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Die Reiherente

Aythya fuligula

Reiherenten ernähren sich sowohl von pflanzlicher als auch von tierischer Nahrung. Bei Pflanzen bevorzugen sie vor allem Samen, bei tierischer Nahrung Muscheln, zum Bespiel die Wandermuschel Dreissena, Schlammschnecken, Insekten und Larven.

Reiherente - Foto: Frank Derer

Reiherente - Foto: Frank Derer


Schutzstatus
International
Die Reiherente unterliegt wie alle europäischen Vogelarten der internationalen EU-Vogelschutzrichtlinie. Allerdings ist sie in Anhang II/A der VSRL aufgeführt, welche besagt, dass die Reiherente in allen EU-Mitgliedsstaaten bejagt werden darf. Außerdem ist sie in Anhang II der Bonner Konvention von 1983 aufgeführt. Dieser Anhang II listet die Arten auf, die sich in einer ungünstigen Erhaltungssituation befinden und für deren Erhaltung internationale Übereinkünfte erforderlich sind oder für deren Erhaltungszustand internationale Übereinkünfte von erheblichem Nutzen wären.

National
Die Reiherente gehört gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 13-14 des Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) zu den besonders geschützten Arten.

Rote Liste BRD (2009): ungefährdet
Rote Liste NRW (2008): ungefährdet

Jagdrecht
Bundesjagdgesetz
Die Reiherente gehört dem Bundesjagdgesetz nach zu den jagdbaren Arten und darf zwischen dem 01. Oktober und dem 15. Januar bejagt werden.

Landesjagdgesetz
Im Rahmen der Novellierung des Landesjagdgesetzes 2014 hat der NABU die Streichung aller Gänse- und Entenarten aus dem Jagdrecht gefordert. Mit Inkrafttreten des Gesetzes im Mai 2015 zählt von den Wildenten nur noch die Stockente zu den jagdbaren Arten.

Jagdstrecke NRW
Die Reiherente fiel in der Jagdstrecke NRW bisher unter die Kategorie "übrige Wildenten". Die Jagdstrecke der Wildenten sah in den letzten Jahren wie folgt aus:


Reiherente

Reiherente - Foto: Frank Derer

2001/2002: 4 (davon Fallwild: 4)
2002/2003: 6 (davon Fallwild: 6)
2003/2004: 5 (davon Fallwild: 5)
2004/2005: 42 (davon Fallwild: 42)
2005/2006: 26 (davon Fallwild: 26)
2006/2007: 19 (davon Fallwild: 19)
2007/2008: 12 (davon Fallwild: 12)
2008/2009: 15 (davon Fallwild: 15)
2009/2010: 25 (davon Fallwild: 25)
2010/2011: 18 (davon Fallwild: 18)
2011/2012: 14 (davon Fallwild: 14)
2012/2013: 8 (davon Fallwild: 8)
2013/2014: 9 (davon Fallwild: 9)
2014/2015: 4 (davon Fallwild: 4)

Brutvogelbestand in NRW
Die Anzahl der Brutpaare in NRW wird auf 2.300 bis 3.700 geschätzt. Die Reiherente brütet in NRW erst seit Mitte des letzten Jahrhunderts. Heute ist sie landesweit verbreitet mit Verbreitungsschwerpunkten in den Flussauen des Unteren Niederrheins, der westlich gelegenen Niers, von Ruhr und Lenne, Lippe, Ems und Weser. Lediglich die Niederrheinische Bucht weist noch einige Lücken auf. Die größten Brutbestände befinden sich in den Rieselfeldern Münster und an den Rietberger Fischteichen (Kreis Gütersloh).

NABU-Position zur Landesjagdgesetznovelle 2014
Der NABU begrüßt die Streichung aller Entenarten außer der Stockente aus der Liste der jagdbaren Arten. Kritisch sieht der NABU die weiterhin zugelassene Jagd auf Stockenten. Insbesondere bei der Jagd in Wasservogelschutzgebieten führt dies zu Beeinträchtigung zahlreicher anderer Arten und damit zu einer massiven Entwertung dieser Schutzgebiete hinsichtlich ihrer Schutzfunktion für Wasservögel. Wegen des dichten Körpergefieders und dem überwiegend praktizierten Schießen mit Schrot in Vogelschwärme wird, außer der Zahl der totgeschossenen Stockenten, eine mehrfache Anzahl von Tieren nur verletzt. Da Vögel häufig in gemischten Schwärmen fliegen, besteht zudem die Gefahr, dass nicht jagdbare Arten betroffen sind. Die Jagd auf Vogelschwärme ist daher tierschutz- und artenschutzwidrig sowie nicht nachhaltig. Deshalb fordert der NABU ein Verbot des Schießens mit Schrot in Vogelschwärme.

Kurzporträt
Verbreitung und Lebensraum
Die Reiherente ist in ganz Mittel-, Nord- und Osteuropa heimisch, so besiedelt sie ganz Skandinavien und weite Teile Russlands. Im wärmeren Südeuropa ist sie weniger verbreitet. Deutschland wurde durch die Reiherente in mehreren Ausbreitungswellen erst im 20. Jahrhundert im Zuge der Arealausweitung nach Westen großflächiger besiedelt, wobei dies durch die Einwanderung der Dreikantmuschel (Dreissena polymorpha) nach Europa begünstigt wurde. Diese Entwicklung hält weiterhin an. In NRW ist sie flächendeckend an allen geeigneten Gewässern vertreten. Hierzu gehören unter anderem Fisch- und Klärteiche, Bergsenkungsgewässer, Seen, Talsperren und Stauseen sowie Kanäle, Vorfluter, Gräben und Fließgewässer mit geringer Strömung.

Beschreibung
Die Reiherente wiegt bei einer Körpergröße von 40 bis 47 cm zwischen 500 und 1.000 g. Ihr Erscheinungsbild fällt auf, so ist ihr Federkleid schwarz, die Flanken bei Weibchen bräunlich dunkel, bei Erpeln weiß. Sie besitzt einen auffallenden Federschopf, der an den Schopf eines Reihers erinnert. Ihre Augen sind mit ihrer gelben Farbe ebenfalls sehr auffällig. Reiherenten sind sowohl tag- als auch nachtaktiv und dabei sehr gesellig und sozial. So sind ihre Nester oft in unmittelbarer Nähe zu andern Nestern, auch zu denen anderer Entenarten, und außerhalb der Brutzeit leben sie oft in großen Schwärmen zusammen. Die Hauptlegezeit ihrer relativen großen, länglichen und graugrünen Eier ist im Mai und Juni. Diese bebrüten sie zwischen 23 und 28 Tagen.

Nahrung
Reiherenten ernähren sich sowohl von pflanzlicher als auch von tierischer Nahrung. Bei Pflanzen bevorzugen sie vor allem Samen, bei tierischer Nahrung Muscheln, zum Bespiel die Wandermuschel Dreissena, Schlammschnecken, Insekten, Larven und gelegentlich sogar Kleinfische oder Küken.

Quellen
H. Bauer, E. Bezzel, W. Fiedler: Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas - Alles über Biologie, Gefährdung und Schutz - Nichtsperlingsvögel, 2. Auflage, 2005
Rote Liste der gefährdeten Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens, 5. Fassung Dez. 2008
Grüneberg, C., Sudmann, S.R. et al. (2013): Die Brutvögel Nordrhein-Westfalens. NWO & LANUV (Hrsg.), LWL-Museum für Naturkunde, Münster.
Bundesamt für Naturschutz: Artenschutzbestimmungen der Vogelschutzrichtlinie

Stand: Oktober 2015


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