2010/2011: 4.583 (davon Fallwild: 33)
2011/2012: 5.136 (davon Fallwild: 32)
2012/2013: 5.132 (davon Fallwild: 25)
2013/2014: 4.827 (davon Fallwild: 26)
2014/2015: 4.718 (davon Fallwild: 22)
2015/2016: 5.677 (davon Fallwild: 40)
2016/2017: 6.530 (davon Fallwild: 51)
Brutvogelbestand in NRW
Der Bestand der hier lebenden Kanadagänse wird derzeit auf 1700-2600 Brutpaare geschätzt. Das Zentrum der Verbreitung in NRW befindet sich im Ruhrgebiet, wo neben der Ruhraue mit den Stauseen auch viele Parkgewässer besiedelt sind, sowie im Ostmünsterland. Daneben gibt es weitere lokale Zentren, die aus eigenständigen Ansiedlungen hervorgegangen sind wie im Raum Emmerich-Kleve-Kalkar. Der Niederrhein zwischen Dinslaken und Emmerich sowie die Weseraue sind bisher unbesiedelt.
NABU-Position zur Landesjagdgesetznovelle 2014
Bereits mit der 2010 geänderten Landesjagdzeitenverordnung wurde die Jagdzeit auf Kanadagänse erweitert. Schon damals kritisierte der NABU NRW diese Erweiterung, denn die Jagd auf Kanadagänse ist damit schon erlaubt, wenn der Heimzug der arktischen Wildgänse in ihre Brutgebiete unter Umständen schon begonnen hat. Damit wären bei einer Rast außerhalb der Schutzgebiete auch arktische Wintergäste wie die Weißwangengans oder die Nonnengans potenziell gefährdet, wie immer wieder vorkommende Fehlabschüsse durch Verwechslung belegen.
Die Jagdzeit der Kanadagans im August ist zudem nach EU-Vogelschutzrichtlinie unzulässig, da dann die Jungvögel noch nicht selbstständig sind. Nicht nur nach der EU-Vogelschutzrichtlinie dürfen Tiere während der Brutzeit (Art. 7 Abs. 4: "während der Nistzeit oder während der einzelnen Phasen der Brut- und Aufzuchtszeit") nicht bejagt werden, auch aufgrund des Tierschutzgesetzes ist die Jagd auf Alttiere, von deren Versorgung Jungvögel abhängig sind, verboten, um so unnötige Leiden und Schmerzen durch Verhungern oder Erfrieren zu vermeiden.
Gleiche Vorschriften finden sich in § 22 Abs. 4 BJG und § 24 Abs. 5 LJG-NW - zudem ist ein solches Vorgehen nicht waidgerecht. Das Landsjagdrecht kann die entsprechende Vorschrift im BJG nicht aufheben, da hierzu keine Ermächtigung vorhanden ist.
Auch entwertet die Jagd in Wasservogelschutzgebieten durch die Beeinträchtigung zahlreicher anderer Arten diese Gebiete massiv. Wegen des dichten Körpergefieders und dem überwiegend praktizierten Schießen mit Schrot in Vogelschwärme wird außer der Zahl der totgeschossenen Gänse, eine mehrfache Anzahl von Tieren verletzt. Die Jagd auf Vogelschwärme ist daher tierschutzwidrig und nicht nachhaltig. Der NABU NRW fordert die Streichung der Kanadagans aus der Liste der jagdbaren Arten.
Kurzporträt
Beschreibung
Die in Europa verbreitete Unterart der Kanadagans ist noch etwas größer als die Graugans. Der Kopf ist schwarz mit weißem Kehlfleck. Der Hals ist ebenfalls schwarz, Brust und Körper sind weißgrau bis leicht bräunlich. Füße und Schnabel sind schwarz. Körperlänge: 90 bis 110 cm, Gewicht: bis 5,2 kg.
Verbreitung und Lebensraum
Ursprünglich ist die Kanadagans im Norden Nordamerikas beheimatet. Ihr Brutgebiet reicht dabei von den Aleuten bis zum Atlantik. In Europa wurde die Kanadagans durch den Menschen eingeführt. Sie ist damit eine so genannte gebietsfremde Art (Neozoon), da sie dieses Gebiet mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht aus eigener Kraft erreicht hätte. Die ersten Gänse wurden im 17. Jahrhundert in Großbritannien eingeführt. Im Laufe des 20. Jahrhunderts wurden die Gänse auch im skandinavischen Raum (in Schweden 1929, in Norwegen 1936 und 1958) eingebürgert. Die Bestände breiten sich von dort aus auch weiter südlich nach Belgien, Niederlande und Deutschland aus.
Die Kanadagans ist ein Neozoon und wird vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) als potenziell invasive Art eingestuft, weil sie heimische Arten möglicherweise gefährdet.
Nahrung
Kanadagänse ernähren sich vegetarisch von jungen Gräsern, Kräutern und Wasserpflanzen. Da die Tiere aber häufig in der Nähe von Menschen leben, nutzen sie auch dessen Landbewirtschaftung und holen sich Getreidekörner, Maiskörner, Wintergetreide oder Raps von den Feldern.
Quellen
Gedeon, K., Grüneberg, C. et al. (2014): Atlas Deutscher Brutvogelarten. Atlas of German Breeding Birds. Stiftung Vogelmonitoring Deutschland und Dachverband Deutscher Avifaunisten, Münster.
Grüneberg, C., S.R. Sudmann, sowie J. Weiss, M. Jöbges, H. Königs, V. Laske, M.Schmitz & A. Skibbe (2013): Die Brutvögel Nordrhein-Westfalens. NWO & LANUV (Hrsg.), LWL-Museum für Naturkunde, Münster.
Bundesamt für Naturschutz: Artenschutzbestimmungen der Vogelschutzrichtlinie
Stand: Dezember 2017